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Der Beleihungswert und der Verkehrswert (Marktwert)

Haben Sie sich auch schon gefragt, was die Begriffe Beleihungswert, Marktwert und Verkehrswert bedeuten und worin die Unterschiede bestehen?

Wenn man die Begriffe voneinander unterscheiden will, muss man als erstes davon ausgehen, dass es Unterschiede zwischen dem allgemeinen Sprachgebrauch und den rechtlichen Definitionen gibt. Umgangssprachlich meinen Verkehrswert und Marktwert das gleiche. Diese ist der tatsächliche Preis, der für eine Immobilie bezahlt wird. Der Beleihungswert ist eben dieser Kaufpreis abzgl. eines bestimmten (pauschalen) Abschlages. Eigentlich ganz einfach, aber eben rechtlich nicht ganz sauber.

Früher haben Banken den Beleihungswert einer Immobilie sehr pauschal und vereinfacht ermittelt. Da wurde bei einem Kauf einfach der tatsächliche Kaufpreis genommen und von dem pauschal 10 Prozent abgezogen. Fertig war der Beleihungswert. Beim Hausbau oder bei Umschuldungen wurde der Beleihungswert ermittelt, in dem man den Grundstückswert genommen und für das Haus selbst ein Pauschale je Kubikmeter umbauten Raum angesetzt hat.
Seit dem Banken aber alles daran setzen, um ihre Baufinanzierungsdarlehen über die Herausgabe von Pfandbriefen zu refinanzieren, ist es komplizierter geworden. Grund ist, dass die Herausgabe von Pfandbriefen (die ja sehr sicher sein sollen) an ganz bestimmte Regeln -gerade auch bei bei der Wertermittlung von Immobilien- gebunden ist.

Seit dem unterscheiden Banken, Sparkassen usw. bei der Vergabe von Immobiliardarlehen zwei verschiedene Werte

  • den Marktwert einer Immobilie
  • den Beleihungswert einer Immobilie

Der Marktwertwert einer Immobilie ist gemäß Pfandbriefgesetz wie folgt definiert:

Marktwert (§ 16 Abs. 2 PfandBG)

Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.

Dem gegenüber steht der Beleihungswert, der ebenfalls im Pfandbriefgesetz geregelt ist:

Beleihungswert (§16 Abs. 2 PfandBG)

Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer mmobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Werten besteht darin, dass der Marktwert den aktuell möglichen Kaufpreis einer Immobilie darstellen soll, wohingegen der Beleihungswert einen zukünftig erzielbaren Kaufpreis ausdrückt. Der Marktwert ist also das “heute und hier” und der Beleihungswert das “vielleicht morgen”.

Als wenn das nicht schon reichen würde, gibt es neben dem Marktwert und dem Beleihungswert auch noch einen Verkehrswert. Dieser Verkehrswert spielt beispielsweise bei Gerichtsverfahren und Zwangsversteigerungen eine Rolle. Gesetzliche Grundlage für die Verkehrswertermittlung ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Dieser Verkehrswert wird von unabhängigen Sachverständigen ermittelt. Die Methode für die Ermittlung des Verkehrswertes unterscheidet sich dabei von der Methode zur Ermittlung des Marktwertes. Beide Werte können bei ein und derselben Immobilie also unterschiedlich ausfallen.

Wie ermitteln Banken den Marktwert und den Beleihungswert einer Immobilie?

Banken nutzen für die Wertermittlung bestimmte Computerprogramme verschiedener Anbieter (beipielsweise Sprengnetter oder on-geo). Mit vergleichsweise wenigen Eingaben zu der Immobilie (unter anderem Lage, Grundstücksgröße und Wohnfläche) spuckt der Computer dann die entsprechenden Wert aus.

Der Marktwert wird dabei in etwa so ermittelt, wie auch Sachverständige für die Bewertung von Immobilien den Verkehrswert ermitteln. Diese stehen bei der Wertermittlung ja immer vor dem Problem, dass die Immobilie, die sie bewerten sollen, meist gar nicht “am Markt” zum Verkauf steht. Ein Sachverständiger muss also berechnen, welcher Kaufpreis erzielt werden könnte, wenn diese Immobilie zu einem bestimmten Stichtag verkauft werden würde (oder in der Vergangenheit zu einem bestimmten Stichtag verkauft worden wäre). Dazu wertet ein Gutachter die tatsächlich erzielten Kaufpreise für Immobilien in der Region aus und passt diese an die zu bewertende Immobilie an. Die notwendigen Zahlen liefert unter anderem der Gutachterausschuss, der die tatsächlichen Kaufpreise sammelt und auswertet. Auf diese Zahlen greifen auch die Computerprogramme der Banken bei der Marktwertermittlung zurück.
Während ein Sachverständiger für die Immobilienwertermittlung den Markt- bzw. Verkehrswert sehr genau berechnet und viele Anpassungsmöglichkeiten und “Stellschrauben” hat, arbeiten Banken bei ihrer Wertermittlung viel pauschaler. Schließlich geht es Banken nicht darum, die Immobilie heute oder morgen wieder zu verkaufen und dafür einen angemessenen Kaufpreis zu finden. Für die Banken ist der Beleihungswert der Immobilie wesentlich wichtiger als der Marktwert.

Welche Bedeutung haben Marktwert und Beleihungswert für Sie als Verbraucher?

Diese Werte spielen eine zentrale Rolle bei der Kreditvergabe und den Zinskonditionen. Stellt eine Bank fest, dass der Marktwert (und damit in der Regel auch der Beleihungswert) deutlich niedriger ist als der Kaufpreis, kann sie von Ihnen einen höheren Eigenkapitalanteil fordern (oder die Finanzierung ganz ablehnen). Und je höher das gewünschte Darlehen im Verhältnis zum Kaufpreis ist, desto teurer können die Zinskonditionen werden.

Was kann man tun, um den Markt- oder Beleihungswert zu erhöhen?

Ein zentraler Punkt der Wertermittlung (egal ob nun beim Marktwert; Beleihungswert oder Verkehrswert) ist die sog. Restnutzungsdauer der Immobilie. Das folgt dem Gedanken, dass eine Immobilie nur eine bestimmte Lebensdauer hat (meist 80 Jahre). Je älter ein Haus und je kürzer die Restnutzungsdauer, desto niedriger ist der Wert. Jede Modernisierung (beispielsweise die Dämmung des Daches) verlängert diese Restnutzungsdauer und damit den Immobilienwert.

Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie erhöhen wollen, sollten Sie der Bank alle Modernisierungsmaßnahmen (insbesondere die der letzten 15 Jahre) nachweisen. Dazu benötigen Sie eine tabellarische Aufstellung aller Maßnahmen und deren Kosten (am besten mit entsprechenden Rechnungen als Beleg).

Beleihungsgrenzen