FRAGEN & ANTWORTEN
 

Stand 01.10.2019

 

1. Was kostet der Kubikmeter Abwasser beim Zweckverband?

Die Gebühr beträgt 2,98 € /m³.

2. Wie hoch ist die Niederschlagswassergebühr?

0,51 €/m² befestigte eingeleitete Fläche.

3. Wie hoch ist der Herstellungsbeitrag für die Grundstücksfläche?

2,37 €/m².

4. Wie hoch ist der Herstellungsbeitrag für die Geschossfläche?

19,15 €/m².

5. Was muss die Erklärung über die befestigten und überdachten Flächen beinhalten und worauf ist zu achten?

Alle befestigten und überdachten Flächen sind anzugeben, dabei ist zu vermerken, welche Flächen nicht in den Kanal abgeleitet werden und wie das dort anfallende Niederschlagswasser entsorgt wird.

6. Wie wirkt sich eine Eigengewinnanlage auf die Abwassergebühr aus?

Sofern keine Messeinrichtung für das zusätzlich eingeleitete Wasser vorhanden ist, wird pauschal für jede im Anwesen lebende Person (Hauptwohnsitz) eine Menge von 15 m³ pro Jahr hinzugerechnet.

7. Was ist beim Gartengießwasserzähler (Abzugszähler) zu beachten?

Der Abzugszähler muss fest im Netz installiert und geeicht sein. Wird ein Zähler eingebaut, sind dem Zweckverband das Datum des Einbaus, die Zählernummer, der Zählerstand sowie die Eichung zu melden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Abzugszähler nicht anerkannt.

8. Was ist beim Bau einer Zisterne zu beachten?

a) Zisterne mit Überlauf zum Kanal = volle Berechnung der Niederschlagswassergebühr.
b) Zisterne ohne Überlauf zum Kanal = keine Festsetzung der Niederschlagswassergebühr.

9. Was muss ich dem Zweckverband melden?

Jegliche Veränderung der Grundstücks- und Geschossfläche (z.B. Grundstückszukauf, Dachgeschossausbauten etc.), die Inbetriebnahme einer Eigengewinnanlage, der Einbau von Gartenwasserzählern, Veränderungen der befestigten / überdachten Flächen.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, fragen Sie uns einfach, wir sind gerne für Sie da.

10. Grundgebühr, zahle ich zwei Mal eine Grundgebühr für den Wasserzähler?

Nein, die Grundgebühr dient nicht der Finanzierung der Wasserzähler. Mit dem Aufkommen der Grundgebühr wird vielmehr ein Teil der verbrauchsunabhängigen Kosten (Vorhaltekosten) der Schmutzwasserbeseitigung gedeckt. Die Größe der verwendeten Wasserzähler dient lediglich als Maßstab für die Bemessung der Grundgebühr.

11. Wie wird der Herstellungsbeitrag bei einem Misch- und Trennsystem berechnet?

Der Herstellungsbeitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche in allen Geschossen (Außenmaße) berechnet.

12. Wie wird der Herstellungsbeitrag bei einem Schmutzwassersystem berechnet?

Der Herstellungsbeitrag wird nur für die Geschossfläche in allen Geschossen (Außenmaße) berechnet.

13. Überwachung der Grundstücksentwässerungsanlage

Der Grundstückseigentümer hat die von Ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Für Anlagen in Wasserschutzgebieten gelten die Fristen der Schutzgebietsverordnung. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Zweckverband unaufgefordert innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Prüfung vorzulegen.

   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
 

 

 
     
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