Wieso ein Unternehmen in England gründen?
Die 11. Europäische Richtlinie
Seit 1993 hat mit der Öffnung der Grenzen Europas jeder europäische Bürger die Möglichkeit, in einem der Mitgliedsstaaten ein Unternehmen zu gründen, ohne dass er in diesem Land wohnhaft sein muss. Dies geschieht dann im Respekt der nationalen Gesetzgebung über Unternehmensgründung und konform zur 11. Europäischen Richtlinie des Europarates (99/66/CCE) vom 21. Dezember 1992.
Alle Europäischen Mitgliedsstaaten haben Ihre nationale Gesetzgebung dieser Richtlinie angepasst.
Für eine Unternehmensgründung
reicht es nun, das europäische Land zu finden, wo die Unternehmensgründung
am wenigsten kostspielig und am einfachsten zu verwalten ist...
Welche Struktur soll in England gewählt werden?
In Europa sind es die britischen Gesellschaften, die die besten Strukturen anbieten.
Es gibt drei Formen von Gesellschaften, die in England am meisten gebraucht werden :
1/ Die Public Limited Company (in England PLC genannt). Sie ist mit einer Gesellschaft vergleichbar, das Geld von außen aufnimmt; sie gleicht der A.G. so wie sie in der Schweiz, Luxemburg, Belgien, Spanien und Frankreich bekannt ist.
2/ Die LLP oder Limited Liability Partnership
3/ Die Private Limited Company (genannt LTD, ltd. oder Limited Company). Sie ist einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ähnlich.
Mit der letztgenannten Form arbeiten wir am meisten. (Auf Anfrage können wir Ihnen auch bei der Gründung von LLP oder PLC weiterhelfen.)
Der „company's act of 1985" (Britisches
Gesellschaftsrecht) wurde 1989 modifiziert, um eine volle Harmonisierung
mit dem europäischen Recht herzustellen. Das Gesetz regelt das Wirken
der 'Private Limited Companies', die eine ganze Reihe an Vorteilen
gegenüber
dem Verwalter und den Aktionären gewährt, sowohl auf der Ebene der
Verantwortung im Falle eines Problems des Unternehmens als auch für
die Öffnung
des Kapitals.
Welches sind die konkreten Vorteile einer Limited Company in England?
-Das Einbringen und die Liberalisierung des Kapitals sind nicht reglementiert und auch nicht steuerpflichtig (kein notarieller Akt)
-Automatischer Schutz des Firmennamen im britischen Gesellschaftsregister
-Beim Beginn der Aktivitäten und im Fall von Geschäftsverlusten gibt es keinen minimalen Steuersatz. (Ganz im Gegensatz zu den Systemen, wo Ihnen der Staat Steuern abnimmt, bevor Sie überhaupt Einnahmen gemacht haben!)
-Die Gründungsformalitäten sind simpel, schnell und wenig kostspielig
-Simples und logisches Verwalten und Funktionieren
-Anonymität ist möglich durch einen so genannten „nominee director"
-Die juristische Haftung der Verwalter ist durch den Wert der gezeichneten Aktien beschränkt
-Grosse administrative, juristische und fiskale Flexibilität
-Begünstigtes Steuerwesen (siehe auch untenstehende Tabelle: Steuern in England)
-Die finanzielle Verwaltung wird erleichtert durch die Stellung Londons, des größten Finanzzentrums der Europäischen Union.
-Die soziale Bestimmungen sind veränderbar und nicht sehr kostenspielig
-Für Verwalter oder Besitzer ist die absolute Anonymität durch den „nominee director" möglich
In der Gesellschaftsgründung und
der „start-up" Phase
ist im Großen und Ganzen die Vereinfachung des juristischen Systems
eine Hilfe für die Unternehmer. Es gibt in England Kommissionen, die
teilweise aus Bürgern zusammengestellt sind, die die Aufgabe haben,
die Komplexität
der von der Regierung publizierten Gesetze zu vereinfachen und besser
verständlich
zu machen. Dies hilft, das Funktionieren des britischen Staates besser
zu verstehen.
Das Gesellschaftsregister der britischen
Unternehmen (Gesellschaftsregister von Cardiff) hat kein Anrecht
auf Gewinne. Ganz im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Gesellschaftsregistern,
die nicht aufhören, Ihre Tarife zu erhöhen.
Das Gesellschaftsregister von Cardiff hat seit 2005 seine Firmengründungstarife
auf 5 Pfund heruntergesetzt.
„In England arbeiten Sie nicht für den Staat, sondern der Staat arbeitet für Sie "
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Das europäische Recht gibt allen
europäischen Unternehmen das Recht, in einem anderen Land der Union
seine Aktivitäten
auszuüben, ohne dort wohnhaft zu sein. Ihre Limited Company, das Unternehmen
Ihrer Wahl, gibt Ihnen die Möglichkeit, Handel auf internationaler
Ebene zu tätigen, ohne Ihr Bankkonto groß zu belasten.
Was sind die wichtigsten Charakteristika der englische Limited Company?
-Der Firmenname muss durch das englische Handelsregister anerkannt werden. Diese Anerkennung ist mit dem Schutz des Namens Ihres Unternehmens gekoppelt.
-Der Sitz ist in England, die Versammlungen können sich aber dort durchführen, wo Sie es wünschen.
-Sie sind nicht durch soziale Reglungen limitiert, und alle legalen Aktivitäten können ohne weiters ausgeübt werden.
-Keine Forderung eines minimalen Kapitals; dieses wird durch die Verwalter bestimmt.
-Die Juristische Haftung der Verwalter ist auf den Wert der gezeichneten Aktien beschränkt
-Es wird keine Zeitdauer durch die Statuten festgelegt.
-Ein Verwalter genügt, um ein Unternehmen zu bilden (einen „secretary' auszusuchen, gehört zu unserer Rolle)
-Anonymität ist für den „nominee director' gewährleistet
-Ein Direktor repräsentiert das Unternehmen. In der Praxis gibt
es mindestens 2 Arten, nämlich vis-à-vis des Registers
oder der Behörden. Es gibt keinen Unterschied zwischen den,
Direktorentiteln: dem aktiven „Executive Director' (der das
tägliche Geschäft verwaltet) und dem „Non Executive
Director' vergleichbar mit dem Verwalter eines Unternehmens.
-Der Secretary ist der administrative Repräsentant, der die Beziehungen mit den legalen Behörden führt. Er ist für die gute administrative Verwaltung verantwortlich. Es ist von zentraler Bedeutung, einen Secretary zu haben, der sich gut mit dem englischen Recht auskennt.
-Der „Autitor' oder der Sachbearbeiter wird nur ab einem Einkommen von ungefähr 9 Millionen Euros benötigt. In England wird der Sachbearbeiter von den Direktoren für ein Jahr bestimmt.
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ACHTUNG!!! Die publizierten Informationen auf dieser Seite sind allgemeine Hinweise. Manche Unternehmen können spezielle Elemente benötigen. Hinzu kommt, dass Ihr fiskaler Gesellschaftssitz eine determinierend Rolle spielen kann.. Für Ihre speziellen Fragen treten Sie mit uns per E-Mail, Telefon oder Fax in Verbindung. XFax +44 (0)207 419 5977
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