Tarif Sozial- und Erziehungsdienst: Problemfall S 14
Von unserer Schwestergewerkschaft in der dbb Tarifunion stammt dieses Schreiben, dass sich mit der Eingruppierung S 14 in Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung und ASD beschäftigt.
Der Tarifabschluss im Sozial und Erziehungsdienst vom 27.07.2009,
der zum 1.11.2009 in Kraft getreten ist, hat Sie und uns schon seit
Monaten voll im Griff. Bis heute ist die Überleitung in vielen
Kommunen noch nicht abgeschlossen. (…)
Quer durch alle Berufsgruppen des Sozial- und Erziehungsdienstes
haben sich mittlerweile Spezialprobleme herauskristallisiert. Für
komba-Mitglieder ist hier grundsätzlich im Rahmen einer Einzelfallprüfung
zu klären, ob die Überleitung korrekt vollzogen wurde.
In Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) zeichnen sich
besonders viele Probleme und Fragen ab. Im Rahmen eines
Expertengespräches wurde die Thematik eingehend erörtert. Die
nachfolgenden Hinweise sollen weitere Aufklärung bieten oder bei
Zweifeln dazu ermutigen, sich entsprechende Rechtsberatung und
ggf. Rechtschutz über die dbb Tarif union einzuholen.
Ausführliches Schreiben {hier}
Im Zweifelsfall können Sie den DBSH Bayern kontaktieren über unsere Geschäftsstelle lgst@dbsh-bayern.de