Tätigkeitsschwerpunkte von Dr. Björn Clemens

Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen das Strafrecht, das Verwaltungsrecht sowie der Persönlichkeitsschutz.

 


Strafrecht


Im Strafrecht stehe ich Ihnen in allen Problemlagen zur Verfügung. Egal, ob Sie Opfer oder Beschuldigter sind. Ich biete Ihnen:

• Hilfe bei der Abfassung von Strafanzeigen
• Begleitung als Nebenkläger
• Geltendmachung von Schadensersatzforderungen
• Strafverteidigung
• Rechtsmittelverfahren
• Schnelle Hilfe bei Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen

Generell gilt: Gehen Sie rechtzeitig zum Anwalt. Eine falsch formulierte Strafanzeige kann die Aussichten auf Schmerzensgeld von Anfang an verringern, eine ungeschickte Zeugenaussage die Chancen auf Freispruch minimieren.




Oberlandesgericht Düsseldorf



Bundesverwaltungsgericht in Leipzig




Verwaltungsrecht


Auch im Verwaltungsrecht beginnt die juristische Arbeit nicht am Gerichtsportal. Ich unterstütze Sie bei:

• Stellung von Anträgen
• Formulierung von Widersprüchen
• Vorbereitung von öffentlich-rechtlichen Vorhaben
  (z.B. Versammlungen, Bauprojekten)
• Klageverfahren
• Eilverfahren

Auch hier zeigt die Erfahrung: Der rechtzeitige Gang zum Anwalt stellt die Weichen.

Stichwort Fachanwaltschaft: Das Recht, die Bezeichnung "Fachanwalt" zu führen, wird von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer verliehen. Es setzt besondere theoretische und praktische Kenntnisse voraus. Dafür muß u.a. ein Lehrgang besucht werden, der mit Klausuren abschließt, die im ganzen 15 Zeitstunden umfassen.

Regelmäßige Fortbildungen gewähren die ständige Aktualisierung des anwaltlichen Wissens.

Seit November 2003 bin ich als Fachanwalt für Verwaltungsrecht zugelassen. Auf diesem Gebiet kann ich Ihnen mit besonderer Kompetenz dienen.



Persönlichkeitsschutz (auch gewerblich)

Im Hightech Zeitalter kann das Ansehen in vielfältiger Form beschädigt werden. Das ist oft nicht nur ärgerlich, sondern auch existenzgefährdend. Sie sollten nicht dulden, wenn Sie unberechtigt angegriffen werden. Ich helfe Ihnen auf folgende Weise:

• Abmahnungen und gerichtliches Vorgehen bei Behauptungen falscher Tatsachen
• Wahrung des Rechts am eigenen Bild
• Gegendarstellungen in Presse, Funk, Fernsehen und Internet
• 
Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
• Entfernung von Falschbehauptungen aus dem Internet
• aktive Strafverfolgung bei gegen Sie gerichteten Beleidigungsdelikten