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In 6 Schritten zum juristischen Satz
Tobias Henoeckl -
Tue Feb 17 09:26:18 2004
In 6 Schritten zum juristischen Satz
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Der folgende Sprachkurs hilft Ihnen, in Sekundenschnelle aus jeder
noch so einfachen Aussage einen "perfekten" juristischen Satz zu
basteln. Viel Spaß.
1. Schritt: Sie nehmen einen ganz normalen Satz "Vielen Dank für
Ihren Brief. Wir beantworten Ihre Fragen, sobald wir mit
Herrn Müller darüber gesprochen haben."
2. Schritt: Sie reichern den Satz mit Substantiven an. Ersetzen
Sie einfach alle Verben durch Hauptwörter oder Streckverben.
Und vergessen Sie nicht, die Substantive mit der Endung "-ung"
aufzublähen. Zum Beispiel:
"Vielen Dank für Ihren Brief. Wir kommen in Beantwortung Ihrer
Fragen auf Sie zurück, sobald wir Rücksprache mit Herrn Müller
gehalten haben."
3. Schritt: Sie anonymisieren (zur Wahrung des Anwalts-
geheimnisses) den Text.
"Vielen Dank für das vorgenannte Schreiben. Die Unterfertigten
kommen in Beantwortung der darin aufgeworfenen Fragen auf
diese zurück, sobald sie Rücksprache mit dem Mandanten
gehalten haben."
4. Schritt: Sie übersetzen alles ins Passiv.
"Für das vorgenannte Schreiben möchten wir uns bedanken. Die
Unterfertigten werden in Beantwortung der darin aufgeworfenen
Fragen auf diese zurückkommen, sobald unsererseits Rücksprache
mit dem Mandanten gehalten werden konnte."
5. Schritt: Sie würzen Ihre Arbeit mit unnötigen Adjektiven und
Partizipien.
"Bezugnehmend auf das vorgenannte Schreiben möchten wir uns
bedanken. Die Unterfertigten werden in alsbaldiger
Beantwortung der darin aufgeworfenen rechtlichen
Fragestellungen umgehend auf diese zurückkommen, sobald
unsererseits die unverzichtbare Rücksprache mit dem derzeit
abwesenden Mandanten gehalten werden konnte."
6. Schritt: Wiederholen Sie abschließend unbedingt noch einmal
Schritt 2 bis 5:
"Unter Bezugnahme auf das vorbezeichnete Schreiben möchten wir
dankenswerterweise den Empfang durch unser Haus bestätigen. Den
Unterfertigten erscheint es bezüglich der im Betreff
bezeichneten Angelegenheit gegebenenfalls im Bereich des
zeitnah Umsetzbaren, zu den angesprochenen rechtlichen Frage-
stellungen in alsbaldiger Erledigung der im vorgenannten
Schriftsatz aufgeworfenen konkreten Problemkreise in schrift-
licher Form Stellung zu nehmen, sobald durch unsere Kanzlei in
Bezug auf die von Ihrer Seite geäußerten Anliegen die nach
unserem Dafürhalten gebotene Rücksprache mit der derzeit
noch auf nicht absehbare Zeit in Abwesenheit befindlichen
Mandantschaft gehalten werden konnte."
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