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Die Teilprojekte im Datenaustausch im Gesundheitswesen untergliedern sich in einzelne Gruppen von Leistungserbringern mit spezifischen Anforderungen an die Datenstrukturen und, damit verbunden, die Nachrichten. Innerhalb dieser Teilprojekte werden die vertraglichen und technischen Details zum Datenaustausch vereinbart. Dabei ist eine Kassenart stellvertretend für die Gesetzliche Krankenversicherung federführend. Dem gegenüber stehen ein oder mehrere Spitzenverbände der Leistungserbringer, die entweder als gesetzliche Vertreter der Leistungserbringergruppe oder als Vertreter einer großen Gruppe dieser Leistungserbringer eintreten. Im einzelnen:

Leistungserbringerverfahren:


Teilprojekt 1 - Ärzte

Leistungserbringer: Ärzte, repräsentiert durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung Federführender Spitzenverband: AOK Bundesverband

Teilprojekt 2 - Zahnärzte

Leistungserbringer: Zahnärzte, repräsentiert durch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Federführender Spitzenverband: AOK Bundesverband

Teilprojekt 3 - Apotheken

Leistungserbringer: Apotheken, repräsentiert durch den Deutschen Apothekerverband Federführender Spitzenverband: Bundesverband der Betriebskrankenkassen

Teilprojekt 4a - Krankenhäuser

Leistungserbringer: Krankenhäuser, repräsentiert durch die Deutsche Krankenhaus-Gesellschaft Federführender Spitzenverband: Verband der Angestellten-Krankenkassen/Arbeiter-Ersatzkassen-Verband

Teilprojekt 4b - Rehabilitationseinrichtungen

Leistungserbringer: Rehabilitationseinrichtungen, repräsentiert durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die Landesversicherungsanstalten, die Bahnversicherungsanstalt, den Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen, den Bundesverband Deutscher Privatkrankenanstalten und das Müttergenesungswerk Federführender Spitzenverband: Verband der Angestellten-Krankenkassen/Arbeiter-Ersatzkassen-Verband

Teilprojekt 5 - Sonstige Leistungserbringer

Leistungserbringer: alle Stellen, die nicht unter die obigen Gruppen fallen und mit den Kostenträgern abrechnen. Federführender Spitzenverband: IKK-Bundesverband

Teilprojekt 6 - Pflege

Leistungserbringer: Pflegeeinrichtungen Federführender Spitzenverband: Bundesknappschaft und AOK Bundesverband


Arbeitgeberverfahren:

Arbeitgeberdaten, wie Beitragsnachweise und DEUEV-Meldungen für die einzelnen Kassen/Verbände


Weiterführende Informationen zu den Ansprechpartnern der federführenden Organe erhalten Sie unter www.datenaustausch.de