Die Eintragung in die Liste des Bundesministeriums für Justiz
- bedeutet eine umfassende, qualifizierte Ausbildung laut Zivilrechts-Mediations-Gesetz;
- garantiert die Vertraulichkeit, weil eingetragene Mediatoren vor Gericht nicht aussagen müssen;
- bewirkt, dass während der Mediation Verjährungsfristen gehemmt sind.