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Fünf Fragen zum Thema LL.M.

Von Rechtsanwalt Dr. Daniel Schnabl, LL.M. (Miami),
Freshfields Bruckhaus, Deringer Frankfurt

Der Arbeitsmarkt für hervorragend qualifizierte Juristen ist nach wie vor ein Bewerbermarkt. Neben überdurchschnittlichen Examina sind darüber hinausgehende Zusatzqualifikationen gefragt. Von Arbeitgebern gern gesehen wird neben der Promotion der Erwerb eines Master of Laws (LL.M.). Wer deshalb mit dem Gedanken spielt, einen LL.M. zu erwerben, sollte frühzeitig mit der Planung beginnen.

Vorteile eines LL.M.
Der Master of Laws wird vor allem bei den großen international agierenden Kanzleien als besonders wertvolle Zusatzqualifikation angesehen. Der LL.M. hat dort die gleiche Wertigkeit wie die Promotion, obgleich die fachlichen Anforderungen für letztere wohl regelmäßig deutlich höher anzusiedeln sind.

Der LL.M. ist zwar bestimmt kein Ersatz für ein misslungenes Examen. Bei vergleichbaren Bewerbern wird eine internationale Kanzlei jedoch stets den Kandidaten mit einem LL.M. vorziehen, weil ihm diese sprachliche und fachliche Zusatzqualifikation den Einstieg in die Arbeit im internationalen Umfeld deutlich erleichtern wird. Da überrascht es nicht, dass man bereits während des LL.M.-Jahres von allen namhaften Großkanzleien nach allen Regeln der Kunst umworben wird.

Neben der zusätzlichen fachlichen Qualifikation und der damit verbundenen Eröffnung beruflicher Perspektiven, bietet ein LL.M.-Studium natürlich auch eine ganz persönliche Bereicherung. So ist das Leben und Studieren in einem anderen Kulturkreis für viele LL.M.-Studenten eine besonders eindrucksvolle und prägende Erfahrung.

Für wen ist der Erwerb sinnvoll?
Anzuraten ist der LL.M. jedenfalls jedem, der sich für eine Tätigkeit in einer internationalen Großkanzlei interessiert. Doch auch im akademischen Bereich ist der LL.M. als Zusatzqualifikation mittlerweile gern gesehen.

Weniger interessant dürfte der LL.M. dagegen sein, wenn man eine Karriere im Staatsdienst plant oder sich als Einzelanwalt auf die Rechtsberatung des lokalen Mittelstandes konzentrieren möchte. Aufgrund des mit dem LL.M. verbundenen Gewinns an persönlichen Erfahrungen soll aber auch zukünftigen Richtern und lokal beratenden Anwälten nicht per se vom LL.M.-Studium abgeraten werden.

Welche Länder sind geeignet?
LL.M. Programme werden mittlerweile auch in Deutschland angeboten, so dass sich die Frage stellt, ob man diese Zusatzqualifikation nicht auch bequemer und kostengünstiger in Deutschland erwerben kann. Für einen Arbeitgeber ist allerdings nicht in erster Linie der Titel LL.M. interessant, sondern das, wofür er steht: nämlich hervorragende Englischkenntnisse, interkulturelle Kompetenz, persönliche Reife, internationale Rechtskenntnisse, genug Flexibilität, Engagement und Selbstbewusstsein, um für einen längeren Zeitraum ins Ausland zu gehen und nicht zuletzt Organisationstalent. Denn ein LL.M.- Jahr erfordert viel Planungsgeschick und persönlichen Einsatz. Für all dies steht ein in Deutschland oder im deutschsprachigen Ausland erworbener LL.M. eher nicht.

Die Devise lautet daher: wenn schon, denn schon! Man sollte für den LL.M. auf jeden Fall in das englischsprachige Ausland gehen. Die USA, Großbritannien, Australien, Neuseeland und Südafrika stehen hier zur Auswahl, wobei in der Beliebtheitsskala der Arbeitsgeber nach wie vor ein amerikanischer oder britischer LL.M. ganz oben stehen dürfte.

Die Frage, für welche Law School man sich entscheidet ist dagegen eher sekundär, wobei bestimmte Law Schools wie Harvard und Oxford sicherlich einen gewissen Prestigebonus mit sich bringen.

Wie finanziere ich einen LL.M.?
Die meisten amerikanischen Law Schools liegen mit ihren Studiengebühren für LL.M.- Programme jenseits der 30.000 US-Dollar. Hinzu kommen die gegenüber vielen deutschen Städten teilweise wesentlich höheren Lebenshaltungskosten. Insgesamt sollte man mit einem Kostenaufwand von mindestens 50.000 US-Dollar rechnen.

Deshalb ist es empfehlenswert, sich frühzeitig für ein Stipendium zu bewerben, so zum Beispiel bei der Fulbright Kommission, deren Stipendien mit viel Prestige verbunden sind und deren Stipendiaten daher international ein hohes Ansehen genießen (vgl. www.fulbright.de). Das Auswahlverfahren ist hart und die Chancen eines der wenigen Stipendien zu bekommen sind sicherlich nicht sehr groß. Wer jedoch schon im Studium hervorragende Leistungen gebracht hat und sich neben dem Fachlichen auch außerhalb des Studiums engagiert, der hat gute Karten und sollte sich in jedem Fall bewerben.

Zum Teil gewähren auch die Law Schools selbst eine gewisse Reduzierung der Studiengebühren bei geeigneten Kandidaten. Doch auch wenn man nicht das gesamte LL.M.-Jahr finanziert bekommen sollte, lohnt sich die Investition im Hinblick auf die beruflichen Perspektiven, die durch den Erwerb eröffnet werden. Ansonsten kann man immer noch auf ein günstigeres Gastland ausweichen. So sind die Studiengebühren zum Beispiel in Großbritannien und Neuseeland deutlich niedriger als in den USA.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Ein sehr gut geeigneter Zeitpunkt ist unmittelbar nach dem ersten Staatsexamen. An dieser Stelle besteht ohnehin eine gewisse inhaltliche Zäsur zu der sich anschließenden Ausbildung im Referendariat. Außerdem haben viele Kandidaten nach der langen Examensvorbereitung das Bedürfnis wieder etwas (er-)leben zu wollen. Einziger Nachteil ist sicherlich, dass man durch die inhaltliche Pause vom deutschen Recht die materiellen Rechtskenntnisse nicht unmittelbar mit ins Referendariat nehmen kann.

Auch nach dem zweiten Staatsexamen kann man den LL.M. machen. Wer so plant, sei jedoch vor der Gefahr gewarnt, dass man sich nach dem zweiten Staatsexamen eher für den unmittelbaren beruflichen Einstieg entscheidet, als dafür, ein Jahr ins Ausland zu gehen. Zusätzlich sollte bei der Planung berücksichtigt werden, dass viele Stipendiengeber Kandidaten, die bereits das zweite Staatsexamen haben, als Bewerber von vornherein ausschließen.

Als dritte Variante kann der LL.M. auch nach einigen Jahren Berufserfahrung noch „nachgeholt“ werden. Dies dürfte zwar das Finanzierungsproblem relativieren und ist gleichzeitig mit gewissen steuerlichen Vorteilen verbunden. Man darf jedoch nicht unterschätzen, dass der Schritt, für ein Jahr ins Ausland zu gehen, mit zunehmendem Alter und damit verbunden zunehmenden beruflichen und persönlichen Verpflichtungen,
nicht unbedingt leichter wird.

Hinweis
Die internationale Sozietät Freshfi elds Bruckhaus Deringer vergibt jedes Jahr 20 LL.M.- Reisestipendien à 5.000 Euro. Informationen dazu unter www.stepintothecircle.com

Steckbrief von Rechtsanwalt Dr. Daniel Schnabl
Rechtsanwalt Dr. Daniel Schnabl, LL.M. (Miami) ist seit 2008 im Frankfurter Büro der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP im Bereich Dispute Resolution tätig. Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit sind nationale und internationale Zivilprozesse und Schiedsverfahren einschließlich Investitionsstreitigkeiten. Er ist mitverantwortlich für die Referendarausbildung im Bereich Dispute Resolution am Standort Frankfurt a.M.

Karriereplaner - Ausgabe: WS 2010/11