Den Zähnen zuliebe

25. August 2009

Der Schrecken der Selektivverträge

Chefredakteurin Dr. Marion Marschall, Die Zahnarzt Woche
Die Zahnarzt Woche: Die Meldung vom ersten bundesweit geltenden Selektivvertrag im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung, hier der DAK mit Indento/Dent-net hat – obwohl schon seit Ende Juli entsprechende Hinweise vorlagen – die zahnärztliche Standespolitik und die berufspolitischen Gruppierungen im Sommerloch „erwischt“.

Die sonst so schnellen Reaktionen ließen auf sich warten, fielen dann aber einhellig ablehnend aus. Von Knebelverträgen ist die Rede, vom Versuch der Kassen, die Zahnärzteschaft aufzuspalten, vom Eingriff in die Therapiefreiheit, in die Freiberuflichkeit und die Verantwortung des Zahnarztes gegenüber dem Patienten. Der Zahnarzt müsse sich in Therapie, Leistung und Honorierung einschränken lassen und Verpflichtungen übernehmen, wenn er in ein solches Netzwerk eintrete, ohne dass er selbst davon auch echte Vorteile habe.
Tatsächlich gibt es bei dieser Form von Selektivverträgen viele Fragezeichen. Das fängt bei der potenziellen Zahl der Versicherten an, die sich für einen solchen Vertrag entscheiden. Wie viele der nun mehr als zehn Millionen Versicherten werden tatsächlich davon Gebrauch machen? Erfahrungen der Privaten Krankenversicherer mit einem eigenen Praxisnetz und für den Versicherten günstigeren Verträgen und Vorteilen bei Nutzung dieser Praxen haben gezeigt, dass die Resonanz eher verhalten war.
Zudem fehlt es derzeit an der flächendeckenden Präsenz von Dent-net-Praxen, bei denen der willige Patient sich ortsnah behandeln lassen kann. Günstigen Zahnersatz – selbst ohne Zuzahlung bei Regelversorgung und sogar aus dem Inland – kann er auch bei anderen Zahnärzten nachfragen und bekommen. Wie lange der Preisvorteil bei Regelversorgungen durch Fertigung im Ausland angesichts auch dort steigender Produktionskosten und des steigenden Anteils von CAD/CAM-Systemen in der ZE-Fertigung noch gegeben ist, steht auf einem anderen Blatt. Die Tatsache, dass sich viele Anbieter von Auslandszahnersatz in irgendeiner Form bereits ein Fräszentrum in Deutschland zugelegt haben, spricht dafür, dass dieser Kostenvorteil schrumpft.
Die PZR ist keine Kassenleistung, sie für einen günstigen Preis zu bekommen, ist sicher für gesetzlich Versicherte ein Anreiz – aber viele Zahnarztpraxen kalkulieren die PZR-Preise je nach Region und Aufwand ohnehin in einem ähnlichen Rahmen: „50 Euro – so etwas in der Größenordnung nehmen wir für die Standard-PZR auch“, ist dazu oft zu hören.
Fragezeichen darf man auch hinter die von der DAK besonders hervorgehobene günstige Versorgung mit Implantaten machen, die derzeit ja nur von einer kleinen Zahl zertifizierter Implantologen im Dent-net angeboten wird. Wie viele Patienten können tatsächlich aufgrund ihres individuellen Befunds eine Implantatversorgung zum propagierten Preis von 1.100 Euro für Implantat mit Krone erhalten? So bleibt abzuwarten, welchen Erfolg dieser Selektivvertrag tatsächlich bei Versicherten und Zahnärzten haben wird.
Für die Dentallabore stellt sich die Situation anders dar: Sie werden mit einer solchen Vertragskonstruktion, bei der derzeit in erster Linie der preiswerte Zahnersatz im Mittelpunkt steht, vom Wettbewerb um den Auftrag des Zahnarztes ausgeschlossen.
Die zahnärztliche Standespolitik will den Kolleginnen und Kollegen Hilfestellung im Umgang mit solchen Modellen und Verträgen geben, die der Gesetzgeber schon seit 2007 vorsieht. Dazu ist es nun auch höchste Zeit. Diese Selektivverträge sind ja nicht neu, es gibt sie schon länger, bislang aber überwiegend mit regionalen Kassen, vor allem die Betriebskrankenkassen waren hier früh aktiv. Über ihren tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg gibt es unterschiedliche Aussagen. Sicher hat die DAK als eine der bundesweit größten Kassen hier eine andere Marktmacht und auch andere Mittel, bei ihren Versicherten für einen solchen Vertrag zu werben.
Körperschaften und Verbände haben sicher viele gute Argumente gegen eine Beteiligung auf ihrer Seite. Eigene Gehversuche auf dem Gebiet der Selektivverträge scheinen vorerst gescheitert. Aus der Welt schaffen werden sie diese Verträge aber nicht, dafür gibt es nach der Lektüre der Antworten der Parteien auf die Fragen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung auch nach der nächsten Bundestagswahl wenig Hoffnung, denn nur FDP und Die Linke lehnen diese Verträge ganz ab.
Am Ende aber muss jeder Zahnarzt als Freiberufler und in seiner Verantwortung für seine Patienten für sich selbst entscheiden, ob er sich zu den gegebenen Bedingungen an einem solchen Selektivvertrag beteiligen will. Was für die eine Praxis undenkbar ist, kann für einen anderen Kollegen durchaus eine Überlegung wert sein. Diese Entscheidung sollte dann auch respektiert werden. Als Rettungsanker für eine wirtschaftlich in die Klemme geratene Zahnarztpraxis taugt ein solches Selektivvertragsnetzwerk aber sicher nicht.

Der Schrecken der Selektivverträge

Chefredakteurin Dr. Marion Marschall, Die Zahnarzt Woche
Die Zahnarzt Woche: Die Meldung vom ersten bundesweit geltenden Selektivvertrag im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung, hier der DAK mit Indento/Dent-net hat – obwohl schon seit Ende Juli entsprechende Hinweise vorlagen – die zahnärztliche Standespolitik und die berufspolitischen Gruppierungen im Sommerloch „erwischt“.

Die sonst so schnellen Reaktionen ließen auf sich warten, fielen dann aber einhellig ablehnend aus. Von Knebelverträgen ist die Rede, vom Versuch der Kassen, die Zahnärzteschaft aufzuspalten, vom Eingriff in die Therapiefreiheit, in die Freiberuflichkeit und die Verantwortung des Zahnarztes gegenüber dem Patienten. Der Zahnarzt müsse sich in Therapie, Leistung und Honorierung einschränken lassen und Verpflichtungen übernehmen, wenn er in ein solches Netzwerk eintrete, ohne dass er selbst davon auch echte Vorteile habe.
Tatsächlich gibt es bei dieser Form von Selektivverträgen viele Fragezeichen. Das fängt bei der potenziellen Zahl der Versicherten an, die sich für einen solchen Vertrag entscheiden. Wie viele der nun mehr als zehn Millionen Versicherten werden tatsächlich davon Gebrauch machen? Erfahrungen der Privaten Krankenversicherer mit einem eigenen Praxisnetz und für den Versicherten günstigeren Verträgen und Vorteilen bei Nutzung dieser Praxen haben gezeigt, dass die Resonanz eher verhalten war.
Zudem fehlt es derzeit an der flächendeckenden Präsenz von Dent-net-Praxen, bei denen der willige Patient sich ortsnah behandeln lassen kann. Günstigen Zahnersatz – selbst ohne Zuzahlung bei Regelversorgung und sogar aus dem Inland – kann er auch bei anderen Zahnärzten nachfragen und bekommen. Wie lange der Preisvorteil bei Regelversorgungen durch Fertigung im Ausland angesichts auch dort steigender Produktionskosten und des steigenden Anteils von CAD/CAM-Systemen in der ZE-Fertigung noch gegeben ist, steht auf einem anderen Blatt. Die Tatsache, dass sich viele Anbieter von Auslandszahnersatz in irgendeiner Form bereits ein Fräszentrum in Deutschland zugelegt haben, spricht dafür, dass dieser Kostenvorteil schrumpft.
Die PZR ist keine Kassenleistung, sie für einen günstigen Preis zu bekommen, ist sicher für gesetzlich Versicherte ein Anreiz – aber viele Zahnarztpraxen kalkulieren die PZR-Preise je nach Region und Aufwand ohnehin in einem ähnlichen Rahmen: „50 Euro – so etwas in der Größenordnung nehmen wir für die Standard-PZR auch“, ist dazu oft zu hören.
Fragezeichen darf man auch hinter die von der DAK besonders hervorgehobene günstige Versorgung mit Implantaten machen, die derzeit ja nur von einer kleinen Zahl zertifizierter Implantologen im Dent-net angeboten wird. Wie viele Patienten können tatsächlich aufgrund ihres individuellen Befunds eine Implantatversorgung zum propagierten Preis von 1.100 Euro für Implantat mit Krone erhalten? So bleibt abzuwarten, welchen Erfolg dieser Selektivvertrag tatsächlich bei Versicherten und Zahnärzten haben wird.
Für die Dentallabore stellt sich die Situation anders dar: Sie werden mit einer solchen Vertragskonstruktion, bei der derzeit in erster Linie der preiswerte Zahnersatz im Mittelpunkt steht, vom Wettbewerb um den Auftrag des Zahnarztes ausgeschlossen.
Die zahnärztliche Standespolitik will den Kolleginnen und Kollegen Hilfestellung im Umgang mit solchen Modellen und Verträgen geben, die der Gesetzgeber schon seit 2007 vorsieht. Dazu ist es nun auch höchste Zeit. Diese Selektivverträge sind ja nicht neu, es gibt sie schon länger, bislang aber überwiegend mit regionalen Kassen, vor allem die Betriebskrankenkassen waren hier früh aktiv. Über ihren tatsächlichen wirtschaftlichen Erfolg gibt es unterschiedliche Aussagen. Sicher hat die DAK als eine der bundesweit größten Kassen hier eine andere Marktmacht und auch andere Mittel, bei ihren Versicherten für einen solchen Vertrag zu werben.
Körperschaften und Verbände haben sicher viele gute Argumente gegen eine Beteiligung auf ihrer Seite. Eigene Gehversuche auf dem Gebiet der Selektivverträge scheinen vorerst gescheitert. Aus der Welt schaffen werden sie diese Verträge aber nicht, dafür gibt es nach der Lektüre der Antworten der Parteien auf die Fragen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung auch nach der nächsten Bundestagswahl wenig Hoffnung, denn nur FDP und Die Linke lehnen diese Verträge ganz ab.
Am Ende aber muss jeder Zahnarzt als Freiberufler und in seiner Verantwortung für seine Patienten für sich selbst entscheiden, ob er sich zu den gegebenen Bedingungen an einem solchen Selektivvertrag beteiligen will. Was für die eine Praxis undenkbar ist, kann für einen anderen Kollegen durchaus eine Überlegung wert sein. Diese Entscheidung sollte dann auch respektiert werden. Als Rettungsanker für eine wirtschaftlich in die Klemme geratene Zahnarztpraxis taugt ein solches Selektivvertragsnetzwerk aber sicher nicht.

18. August 2009

Selektivverträge – mehr Wettbewerb in der Zahntechnik?

Filed under: ausländischer Zahnersatz,GKV,Selektivvertrag,Zahnersatz,Zahnlabor — zahnblogger @ 19:21
Die Zahnarzt Woche:  Dr. Holger-Ludwig Riemer, Vorstandsvorsitzender der MDH AG, über den Wandel in der klassischen Wettbewerbsstruktur
Wettbewerb ist für Unternehmen, die im Bereich Zahntechnik tätig sind, kein Fremdwort. Mit zunehmender Globalisierung beschränkt sich dieser nicht nur auf Mitbewerber im Inland. Man mag aus Sicht des deutschen Zahntechnikerhandwerks die Konkurrenz beim Auslandszahnersatz als belastend empfinden. Gleichwohl müssen sich die Akteure diesem länderübergreifenden Wettbewerb stellen, da es Deutschland als Exportnation weder faktisch noch rechtlich möglich sein wird, seine Märkte abzuschotten. Letztlich muss der Kunde, sprich Zahnarzt, im Zusammenwirken mit seinem Patienten entscheiden, welches zahntechnische Labor er beauftragt, egal ob sich dieses im Ausland oder Inland befindet. Neben dem Preis werden insbesondere die Qualität und der Service für die Auswahl des Labors entscheidend sein.

Bislang erfolgt dieser Wettbewerb in geregelten Bahnen. Einzelne Zahnärztinnen und Zahnärzte beauftragen das Labor ihres Vertrauens, um für den jeweiligen Patienten das optimale Ergebnis zu erzielen. Auf diese Auswahlentscheidung haben weder die Krankenkasse noch die private Krankenversicherung eines Patienten Einfluss. Der Markt ist dabei auch diversifiziert, da die Auftraggeber, sprich Zahnärzte, ihre Aufträge individuell verteilen. Bei dieser Systematik haben sowohl inländische als auch ausländische Zahntechnikanbieter die Chance, am Markt teilzunehmen und durch das beste Preis-/Leistungsverhältnis zu überzeugen.
ZE-Selektivvertragsmodelle
Wenn man die Entwicklung im Bereich Zahntechnik verfolgt, kann man allerdings den Eindruck gewinnen, dass diese Wettbewerbsstruktur aktuell ins Wanken gebracht werden soll. So werden beispielsweise im Betriebs- und Ersatzkassenbereich via neu gegründeter externer Managementgesellschaften Verträge mit einzelnen Zahntechniklaboren geschlossen, die die Versorgung von eingeschriebenen Versicherten mit „zuzahlungsfreier“ Zahntechnik zum Gegenstand haben. Angesichts von mehr als 10 Millionen Versicherten, die durch die an diesen Verträgen teilnehmenden Krankenkassen repräsentiert werden, ist der Wunsch Vater des Gedankens, dass sich potenziell zahlreiche Versicherte in derartige Verträge einschreiben sollen.
An dieser Stelle fragt man sich, wie derartige Vertragskonstruktionen eigentlich möglich sein können, da die Krankenkassen eigentlich keinen Einfluss darauf haben dürften, welches Labor ein Zahnarzt beauftragt oder nicht.
Hintergrund dieser Vertragsmodelle ist eine Regelung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG), das Anfang 2007 in Kraft getreten ist. Nach der mit diesem Gesetz eingeführten Regelung des Paragrafen 73c SGB V ist es Krankenkassen möglich, ihren Versicherten die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung durch Abschluss von Selektivverträgen anzubieten. Gegenstand dieser Selektivverträge können Versorgungsaufträge sein, die sowohl die versichertenbezogene gesamte ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung als auch einzelne Bereiche der Versorgung umfassen. Vertragspartner der Krankenkassen können dabei die vertragsärztlichen Leistungserbringer (unter anderem Zahnärzte), deren Gemeinschaften oder Managementgesellschaften sein, die die Leistungen nicht selbst erbringen, sondern nur vermitteln.
Diese gesetzliche Neuregelung nutzen Krankenkassen auch im Bereich der Zahnersatzversorgung für ihre Versicherten, was zunächst verwundert, da die Selektivverträge nach Paragraf 73c SGB V eigentlich nur die rein vertragszahnärztlichen Leistungen zum Gegenstand haben. Von der Grundkonstruktion her gehen die Krankenkassen deshalb den Weg, dass sie bei der Vereinbarung der besonderen ambulanten Versorgung den Bereich Zahntechnik zusätzlich in den Bereich der zahnärztlichen Leistungen in die Vertragskonstruktion einbinden.
Praktisch sieht dies zum Beispiel so aus, dass Zahnärzte im Rahmen eines Selektivvertrags für bestimmte zahnärztliche Leistungen ein vereinbartes Honorar erhalten (zum Beispiel für die Durchführung einer professionellen Zahnreinigung den Betrag x). Gleichzeitig werden sie im Rahmen des Selektivvertrags und zum Teil auch darüber hinaus verpflichtet, nur bestimmte Laboratorien zu beauftragen.
Diese in den Selektivvertrag exklusiv eingebundenen Labore werden dabei über eine externe Managementgesellschaft im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens in den Selektivvertrag eingebunden. Damit die Konstruktion insgesamt zum Tragen kommt, ist es außerdem erforderlich, dass sich Versicherte in dieses Vertragsmodell einschreiben.
Folge dieser Konstruktion ist, dass Zahnärzte im Rahmen des Selektivvertrags nur noch bestimmte Labore beauftragen können und Versicherte nur noch bestimmte Zahnärzte konsultieren dürfen, ohne auf ihren Leistungsanspruch verzichten zu müssen.
Mehr Markt durch Selektivvertragskonstruktionen?
Die Frage ist, ob diese Art von Selektivverträgen wirklich mehr „Wettbewerb im Gesundheitswesen, mehr Bedarfsgerechtigkeit, eine bessere Qualität, mehr Effizienz, geringere Kosten sowie weniger Bürokratie im GKV-System“ bringt, wie der Gesetzgeber seinerzeit in Zusammenhang mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ausgeführt hat.
Mit derartigen Selektivvertragskonstruktionen wird es Krankenkassen über die in die Verträge eingeschriebenen Zahnärzte und Versicherten grundsätzlich ermöglicht, Einfluss auf die Auswahl des Zahntechniklabors zu nehmen. De facto führen derartige Konstruktionen dazu, dass nicht an diesem Versorgungsmodell teilnehmende Zahntechniklabore nicht mehr von Zahnärzten beauftragt werden, die in die Vertragsstruktur eingebunden sind. Als zusätzliche Konsequenz kann sich darüber hinaus ergeben, dass in die Vertragskonstruktion eingeschriebene Versicherte ihren Zahnarzt wechseln müssen oder diesen dazu bewegen, sich dem Selektivvertrag anzuschließen, damit eine Weiterbehandlung erfolgen kann.
Ob mit derartigen Konstruktionen wirklich mehr Markt geschaffen wird, ist auch deshalb fraglich, da es aktuell Selektivvertragskonstruktionen gibt, bei denen nur ein einziges zahntechnisches Laboratorium einbezogen wurde.
„Patientenzuführung“ und ihre Schattenseiten
Auch bei den Zahnärzten finden diese Konstruktionen keine ungeteilte Zustimmung. Manch ein Zahnarzt wird sich von der Einbindung in einen derartigen Vertrag und entsprechende Netzwerkkonstruktionen eine Art von „Patientenzuführung“ versprechen. Der Preis ist aber hoch, da auch den Zahnärzten stringente Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Preisgestaltung und der Auswahl des Labors gemacht werden. So hat jüngst die KZV Baden-Württemberg die pauschale Preisdeckelung einer professionellen Zahnreinigung auf 50 Euro in einem Selektivvertrag als „Vertrags-Irrweg“ bezeichnet (siehe DZW 33/09) und jedem Praxisinhaber dringend davon abgeraten, an solchen Knebelverträgen teilzunehmen.
Wünschenswert wäre es, wenn derartige Selektivvertragskonstruktionen auch von offizieller Zahntechnikerseite sehr detailliert beobachtet werden, da es in keinem Fall zu einem unzulässigen Ausschluss von Marktteilnehmern kommen sollte. Im Ergebnis fragt man sich, ob derartige „Zahntechnikselektivverträge“ wirklich mehr Wettbewerb bringen. Ein diversifizierter Markt ist jedenfalls die beste Vorbeugung gegen Oligopole gleich welcher Art.
Möge jeder Anbieter von Zahnersatz jeden Tag aufs Neue Zahnärzte und Patienten durch seine guten Leistungen überzeugen.
Dr. Holger-Ludwig Riemer, Mühlheim (Ruhr)

DAK will Zahnärzte knebeln

zahn-online!: Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) hat den Zahnärzten einen Preiskrieg verkündet. Mittels so genannter Selektivverträge sollen Zahnärzte für ihre Dienstleistung die Honorare kräftig herunterfahren, so dass die Patienten bei der Versorgung mit Kronen und Zahnersatz zuzahlungsfrei bleiben.

Für Dr. Ulrich Rubehn, stv. Bundesvorsitzender des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte, sind das unseriöse Praktiken: „Die DAK gaukelt ihren Versicherten das Schlaraffenland bei der Zahnersatzversorgung vor. Geizgeilheit hat einen neuen Namen: DAK.“
Wenn es in Deutschland nur 450 „Selektivvertragszahnärzte“ gebe, dann müssten 99 Prozent aller Patienten ihren Zahnarzt wechseln, um solche zweifelhaften Angebote wahrnehmen zu können. Das bedeute den Verlust der freien Zahnarztwahl sowie einen erheblich höheren Zeit- und Fahrtkostenaufwand als bei der Versorgung vor Ort. Im Übrigen gelte das Angebot ohnehin nur für die einfachen Regelleistungen und für Patienten mit zehnjährigem Bonusheft-Nachweis. Diese Voraussetzungen kämen, so Rubehn, nach seiner Erfahrung bei weniger als 20 Prozent der Patienten zum Tragen.
Die DAK zwingt ihre Selektivvertragszahnärzte bei der Professionellen Zahnreinigung zu einem Preis von 50 Euro. Der FVDZ-Vize bewertet das als nicht kostendeckend. Es ist ausgemachter Unsinn, eine Leistung unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Zähne zu bepreisen. In einem vollbezahnten Gebiss kann das nur zu Lasten der Qualität der Arbeit gehen.?
Der Freie Verband spricht sich für eine qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung aus. Rubehn: „Die meisten Zahnersatzarbeiten halten deutlich länger als die jetzt ausgelobten fünf Jahre Garantie. Das liegt auch daran, dass der freie Zahnarzt gegenüber einem Selektivvertragszahnarzt nicht gezwungen wird, mit einem ihm unbekannten und oft weit entfernten Zahntechnik-Labor zusammenzuarbeiten. Bessere Qualität ist in der Regel nicht mittels Preis-Dumping erzielbar.“ So gesehen seien die Machenschaften der DAK nichts anderes als eine Nepperei.

DAK will Zahnärzte knebeln

zahn-online!: Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) hat den Zahnärzten einen Preiskrieg verkündet. Mittels so genannter Selektivverträge sollen Zahnärzte für ihre Dienstleistung die Honorare kräftig herunterfahren, so dass die Patienten bei der Versorgung mit Kronen und Zahnersatz zuzahlungsfrei bleiben.


Für Dr. Ulrich Rubehn, stv. Bundesvorsitzender des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte, sind das unseriöse Praktiken: „Die DAK gaukelt ihren Versicherten das Schlaraffenland bei der Zahnersatzversorgung vor. Geizgeilheit hat einen neuen Namen: DAK.“
Wenn es in Deutschland nur 450 „Selektivvertragszahnärzte“ gebe, dann müssten 99 Prozent aller Patienten ihren Zahnarzt wechseln, um solche zweifelhaften Angebote wahrnehmen zu können. Das bedeute den Verlust der freien Zahnarztwahl sowie einen erheblich höheren Zeit- und Fahrtkostenaufwand als bei der Versorgung vor Ort. Im Übrigen gelte das Angebot ohnehin nur für die einfachen Regelleistungen und für Patienten mit zehnjährigem Bonusheft-Nachweis. Diese Voraussetzungen kämen, so Rubehn, nach seiner Erfahrung bei weniger als 20 Prozent der Patienten zum Tragen.
Die DAK zwingt ihre Selektivvertragszahnärzte bei der Professionellen Zahnreinigung zu einem Preis von 50 Euro. Der FVDZ-Vize bewertet das als nicht kostendeckend. Es ist ausgemachter Unsinn, eine Leistung unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Zähne zu bepreisen. In einem vollbezahnten Gebiss kann das nur zu Lasten der Qualität der Arbeit gehen.?
Der Freie Verband spricht sich für eine qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung aus. Rubehn: „Die meisten Zahnersatzarbeiten halten deutlich länger als die jetzt ausgelobten fünf Jahre Garantie. Das liegt auch daran, dass der freie Zahnarzt gegenüber einem Selektivvertragszahnarzt nicht gezwungen wird, mit einem ihm unbekannten und oft weit entfernten Zahntechnik-Labor zusammenzuarbeiten. Bessere Qualität ist in der Regel nicht mittels Preis-Dumping erzielbar.“ So gesehen seien die Machenschaften der DAK nichts anderes als eine Nepperei.

12. August 2009

DAK erste Ersatzkasse mit bundesweitem Selektivvertrag im zahnärztlichen Bereich

Die Zahnarzt Woche: „Zahnersatz zum Nulltarif“ – Vertrag mit Indento/Dent-net geschlossen –
Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) ist die erste Ersatzkasse, die einen bundesweiten Selektivvertrag im zahnärztlichen Bereich geschlossen hat. Vertragspartner ist die Indento GmbH, Essen, mit dem Dent-net-Netzwerk, beide sind mit der Firma Imex Dental verbunden. „Mit dem Zahnärztenetzwerk Dent-net stellt die DAK ihren Kunden ein bundesweites Netzwerk von zurzeit 450 Zahnärzten zur Verfügung. Dieses Netzwerk bietet die besonders nachgefragten und teilweise privatzahnärztlichen Leistungen qualitativ hochwertig zu einem günstigen Preis an,“ so DAK-Zahnexpertin Ute Salge-Krause. „Wir sind damit die erste große Krankenkasse, die ein solches Leistungspaket für ihre Versicherten geschnürt hat.“

Die DAK-Versicherten erhielten damit Prophylaxe- und Zahnersatzleistungen und Implantatversorgungen seit dem 5. August 2009 deutlich günstiger. An dem Programm könne grundsätzlich jeder DAK-Versicherte teilnehmen, er müsse zuvor lediglich bei einer der in Dent-net eingebundenen Zahnarztpraxen eine Teilnahmeerklärung unterschreiben, heißt es in der Pressemitteilung der DAK. Für Zahnersatz-Regelleistungen ohne Zuzahlung müsse aber das Bonusheft für die letzten zehn Kalenderjahre vor Behandlungsbeginn vollständig geführt sein.
Auch Zahnersatzversorgungen außerhalb der Regelversorgung könnten die Patienten wesentlich preiswerter erhalten und bei den Laborkosten „richtig sparen: Zertifizierten Zahnersatz gibt es bis zu 50 Prozent günstiger. Ein weiterer positiver Effekt für die Versicherten sind zudem außervertragliche Implantatversorgungen zu einem vom Patienten zu zahlenden Festpreis“, wirbt die DAK. „Für ein Implantat mit Krone zahlen unsere Kunden dann nur 1.100 Euro“, erklärt Ute Salge-Krause.
Darüber hinaus werde allen Versicherten auf den Zahnersatz eine Garantie von fünf Jahren gewährt. Für die halbjährliche professionelle Zahnreinigung zahlten DAK-Versicherte künftig nur noch eine Pauschale von 50 Euro pro Behandlung. „Normalerweise kostet diese Behandlung zwischen 60 bis 90 Euro pro Sitzung“, heißt es bei der DAK.
„Durch den ‚schwergewichtigen Neuzugang‘ DAK können 6,3 Millionen Versicherte mehr von den Dent-net-Leistungen profitieren – insgesamt also fast elf Millionen Versicherungsnehmer in Deutschland. Und diese Zahl könnte zukünftig weiter steigen, da in naher Zukunft weitere Fusionen im Gesundheitswesen bevorstehen. Unter anderem ist für Anfang 2010 ein Zusammenschluss der DAK mit der Hamburg-Münchener Krankenkasse geplant“, heißt es in der Pressemitteilung von Dent-net zum neuen Vertrag.
Für Zahnärzte, die im Netzwerk bereits teilnehmen oder dies tun möchten, bedeute das ein Quantensprung in der Patientengenerierung. Eine aktive Vermarktung der Kooperation im Dent-net-Verbund erfolge seitens der DAK durch die persönliche Beratung von Versicherten in den mehr als 900 Geschäftsstellen, durch Kundenmitteilungen und Flyer, wie auch durch Presseartikel und entsprechende Internetplattformen, heißt es in einer an Zahnärzte gerichteten Pressemitteilung von Dent-net.
Im Fokus der Leistungen stehe der deutlich kostenreduzierte Qualitätszahnersatz mit zuzahlungsfreien Regelversorgungen und Preisvorteilen bei außervertraglichen Leistungen von bis zu 65 Prozent. Auch Implantatversorgungen erhalten Patienten über das Dent-net zu exklusiven Konditionen. Möglich seien diese Preisvorteile durch Zusatzvereinbarungen mit einem Großteil der teilnehmenden Partner-Krankenkassen und der erweiterten Kooperation mit ausgewählten Implantologen, Oralchirurgen sowie renommierten Implantatanbietern.
Weitere Informationen im Internet unter www.dent-net.de oder www.dak.de.
Kritische Stimmen zu diesem Vertrag kommen unter anderem von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Sie warnte in ihrem Rundschreiben von Ende Juli alle Mitglieder davor, an solchen „Knebelverträgen“ teilzunehmen. Es handele sich um einen „absoluten Vertrags-Irrweg“, der beispielsweise dadurch gekennzeichnet sei, dass eingeschriebene Praxen eine professionelle Zahnreinigung zu einem Pauschalpreis von 50 Euro erbringen müssten, so die KZV BW.

DAK erste Ersatzkasse mit bundesweitem Selektivvertrag im zahnärztlichen Bereich

Die Zahnarzt Woche: „Zahnersatz zum Nulltarif“ – Vertrag mit Indento/Dent-net geschlossen
Die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) ist die erste Ersatzkasse, die einen bundesweiten Selektivvertrag im zahnärztlichen Bereich geschlossen hat. Vertragspartner ist die Indento GmbH, Essen, mit dem Dent-net-Netzwerk, beide sind mit der Firma Imex Dental verbunden. „Mit dem Zahnärztenetzwerk Dent-net stellt die DAK ihren Kunden ein bundesweites Netzwerk von zurzeit 450 Zahnärzten zur Verfügung. Dieses Netzwerk bietet die besonders nachgefragten und teilweise privatzahnärztlichen Leistungen qualitativ hochwertig zu einem günstigen Preis an,“ so DAK-Zahnexpertin Ute Salge-Krause. „Wir sind damit die erste große Krankenkasse, die ein solches Leistungspaket für ihre Versicherten geschnürt hat.“
Die DAK-Versicherten erhielten damit Prophylaxe- und Zahnersatzleistungen und Implantatversorgungen seit dem 5. August 2009 deutlich günstiger. An dem Programm könne grundsätzlich jeder DAK-Versicherte teilnehmen, er müsse zuvor lediglich bei einer der in Dent-net eingebundenen Zahnarztpraxen eine Teilnahmeerklärung unterschreiben, heißt es in der Pressemitteilung der DAK. Für Zahnersatz-Regelleistungen ohne Zuzahlung müsse aber das Bonusheft für die letzten zehn Kalenderjahre vor Behandlungsbeginn vollständig geführt sein.
Auch Zahnersatzversorgungen außerhalb der Regelversorgung könnten die Patienten wesentlich preiswerter erhalten und bei den Laborkosten „richtig sparen: Zertifizierten Zahnersatz gibt es bis zu 50 Prozent günstiger. Ein weiterer positiver Effekt für die Versicherten sind zudem außervertragliche Implantatversorgungen zu einem vom Patienten zu zahlenden Festpreis“, wirbt die DAK. „Für ein Implantat mit Krone zahlen unsere Kunden dann nur 1.100 Euro“, erklärt Ute Salge-Krause.
Darüber hinaus werde allen Versicherten auf den Zahnersatz eine Garantie von fünf Jahren gewährt. Für die halbjährliche professionelle Zahnreinigung zahlten DAK-Versicherte künftig nur noch eine Pauschale von 50 Euro pro Behandlung. „Normalerweise kostet diese Behandlung zwischen 60 bis 90 Euro pro Sitzung“, heißt es bei der DAK.
„Durch den ‚schwergewichtigen Neuzugang‘ DAK können 6,3 Millionen Versicherte mehr von den Dent-net-Leistungen profitieren – insgesamt also fast elf Millionen Versicherungsnehmer in Deutschland. Und diese Zahl könnte zukünftig weiter steigen, da in naher Zukunft weitere Fusionen im Gesundheitswesen bevorstehen. Unter anderem ist für Anfang 2010 ein Zusammenschluss der DAK mit der Hamburg-Münchener Krankenkasse geplant“, heißt es in der Pressemitteilung von Dent-net zum neuen Vertrag.
Für Zahnärzte, die im Netzwerk bereits teilnehmen oder dies tun möchten, bedeute das ein Quantensprung in der Patientengenerierung. Eine aktive Vermarktung der Kooperation im Dent-net-Verbund erfolge seitens der DAK durch die persönliche Beratung von Versicherten in den mehr als 900 Geschäftsstellen, durch Kundenmitteilungen und Flyer, wie auch durch Presseartikel und entsprechende Internetplattformen, heißt es in einer an Zahnärzte gerichteten Pressemitteilung von Dent-net.
Im Fokus der Leistungen stehe der deutlich kostenreduzierte Qualitätszahnersatz mit zuzahlungsfreien Regelversorgungen und Preisvorteilen bei außervertraglichen Leistungen von bis zu 65 Prozent. Auch Implantatversorgungen erhalten Patienten über das Dent-net zu exklusiven Konditionen. Möglich seien diese Preisvorteile durch Zusatzvereinbarungen mit einem Großteil der teilnehmenden Partner-Krankenkassen und der erweiterten Kooperation mit ausgewählten Implantologen, Oralchirurgen sowie renommierten Implantatanbietern.
Weitere Informationen im Internet unter www.dent-net.de oder www.dak.de.
Kritische Stimmen zu diesem Vertrag kommen unter anderem von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Sie warnte in ihrem Rundschreiben von Ende Juli alle Mitglieder davor, an solchen „Knebelverträgen“ teilzunehmen. Es handele sich um einen „absoluten Vertrags-Irrweg“, der beispielsweise dadurch gekennzeichnet sei, dass eingeschriebene Praxen eine professionelle Zahnreinigung zu einem Pauschalpreis von 50 Euro erbringen müssten, so die KZV BW.

5. August 2009

Zahnersatz zum Nulltarif für DAK-Versicherte

DAK: DAK erste Ersatzkasse mit bundesweitem Selektivvertrag im zahnärztlichen Bereichnärztlichen Bereich –

Prophylaxe- und Zahnersatzleistungen und Implantatversorgungen erhalten DAK-Kunden ab dem 5. August 2009 deutlich günstiger. Das ist Kern des bundesweit ersten Selektivvertrages, den die DAK mit der INDENTO GmbH vereinbart hat.
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