Die Teilprojekte im Datenaustausch im Gesundheitswesen
untergliedern sich in einzelne Gruppen von Leistungserbringern
mit spezifischen Anforderungen an die Datenstrukturen
und, damit verbunden, die Nachrichten. Innerhalb dieser
Teilprojekte werden die vertraglichen und technischen
Details zum Datenaustausch vereinbart. Dabei ist eine
Kassenart stellvertretend für die Gesetzliche Krankenversicherung
federführend. Dem gegenüber stehen ein oder mehrere
Spitzenverbände der Leistungserbringer, die entweder
als gesetzliche Vertreter der Leistungserbringergruppe
oder als Vertreter einer großen Gruppe dieser Leistungserbringer
eintreten. Im einzelnen:
Leistungserbringerverfahren:
Teilprojekt
1 - Ärzte
Leistungserbringer: Ärzte, repräsentiert durch die Kassenärztliche
BundesvereinigungFederführender Spitzenverband: AOK Bundesverband
Teilprojekt 2 - Zahnärzte
Leistungserbringer: Zahnärzte, repräsentiert durch die
Kassenzahnärztliche BundesvereinigungFederführender
Spitzenverband: AOK Bundesverband
Teilprojekt 3 - Apotheken
Leistungserbringer: Apotheken, repräsentiert durch den
Deutschen ApothekerverbandFederführender Spitzenverband:
Bundesverband der Betriebskrankenkassen
Teilprojekt 4a - Krankenhäuser
Leistungserbringer: Krankenhäuser, repräsentiert durch
die Deutsche Krankenhaus-GesellschaftFederführender
Spitzenverband: Verband der Angestellten-Krankenkassen/Arbeiter-Ersatzkassen-Verband
Teilprojekt 4b - Rehabilitationseinrichtungen
Leistungserbringer: Rehabilitationseinrichtungen, repräsentiert
durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger,
die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die
Landesversicherungsanstalten, die Bahnversicherungsanstalt,
den Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen,
den Bundesverband Deutscher Privatkrankenanstalten und
das MüttergenesungswerkFederführender Spitzenverband:
Verband der Angestellten-Krankenkassen/Arbeiter-Ersatzkassen-Verband
Teilprojekt 5 - Sonstige
Leistungserbringer
Leistungserbringer: alle Stellen, die nicht unter die
obigen Gruppen fallen und mit den Kostenträgern abrechnen.
Federführender Spitzenverband: IKK-Bundesverband
Teilprojekt 6 - Pflege
Leistungserbringer: Pflegeeinrichtungen Federführender
Spitzenverband: Bundesknappschaft und AOK Bundesverband
Arbeitgeberverfahren:
Arbeitgeberdaten, wie Beitragsnachweise und DEUEV-Meldungen
für die einzelnen Kassen/Verbände
Weiterführende Informationen zu den Ansprechpartnern
der federführenden Organe erhalten Sie unter www.datenaustausch.de
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