Den Zähnen zuliebe

27. Januar 2010

Liegt München im Ausland?

Filed under: ausländischer Zahnersatz,Zahnarzt,Zahnarzt im Ausland — zahnblogger @ 10:29
zahnarzt-im-ausland.de: Gut, diese Frage wird je nach Wohnort unterschiedlich beantwortet.Für manchen Bürger im Norden, Osten oder Westen Deutschlands ist Bayernein eigenständiger Staat. Die Bayern sehen sich naturgemäß selbst gerneso.

Was als billige Floskel oder Frage aufgefasst werden könnte, hat einen ernsten Hintergrund. Auch in der Gesundheitspolitik gibt es ein Nord-Süd-Gefälle. Leider! Ein Zahnarzt in Münchenbietet häufig das bessere Leistungsspektrum an. Aber, immer mehr Bürgersind gezwungen, sich Zahnersatz im Ausland nicht nur anfertigen zulassen, sondern auch anpassen zu lassen. Die Kosten dort sind deutlichgeringer. Hinzu kommt, dass häufig Zahnärzte im Ausland mindestens soqualifiziert sind wie ihre deutschen Kollegen. Begrüßenswert ist daher,wenn Zahnärzte in Deutschland immer mehr Kooperationen mitausländischen Zahnärzten eingehen. Den Notdienst des Zahnarztes kannich eben nicht schnell im Ausland aufsuchen.
Aber, immer mehr Bürger sind gezwungen, sich Zahnersatz im Auslandnicht nur anfertigen zu lassen, sondern auch anpassen zu lassen. Die Kosten dortsind deutlich geringer. Hinzu kommt, dass häufig Zahnärzte im Auslandmindestens so qualifiziert sind wie ihre deutschen Kollegen.Begrüßenswert ist daher, wenn Zahnärzte in Deutschland immer mehrKooperationen mit ausländischen Zahnärzten eingehen. Den Notdienst desZahnarztes kann ich eben nicht schnell im Ausland aufsuchen.
Es geht aber auch nicht um die „alltägliche“ Zahnbehandlung.Zahnbehandlungen sind teuer. Die Zuzahlungen sind so immens fürZahnersatz geworden, dass viele Menschen es sich schlicht nicht mehrleisten können. Wenn dann noch die Zahnbehandlung mit einem Kurzurlaubzusammen immer noch günstiger als die Zuzahlung ist, wer könnte einemdieses ökonomische Verhalten in einer globalen Gesellschaft verdenken?Und, wenn man dann auch noch ohne Aufwand mit kosmetischen Arbeiten anden Zähnen einen Beitrag zum besseren Wohlgefühl leisten kann, ist esmehr als ein Gewinn. Es ist ein gutes Lebensgefühl.

2. November 2009

2te-ZahnarztMeinung vs. KZV Bayern

Filed under: Gebührenordnung,KZVB,Rechtsstreit,Zahnarzt — zahnblogger @ 14:08

zahn-online!: Im Rechtsstreit der 2ten-ZahnarztMeinung mit den Vorständen der KZV Bayern (Dr. Rat und Dr. Reißig) kann die 2te-ZahnarztMeinung beim Bundesgerichtshof (BGH) den ersten Sieg verbuchen.

Der BGH hat am 1. Oktober 2009 die Revision des Verfahrens (Aktenzeichen I ZR 55/08) zugelassen und damit dem Begehren der 2ten-ZahnarztMeinung entsprochen, diesen Fall höchstrichterlich entscheiden zu lassen. Dabei wähnten sich die Kläger Rat und Reißig schon am Ziel, die Internetplattform http://www.2te-ZahnarztMeinung.de verbieten zu lassen, als sie in erster und zweiter Instanz obsiegten und die Revision vom Oberlandesgericht München zum BGH nicht zugelassen wurde.
Doch nun werden die Bundesrichter abschließend darüber entscheiden, ob die teilnehmenden Zahnärzte tatsächlich gegen ihre Berufs- und Gebührenordnung verstoßen und damit die Volksgesundheit gefährden. Oder, ob die 2te-ZahnarztMeinung nicht doch eine zeitgemäße Einrichtung ist, die einen wünschenswerten Wettbewerb unter Zahnärzten ermöglicht, wodurch sich Patienten in einem transparenten Markt für einen qualitativ und preislich erstklassigen Zahnarzt entscheiden können. Dabei spricht der bisherige Erfolg eindeutig für die 2te-ZahnarztMeinung, die seit 2005 schon von über 60.000 Patienten genutzt wurde und durch deren Weiterempfehlung kontinuierlich wächst. Eine Entscheidung des BGH wird für Ende 2010 erwartet. Kann die 2te-ZahnarztMeinung den 2ten Sieg verbuchen, so wird die Zahnärzteschaft wohl eine neue Berufsordnung schreiben müssen.

25. August 2009

Der Schrecken der Selektivverträge

Chefredakteurin Dr. Marion Marschall, Die Zahnarzt Woche
Die Zahnarzt Woche: Die Meldung vom ersten bundesweit geltenden Selektivvertrag im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung, hier der DAK mit Indento/Dent-net hat – obwohl schon seit Ende Juli entsprechende Hinweise vorlagen – die zahnärztliche Standespolitik und die berufspolitischen Gruppierungen im Sommerloch „erwischt“.

Die sonst so schnellen Reaktionen ließen auf sich warten, fielen dann aber einhellig ablehnend aus. Von Knebelverträgen ist die Rede, vom Versuch der Kassen, die Zahnärzteschaft aufzuspalten, vom Eingriff in die Therapiefreiheit, in die Freiberuflichkeit und die Verantwortung des Zahnarztes gegenüber dem Patienten. Der Zahnarzt müsse sich in Therapie, Leistung und Honorierung einschränken lassen und Verpflichtungen übernehmen, wenn er in ein solches Netzwerk eintrete, ohne dass er selbst davon auch echte Vorteile habe.
Tatsächlich gibt es bei dieser Form von Selektivverträgen viele Fragezeichen. Das fängt bei der potenziellen Zahl der Versicherten an, die sich für einen solchen Vertrag entscheiden. Wie viele der nun mehr als zehn Millionen Versicherten werden tatsächlich davon Gebrauch machen? Erfahrungen der Privaten Krankenversicherer mit einem eigenen Praxisnetz und für den Versicherten günstigeren Verträgen und Vorteilen bei Nutzung dieser Praxen haben gezeigt, dass die Resonanz eher verhalten war.
Zudem fehlt es derzeit an der flächendeckenden Präsenz von Dent-net-Praxen, bei denen der willige Patient sich ortsnah behandeln lassen kann. Günstigen Zahnersatz – selbst ohne Zuzahlung bei Regelversorgung und sogar aus dem Inland – kann er auch bei anderen Zahnärzten nachfragen und bekommen. Wie lange der Preisvorteil bei Regelversorgungen durch Fertigung im Ausland angesichts auch dort steigender Produktionskosten und des steigenden Anteils von CAD/CAM-Systemen in der ZE-Fertigung noch gegeben ist, steht auf einem anderen Blatt. Die Tatsache, dass sich viele Anbieter von Auslandszahnersatz in irgendeiner Form bereits ein Fräszentrum in Deutschland zugelegt haben, spricht dafür, dass dieser Kostenvorteil schrumpft.
Die PZR ist keine Kassenleistung, sie für einen günstigen Preis zu bekommen, ist sicher für gesetzlich Versicherte ein Anreiz – aber viele Zahnarztpraxen kalkulieren die PZR-Preise je nach Region und Aufwand ohnehin in einem ähnlichen Rahmen: „50 Euro – so etwas in der Größenordnung nehmen wir für die Standard-PZR auch“, ist dazu oft zu hören.
Fragezeichen darf man auch hinter die von der DAK besonders hervorgehobene günstige Versorgung mit Implantaten machen, die derzeit ja nur von einer kleinen Zahl zertifizierter Implantologen im Dent-net angeboten wird. Wie viele Patienten können tatsächlich aufgrund ihres individuellen Befunds eine Implantatversorgung zum propagierten Preis von 1.100 Euro für Implantat mit Krone erhalten? So bleibt abzuwarten, welchen Erfolg dieser Selektivvertrag tatsächlich bei Versicherten und Zahnärzten haben wird.
Für die Dentallabore stellt sich die Situation anders dar: Sie werden mit einer solchen Vertragskonstruktion, bei der derzeit in erster Linie der preiswerte Zahnersatz im Mittelpunkt steht, vom Wettbewerb um den Auftrag des Zahnarztes ausgeschlossen.
Die zahnärztliche Standespolitik will den Kolleginnen und Kollegen Hilfestellung im Umgang mit solchen Modellen und Verträgen geben, die der Gesetzgeber schon seit 2007 vorsieht. Dazu ist es nun auch höchste Zeit. Diese Selektivverträge sind ja nicht neu, es gibt sie schon länger, bislang aber überwiegend mit regionalen Kassen, vor allem die Betriebskrankenkassen waren hier früh aktiv. Über ihren tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg gibt es unterschiedliche Aussagen. Sicher hat die DAK als eine der bundesweit größten Kassen hier eine andere Marktmacht und auch andere Mittel, bei ihren Versicherten für einen solchen Vertrag zu werben.
Körperschaften und Verbände haben sicher viele gute Argumente gegen eine Beteiligung auf ihrer Seite. Eigene Gehversuche auf dem Gebiet der Selektivverträge scheinen vorerst gescheitert. Aus der Welt schaffen werden sie diese Verträge aber nicht, dafür gibt es nach der Lektüre der Antworten der Parteien auf die Fragen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung auch nach der nächsten Bundestagswahl wenig Hoffnung, denn nur FDP und Die Linke lehnen diese Verträge ganz ab.
Am Ende aber muss jeder Zahnarzt als Freiberufler und in seiner Verantwortung für seine Patienten für sich selbst entscheiden, ob er sich zu den gegebenen Bedingungen an einem solchen Selektivvertrag beteiligen will. Was für die eine Praxis undenkbar ist, kann für einen anderen Kollegen durchaus eine Überlegung wert sein. Diese Entscheidung sollte dann auch respektiert werden. Als Rettungsanker für eine wirtschaftlich in die Klemme geratene Zahnarztpraxis taugt ein solches Selektivvertragsnetzwerk aber sicher nicht.

Der Schrecken der Selektivverträge

Chefredakteurin Dr. Marion Marschall, Die Zahnarzt Woche
Die Zahnarzt Woche: Die Meldung vom ersten bundesweit geltenden Selektivvertrag im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung, hier der DAK mit Indento/Dent-net hat – obwohl schon seit Ende Juli entsprechende Hinweise vorlagen – die zahnärztliche Standespolitik und die berufspolitischen Gruppierungen im Sommerloch „erwischt“.

Die sonst so schnellen Reaktionen ließen auf sich warten, fielen dann aber einhellig ablehnend aus. Von Knebelverträgen ist die Rede, vom Versuch der Kassen, die Zahnärzteschaft aufzuspalten, vom Eingriff in die Therapiefreiheit, in die Freiberuflichkeit und die Verantwortung des Zahnarztes gegenüber dem Patienten. Der Zahnarzt müsse sich in Therapie, Leistung und Honorierung einschränken lassen und Verpflichtungen übernehmen, wenn er in ein solches Netzwerk eintrete, ohne dass er selbst davon auch echte Vorteile habe.
Tatsächlich gibt es bei dieser Form von Selektivverträgen viele Fragezeichen. Das fängt bei der potenziellen Zahl der Versicherten an, die sich für einen solchen Vertrag entscheiden. Wie viele der nun mehr als zehn Millionen Versicherten werden tatsächlich davon Gebrauch machen? Erfahrungen der Privaten Krankenversicherer mit einem eigenen Praxisnetz und für den Versicherten günstigeren Verträgen und Vorteilen bei Nutzung dieser Praxen haben gezeigt, dass die Resonanz eher verhalten war.
Zudem fehlt es derzeit an der flächendeckenden Präsenz von Dent-net-Praxen, bei denen der willige Patient sich ortsnah behandeln lassen kann. Günstigen Zahnersatz – selbst ohne Zuzahlung bei Regelversorgung und sogar aus dem Inland – kann er auch bei anderen Zahnärzten nachfragen und bekommen. Wie lange der Preisvorteil bei Regelversorgungen durch Fertigung im Ausland angesichts auch dort steigender Produktionskosten und des steigenden Anteils von CAD/CAM-Systemen in der ZE-Fertigung noch gegeben ist, steht auf einem anderen Blatt. Die Tatsache, dass sich viele Anbieter von Auslandszahnersatz in irgendeiner Form bereits ein Fräszentrum in Deutschland zugelegt haben, spricht dafür, dass dieser Kostenvorteil schrumpft.
Die PZR ist keine Kassenleistung, sie für einen günstigen Preis zu bekommen, ist sicher für gesetzlich Versicherte ein Anreiz – aber viele Zahnarztpraxen kalkulieren die PZR-Preise je nach Region und Aufwand ohnehin in einem ähnlichen Rahmen: „50 Euro – so etwas in der Größenordnung nehmen wir für die Standard-PZR auch“, ist dazu oft zu hören.
Fragezeichen darf man auch hinter die von der DAK besonders hervorgehobene günstige Versorgung mit Implantaten machen, die derzeit ja nur von einer kleinen Zahl zertifizierter Implantologen im Dent-net angeboten wird. Wie viele Patienten können tatsächlich aufgrund ihres individuellen Befunds eine Implantatversorgung zum propagierten Preis von 1.100 Euro für Implantat mit Krone erhalten? So bleibt abzuwarten, welchen Erfolg dieser Selektivvertrag tatsächlich bei Versicherten und Zahnärzten haben wird.
Für die Dentallabore stellt sich die Situation anders dar: Sie werden mit einer solchen Vertragskonstruktion, bei der derzeit in erster Linie der preiswerte Zahnersatz im Mittelpunkt steht, vom Wettbewerb um den Auftrag des Zahnarztes ausgeschlossen.
Die zahnärztliche Standespolitik will den Kolleginnen und Kollegen Hilfestellung im Umgang mit solchen Modellen und Verträgen geben, die der Gesetzgeber schon seit 2007 vorsieht. Dazu ist es nun auch höchste Zeit. Diese Selektivverträge sind ja nicht neu, es gibt sie schon länger, bislang aber überwiegend mit regionalen Kassen, vor allem die Betriebskrankenkassen waren hier früh aktiv. Über ihren tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg gibt es unterschiedliche Aussagen. Sicher hat die DAK als eine der bundesweit größten Kassen hier eine andere Marktmacht und auch andere Mittel, bei ihren Versicherten für einen solchen Vertrag zu werben.
Körperschaften und Verbände haben sicher viele gute Argumente gegen eine Beteiligung auf ihrer Seite. Eigene Gehversuche auf dem Gebiet der Selektivverträge scheinen vorerst gescheitert. Aus der Welt schaffen werden sie diese Verträge aber nicht, dafür gibt es nach der Lektüre der Antworten der Parteien auf die Fragen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung auch nach der nächsten Bundestagswahl wenig Hoffnung, denn nur FDP und Die Linke lehnen diese Verträge ganz ab.
Am Ende aber muss jeder Zahnarzt als Freiberufler und in seiner Verantwortung für seine Patienten für sich selbst entscheiden, ob er sich zu den gegebenen Bedingungen an einem solchen Selektivvertrag beteiligen will. Was für die eine Praxis undenkbar ist, kann für einen anderen Kollegen durchaus eine Überlegung wert sein. Diese Entscheidung sollte dann auch respektiert werden. Als Rettungsanker für eine wirtschaftlich in die Klemme geratene Zahnarztpraxis taugt ein solches Selektivvertragsnetzwerk aber sicher nicht.

KZBV stellt den Parteien Kernfragen zur Zukunft der zahnärztlichen Berufsausübung

Filed under: GOZ,KZVB,MVZ,Zahnarzt — zahnblogger @ 19:24
Die Zahnarzt Woche: Bündnis 90/Die Grünen lehnen Verstaatlichung des Gesundheitswesens ab – CDU bleibt vielfach vage.
Wenn es um die Zukunft des Berufsstands und die Forderungen an die Politik geht, finden die Zahnärzte aktuell nicht nur bei der FDP, sondern vielfach auch bei Bündnis 90/Die Grünen Rückhalt. Das zeigen die Antworten auf die sieben Kernfragen, die die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) vor der Bundestagswahl an die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien geschickt hat und die seit vergangener Woche vorliegen (vollständig nachzulesen unter www.kzbv.de).

Der Erhalt der freien Arztwahl ist bei allen Parteien unstrittig, die Grünen und die Linken stellen dabei den Patienten in den Mittelpunkt. Die freie Arztwahl schließe allerdings nicht aus, so heißt es bei den Grünen, dass Patienten „im Rahmen bestimmter Versorgungsmodelle befristet auf diese Wahlmöglichkeit verzichten“, eine solche Entscheidung sei Teil ihrer persönlichen Freiheit und müsse auf freiwilliger Basis erfolgen. Der Ausweitung der Kostenerstattung kann nur die FDP etwas abgewinnen, alle anderen Parteien sind dagegen (Linke, SPD), halten die bisherigen Regelungen für ausreichend (Grüne) oder weichen aus wie die CDU, die hier insgesamt mehr Information und Beratung wünscht und bei Sachleistung und Kostenerstattung für mehr Transparenz sorgen möchte.
Im Ungefähren bleibt die CDU/ CSU auch bei der Frage nach dem Angleichen der Honorare in Ost und West: Man sei grundsätzlich für eine gleiche ärztliche Vergütung in Ost und West und setze sich auch „in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Konstellation für die Belange der Zahnärzteschaft mit den gegebenen Möglichkeiten ein, damit dies realisiert werden kann“.
Zugleich verweist man auf die vielen für die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode erreichten Verbesserungen, so mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und dem Fall der Altersgrenze von 68 Jahren für die Teilnahme an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung.
Auch die „Schubladisierung“ des Referentenentwurfs zur GOZ-neu schreibt man sich auf die Fahnen: „Es war auch die Union, die dafür gesorgt hat, dass die Verabschiedung der neuen GOZ in der vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Form, die den geschlossenen Widerstand der Zahnärzte hervorgerufen hat, aufgehalten wurde.“
Die SPD wartet bei der Honorarangleichung auf Vorschläge der Selbstverwaltung der Zahnärzte, anscheinend hat man die breit aufgestellten Initiativen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vor allem der neuen Bundesländer und Berlins im Frühjahr dieses Jahres in Sachen Honorarangleichung Ost-West nicht wahrgenommen. Die Grünen halten die Angleichung der Punktwerte in Ost und West in der nächsten Wahlperiode für zwingend, wollen diese nach den Erfahrungen bei der Ärzteschaft aber nur in enger Abstimmung mit der KZBV umsetzen. Bei der FDP stehe diese Forderung ohnehin schon lange auf der Agenda, die Linke unterstützt die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, sieht aber in der Verteilungsgerechtigkeit auch die Selbstverwaltung in der Verantwortung.
Was das leidige Thema Budgetierung, Grundlohnsummenanbindung und strukturbedingte Budgetverwerfungen angeht, so finden die Zahnärzte hier Unterstützung bei der FDP, die statt Budgetierung ein einfaches, durchschaubares System der Vergütung entwickeln will, und bei den Grünen, die in ihrer kurzen Stellungnahme dazu anmerken, dass man in einem aus Pflichtbeiträgen finanzierten System nicht vollständig auf eine Ausgabensteuerung verzichten könne, auch wenn hier regionale Besonderheiten, demografische Veränderungen und medizinischer Fortschritt zu berücksichtigen seien. Nach Neuregelung im ärztlichen Bereich stehe für die vertragszahnärztliche Versorgung eine entsprechende Reform in der nächsten Wahlperiode an.
CDU/CSU setzen hier mehr auf Bewährtes und versprechen nichts. „Planbarkeit, Verlässlichkeit und Vertrauen müssen die zukünftige Finanzierung prägen“, heißt es, im konstruktiven Dialog wolle man erforderliche Kurskorrekturen festlegen. Ziel sei es, eine leistungsgerechte, qualitätsorientierte und besonderen regionalen Bedingungen Rechnung tragende Vergütung zu gewährleisten, die Besonderheiten der Arztgruppen berücksichtigt und mit festen Euro-Preisen Sicherheit gibt. „Es muss gewährleistet werden, dass die Ausgabensteigerungen sich im Rahmen der allgemeinen Kostenentwicklung im Gesundheitswesen bewegen“, heißt es weiter.
Für die SPD hat sich die Mengensteuerung über Budgets, Regelleistungsvolumina oder zum Beispiel Arzneimittelrabattsysteme bewährt, der Zugang zu medizinischen Innovationen sei damit gesichert, eine Zwei-Klassen-Medizin sei damit nicht entstanden. Interessant ist dabei die Formulierung: „Die Bevorzugung beim Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung findet durch die unterschiedliche Honorierung der Ärzte für privat und gesetzlich Versicherte statt“.
Wie im Programm von SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier formuliert, sieht man die Gesundheitswirtschaft als Wachstumsbereich, das Gesundheitswesen sei eines der innovationsfreundlichsten auf der Welt, „Kern und Motor unserer Gesundheitswirtschaft samt Innovationen ist die soziale Krankenversicherung“, dafür müsse das System aber insgesamt finanzierbar bleiben. Die Linke sieht die Probleme nicht in den Budgets, sondern schiebt die Verantwortung auf die Selbstverwaltung, die die Honorare gerechter verteilen müsse.
Die von der KZBV als Weg der Zukunft propagierte Ausweitung des Festzuschussmodells auf weitere Bereiche der zahnmedizinischen Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung scheint zumindest der SPD nicht verständlich zu sein: Beim Festzuschuss-System für Zahnersatz sehe man keinen Änderungsbedarf, heißt es. Die CDU lobt, dass das ZE-Festzuschuss-System zu mehr Gerechtigkeit geführt habe. Einer Ausdehnung der befundorientierten Festzuschüsse auf den gesamten Bereich der Zahnheilkunde „steht die Union kritisch offen gegenüber“.
Die Linken lehnen alle Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen inklusive Praxisgebühr und damit auch das Festzuschuss-System ohnehin ab, da dies finanziell schlechter gestellte Patienten benachteilige. Die Grünen wägen hier vor allem aus Sicht der Patienten und der Zahnarzt-Patienten-Beziehung kritischer ab. Beim Zahnersatz hält man Festzuschüsse für durchaus geeignet, der Patient habe genug Zeit zu entscheiden, die gesundheitlichen Konsequenzen seien überschaubar, vieles lasse sich auch revidieren. Für andere Bereiche der Zahnmedizin sehe man das so nicht. Man befürchtet zudem, dass mit weiteren Festzuschussmodellen die Zahnarztpraxis zur einer Stätte ständiger „Verkaufsverhandlungen“ werde.
Die FDP begrüßt Vorschläge für die Ausweitung des bewährten Systems auf weitere Bereiche der Zahnmedizin. Das komme der Vorstellung der FDP von einem Mehrkostensystem sehr entgegen.
Interessant sind die Stellungnahmen auch zur Frage des Erhalts und des Ausbaus freiberuflicher Strukturen und der möglichen Gefahren durch fremdfinanzierte Praxisketten und Medizinische Versorgungszentren (MVZ): Die Grünen sehen die Gefahr einer vollständigen Übernahme durch Kapitalunternehmen nicht. Freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte werden ihrer Meinung nach den ambulanten Bereich auch weiter prägen. Man sieht aber auch, dass immer mehr junge Zahnärztinnen und Zahnärzte die Niederlassung zunächst scheuen und Familie und Beruf gerne mit Teilzeitbeschäftigung vereinen möchten, also angestellt tätig sein möchten. Die Grünen betonen aber, dass das ärztliche Berufsrecht und die „grundsätzliche Pflicht, ausschließlich und nach den besten fachlichen Kenntnissen sowie unabhängig von äußeren Einflüssen zu therapieren“, für alle gelten.
CDU und CSU formulieren ein klares Votum für die Freien Berufe als tragende Säule der erstklassigen Patientenversorgung: „Medizinische Versorgungszentren sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden“. Für die FDP sind MVZ für freiberuflich tätige Ärzte und Zahnärzte eine sinnvolle Ergänzung in Zeiten steigenden Kapitalbedarfs. Man wolle aber konsequent durch Wettbewerbs- und Kartellrecht übermäßige Konzentrationen verhindern und lehne nur noch an Krankenhäusern anzusiedelnde MVZ ab.
Die SPD folgt hier wie bei der Frage nach der Zukunft der Kollektivvertragssysteme konsequent weiter dem Weg der „Flexibilisierung des Vertragsgeschehens“ mit Kollektiv- und Einzelverträgen, dies sorge für Versorgungssicherheit und Qualität. Die Linke will die Stärkung der Selbstverwaltung, regionale Gesundheitskonferenzen und Kollektivverträge, die derzeitigen Modelle von Selektivverträgen werden abgelehnt. Die FDP votiert für die Selbstverwaltung, fordert aber eine grundlegende Umorientierung in Richtung Wettbewerb auch im Gesundheitswesen. CDU und CSU wollen die Selbstverwaltung stärken, zugleich aber Voraussetzungen für mehr Möglichkeiten zu „passgenauen und einzelvertraglichen Regelungen“ von Kassen und Leistungserbringern schaffen. Ein klares Votum für den Kollektivvertrag gibt es nur im ländlichen Raum.
Bündnis 90/Die Grünen sehen vorerst ein Nebeneinander von Kollektiv- und Selektivverträgen, erstere hätten sich bei der flächendeckenden Versorgung bewährt, letztere ermöglichten mehr Innovationen. Wie das in zehn oder zwanzig Jahren aussehe, könne man nicht vorhersagen. Sie stehen zur Selbstverwaltung, diese sei näher am Versorgungsalltag und könne so regionale Gegebenheiten besser berücksichtigen: „Die von der Großen Koalition betriebene Verstaatlichung weiter Bereiche des Gesundheitswesens lehnen wir ab“.

27. Juli 2009

Ärzte-Honorar steigt auf 31,6 Milliarden Euro

Filed under: Honorar,Zahnarzt — zahnblogger @ 12:42

zahn-online!: Die umstrittene Honorarreform hat zwei von drei Praxisärzten in Deutschland teils deutlich höhere Einkommen gebracht. Nur in Baden-Württemberg gab es im ersten Quartal 2009 ein kleines Minus von 0,7 Prozent – die Mediziner in Berlin sind die größten Gewinner. Im Schnitt verdienten die rund 140 000 Ärzte in Deutschland im ersten Quartal 7,8 Prozent mehr, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Montag in Berlin in einer ersten vorläufigen Gesamtbilanz berichtete. Das Honorar für die Ärzte dürfte laut KBV noch stärker steigen als bislang angenommen: von rund 29 Milliarden 2008 auf 31,6 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Unklar blieb, ob damit die Ärzteproteste enden, wie dies Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und die Krankenkassen erneut forderten. Einige Arztgruppen und Regionen hätten weniger als andere gewonnen oder sogar verloren, sagte KBV-Chef Andreas Köhler. «Da ist die Verärgerung nach wie vor groß.» Die Kassen verlangten ein Ende jeglicher «Panikmache» bei den Ärzten.
Spitzenreiter bei den Gewinnern sind die Ärzte in Berlin mit 32,2 Prozent mehr Geld, gefolgt von Niedersachsen mit einem Plus von 17,6, Sachsen-Anhalt mit 16,1 und Mecklenburg-Vorpommern mit 15,6 Prozent mehr. Das Ziel einer Angleichung in den neuen Ländern sei «zufriedenstellend gelungen», sagte Köhler. «Die Auswirkungen sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich», hob er aber hervor. In den Kassenärztlichen Vereinigungen Bayern, Nordrhein und Rheinland-Pfalz sei der Honorarzuwachs weit unterdurchschnittlich. «Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf.» In Bayern gab es ein Plus von 3,5 Prozent, am Nordrhein von 4,2 und in Rheinland-Pfalz von 5,3 Prozent.
Die Ärzte wollen bei den am 7. August startenden Verhandlungen mit den Kassen über das Honorar für 2010 nun noch mehr Geld herausholen. «Wir sind noch immer in der Kostenunterdeckung», sagte Köhler. Das Problem, dass nur jede dritte Leistung bezahlt werde, sei nur teilweise behoben. Seit 2000 habe es für die Ärzte Kostensteigerungen von 17 Prozent gegeben, die nun teils ausgeglichen werden sollten. An die Landesregierung in Baden-Württemberg gerichtet sagte Köhler, zum Ausgleich für den Verlust der Ärzte dort habe die Regierung bereits einen Zuschuss von 160 Millionen Euro ins Gespräch gebracht. «Das würden wir auch gerne akzeptieren.»
Von der Gesamtheit aller Ärzte hätten 65 Prozent hinzugewonnen, besonders stark Kardiologen, von denen 82 Prozent mehr bekamen, Nervenärzte (80 Prozent) und Urologen (77 Prozent). Dagegen hätten 35 Prozent aller Ärzte Verluste hinnehmen müssen, berichtete die KBV. 60 Prozent der Orthopäden verdienten weniger. 44 Prozent der Anästhesisten, 42 Prozent der Hals-Nasen-Ohren-Ärzte und rund jeder dritte Hausarzt bekam ebenfalls weniger. Die Verluste sollen auf 5 Prozent begrenzt werden.
Köhler wehrte sich gegen Vorwürfe an die Ärzte. Wegen hoher Investitionsrisiken seien junge Ärzte «trotz vermeintlich guter Zahlen» zu wenig bereit, sich niederzulassen. Deshalb drohe Ärztemangel. «Das ist kein Jammern auf hohem Niveau.» Mit Praxisschließungen, Demonstrationen und Vorkasse bei Patienten hatten tausende Ärzte gegen die Honorarregeln protestiert.
Ulla Schmidt kritisierte: «Die zahlreichen Protestaktionen ohne Kenntnis tatsächlicher Zahlen erweisen sich als völlig unangemessen.» Sie forderte: «Jetzt ist es an der Zeit, Aktionen zulasten der Patienten und unberechtigte Proteste einzustellen.» Auch Privatpatienten sollten nicht länger bevorzugt behandelt werden. Auch der Kassen- Spitzenverband betonte, die Ärzte könnten mehr als zufrieden sein. Auch in Wahlkampfzeiten dürften Ärzte Patienten nicht wieder als Schutzschild für eigene finanzielle Interessen missbrauchen, sagte der Vizevorsitzende Johann-Magnus von Stackelberg.

Ärzte-Honorar steigt auf 31,6 Milliarden Euro

Filed under: Honorar,Zahnarzt — zahnblogger @ 12:42

zahn-online!: Die umstrittene Honorarreform hat zwei von drei Praxisärzten in Deutschland teils deutlich höhere Einkommen gebracht. Nur in Baden-Württemberg gab es im ersten Quartal 2009 ein kleines Minus von 0,7 Prozent – die Mediziner in Berlin sind die größten Gewinner.
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