Jahrgang 1969, rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Augsburg, Assessorexamen in Augsburg. Während des Referendariats Promotion an der Universität Augsburg über die Vereinheitlichung der Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte. Als Rechtsanwältin seit 1997 in der Kanzlei Dr. Heinrich Groß in Augsburg tätig, außerdem Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht. Seit dem überraschenden Versterben des Kanzleigründers, Herrn Rechtsanwalt Dr. Heinrich Groß im März 2006, Alleininhaberin der Kanzlei.