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77 Antworten

  1. Hallo,

    ich hätte gern gewußt, ob es eine Möglichkeit gibt, dass ich zum Gerichtstermin bei meiner Scheidung nicht erscheinen muss? Ich habe große Angst, meinen Noch-Mann wieder zu sehen und würde es nur schwer ertragen.
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Silke

    • Liebe Silke,

      leider kann es Ihnen nicht erspart werden, zum Scheidungstermin persönlich zu erscheinen. Dies ist im Rahmen der persönlichen Anhörung so gesetzliche vorgeschrieben. Allerdings kann man versuchen, dass Sie und der Noch-Ehemann getrennt angehört werden. Dies kann auch an verschiedenen Tagen geschehen. Wir hatten mit derartigen Anträgen in den meisten Fällen Erfolg. Ihr Wunsch ist nämlich auch bei anderen Scheidungsverfahren gar nicht so selten.

      Ich wünsche Ihnen alle Gute und viel Durchhaltevermögen

      Ihre Lea Hirschfelder

  2. Hallo,

    wie steht es bei Menschen, die finanziell nicht in der Lage sind zur Scheidung nach D zu reisen. Wir wohnen beide in Thailand und haben wenig Geld. Die Reisekosten könnten wir niemals aufbringen. Vielen Dank frü die Auskunft.

    • Sehr geehrter Herr Herold,

      wir haben diese Problematik in unserem BLOG (Seite: Auslandsbezug) schon abgehandelt. Nur soviel: Sie müssen zum Scheidungstermin nicht nach Deutschland reisen. Es reicht eine von der Deutschen Botschaft beglaubigte Erklärung zu den Scheidungsvoraussetungen aus.

  3. Hallo und guten Morgen,

    ich hab da mal eine klitzekleine Frage: Meine Bekannten haben die Scheidung gerade hinter sich und rieten mir, das ich und mein Mann nur einen Anwalt nehmen sollten. Wir haben eigentlich keinen Streit und würden das gern so machen. Geht das denn Wirklich ?

    • Hallo Frau Schmidt,
      insgesamt benötigen Sie bei einer einvernehmlichen Ehescheidung nur einen Rechtsanwalt. Dieser vertritt rein rechtlich aber nur einen Ehegatten. Der andere Ehegatte hat dann praktisch keinen eigenen Anwalt und benötigt einen solchen auch nicht.

  4. Erst mal ein Lob für die wriklich informative und interessante Seite 🙂
    Ich hätte gern gewußt, weshalb es bei den verschiedenen Anwälten so verschiedene Preis für eine Scheidung gibt. Ist das nicht eigentlich gesetzlich geregelt?

    • Herr Kluge, Sie haben recht. Die Kosten des Rechtsanwaltes sind im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt. Es gibt jedoch immer einen gewissen Spielraum, denn die Gebühren sind nicht starr sondern können z.B. dem Schwierigkeitsgrad eines Verfahrens angepasst werden. Dabei kommen viele Anwälte dann ebend auch zu vielen verschiedenen Ergebnissen. Ein Vergleich lohnt daher immer.

  5. Guten Morgen,

    ich möchte gern wissen, es in Deutschland die Möglichkeit gibt, eine Frau aus Lettland zu heiraten und dann zusammen hier zu leben. Ich habe eine nette Dame dort kennengelernt und möchte die Familie Spangel in Deutschland gründen. Mein zukünftige Frau lebt zur Zeit noch allein bei Ihrer Mutter in Lettland.

    Vielen Dank für eine Antwort

    • Sehr geehrter Herr Spangel,

      vielen Dank für Ihre Anfrage.

      Lettische Staatsangehörige unterliegen der Freizügigkeit innerhalb der EU. Insofern kann Ihre Frau jederzeit nach Deutschland einreisen. Für einen längerfristigen Aufenthalt muss jedoch ein entsprechender Aufenthaltstitel bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt und bewilligt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort. Nach eine Heirat steht dem gemeinsamen Zusammenleben in Deutschland in den meisten Fällen nichts entgegen.

      • Vielen Dank Frau Hirschfelder,
        ich werde Ihren Service weiter empfehlen.

  6. Sehr geehrte Damen und Herren,

    nun bin ich seit Freitag (03.07.2009) glücklich geschieden und habe noch im Ohr, dass die Scheidung nicht gleich gültig ist. Ich hatte mir das zwar schon erklären lassen, habe es aber wieder vergessen. Können Sie es nochmal kurz erklären?

    Vielen Dank

    • Guten Tag.

      ich freue mich über Ihre Anfrage und erläutere Ihnen gern nochmals den Ablauf. Das schriftliche Scheidungsurteil wird Ihnen demnächst (ich denke nächste Woche) über unsere Kanzlei zugestellt. Ab diesem Tag dauert es exakt 1 Monat, bis das Scheidungsurteil rechtskräftig wird. Erst dann wird der sog. Rechtskraftvermerk (zumeist ein Stempelaufdruck) durch das Amtsgericht erteilt und das Scheidungsverfahren ist endgültig abgeschlossen.

  7. Guten Tag,

    ich müsste wissen, wie ich am schnellsten ein Scheidungsverfahren starten kann? Es eilt, da ich bald ein Kind mit einer anderen Frau erwarte.

    Viele Grüße

    • Guten Tag,

      das Scheidungsverfahren beginnt mit der Einreichung eines Scheidungsantrags durch einen Rechtsanwalt. Am schnellsten können Sie einen Anwalt noch heute per Online-Auftrag kontaktieren. Der Scheidungsantrag kann dann sofort eingereicht werden.

  8. Einen schönen Sonntag mit folgender Frage:

    Ich kann im Internet keine Seite entdecken, aus welcher sich die genauen Kosten eines Scheidungsverfahrens ergeben. Ich erhalte nur ungenaue Angaben. Können Sie mir weiter helfen?

  9. Guten Abend aus der Schweiz,

    ich bin Deutsche und lebe seit 5 Jahren getrennt von meinem Mann in der Schweiz. Mein Mann lebt in Hamburg und wir möchten uns scheiden lassen, ohne Streit oder Ansprüche. Wo reiche ich die Scheidung an (Schweiz oder Deutschland) und kann ich Prozesskostenhilfe beantragen, falls die Scheidung in D stattfindet?

    Ich danke Ihnen für eine kurze Antwort

    • Sehr geehrte Frau Heinrich,

      Sie müssen den Scheidungsantrag in Deutschland einrichen, da die Ehe weitestgehend in Deutschland gelebt wurde und Ihr Ehemann noch dort lebt. Prozesskostenhilfe können Sie ebenfalls beantragen. Soweit Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine „Eigenfinanzierung“ nicht zulassen wird Ihnen, auch wenn Sie im Ausland leben, Prozesskostenhilfe bewilligt.

  10. Guten Morgen,

    mein Scheidungstermin steht jetzt unmittelbar bevor. Genauer gesagt findet der morgen statt. Welche Fragen werde ich beantworten müssen? Was habe ich sonst zu erwarten? Wie lange dauert der Termin? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • Der Scheidungstermin dauert zumeist keine halbe Stunde und Sie werden nur nach dem Trennungszeitpunkt gefragt. Natürlich fragt man auch, ob Sie geschieden werden wollen und Ihr Anwalt stellt den Scheidungsantrag. Danach wird über den Versorgungsausgleich verhandelt und es kommt zur Verkündung des Scheidungsurteils. Es ist also alles halb so schlimm.

  11. Wie lange dauert die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft im Durchschnitt, wenn sich beide Partner einig sind und der Versorgungsausgleich entbehrlich wird?

  12. Kann man nach der Scheidungsreform im September 2009 den Versorgungsausgleich leichter ausschließen?

    • Wer den Versorgungsaugsleich ausschließen möchte, hat es seit dem 01.09.2009 leichter, denn ab diesem Datum muss das Familiengericht dem Ausschluss des Versorgungsausgleiches nicht mehr zustimmen und die bisherige Wartefrist von 1 Jahr entfällt.

      Seit 01.09.2009 ist das sog. Rentenprivileg weggefallen.
      Nun werden die Rentenansprüche nicht erst mit Eintritt eines Partners in die Rente geteilt, sondern die Teilung erfolgt sofort nach der Scheidung. Die Rente des anderen Partners wird dann sofort gekürzt.

  13. Guten Tag,

    kann ich Prozesskostenhilfe bekommen, wenn ich in einem eigenen Haus lebe? Das Haus ist schuldenfrei.

    Danke

    • Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bekommt, wer nicht mehr als den Sozialhilfesatz zur Verfügung hat und auch höchstens 2000,– € Ersparnisse oder sonstiges Vermögen hat. Nicht berücksichtigt wird (grundsätzlich) eine selbst genutzte Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus.

  14. Ich bitte Sie,mir folgende Fragen zu beantworten und bedanke mich im voraus. Befristeter Unterhalt – danach muss ich durch eine Abänderungsklage beweisen, dass ich immer noch depressiv bin. Frage:
    Ab wann schuldete mir dann der Ex Unterhalt? Also ab dem Antrag der Abänderungsklage oder schon rückwirkend? Wird der ausgerechnetet befristete Unterhalt neu berechnet oder geht es dabei nur um den berechneten und erhaltenen Unterhalt. Bei z.b. 2 Jahre 900,–, 1 Jahr noch 500,–Euro. Bekäme ich dann bei Nachweis der Krankheit 900,–oder 500,–Euro oder nach dem aktuellen Einkommen meines Ex? Bekäme ich diesen eingeklagten Unterhalt dann rückwirkend oder erst ab Urteilsverkündung. Also bekäme ich nachzahlungen ? Danke und viele Grüsse

  15. Hallo
    kann ich meinen NochMann aus der Wohnung schicken? Er will einfach nicht gehen.

    Danke

  16. Hallo,

    ich bin seit April 2007 geschieden. Muß mein geschiedener Mann
    eine Abänderungsklage einreichen wenn er mir keinen Unterhalt mehr zahlen möchte.?
    Er hat nun seit einem Monat alle Unterhaltszahlungen eingestellt.

    • Guten Tag,

      wenn der Unterhalt bereits tituliert ist (z.B. durch ein Urteil), muss der Ehemann diesen durch eine Abänderungsklage ändern lassen. Sollte der Unterhalt noch nicht tituliert sein, kann er die Zahlungen nach Belieben einstellen. Dann wären Sie praktisch an der Reihe, den Unterhalt titulieren zu lassen (durch eine entsprechende Klage).

  17. Guten Tag,
    gibt es Urteile, dass das Rentenprivileg vom
    Unterhaltszahlenden in Anspruch genommen werden
    muß. Er ist seit ein paar Monaten in Rente und
    zahlt mir keinen Umterhalt mehr, obwohl das Renten-
    priveleg zum größten Teil meinen Anspruch decken
    würde..
    Für Ihre Antwort besten Dank im Voraus.

  18. Sie meinen sicher den Selbstbehalt beim unterhaltspflichtigen Rentenbezieher und nicht das sog. Rentenprivileg. Der Selbstbehalt des Ex-Gatten beträgt derzeit 1.000,- €/Monat. Dieser betrag muss ihm monatlich verbleiben. Der überschießende Betrag kann zum Unterhalt herangezogen werden.

  19. Guten Abend,
    wer hat eine Antwort !? Ich bin seit 1994 gesch., habe seit 2004 einen Titel auf nachehelichen Unterhalt. Zwischenzeitlich ist mein Sohn 19J. u. im April ausgezogen. Ich habe seit März einen Teilzeitjob mit soviel Überstunden dass ich auf 40 Std./Woche kam. Mein Ex hat nun mit Auszug meines Sohnes die Zahlungen eingestellt. Muss ich nun erneut Klagen?
    Ich beziehe zwischenzeitlich Krankengeld und bekomme einen Zuschlag vom Sozialamt.
    Vielen Dank für evtl. Antworten

  20. Guten Abend
    Ich lebe seit 10 Jahren getrennt und eigentlich wollten wie uns nicht scheiden lassen
    aber jetzt ist mir die große Liebe über den Weg gelaufen und ich möchte mit ihm in seine Heimat Australien und dort heiraten
    Was muss ich tun um auf den Versorgungsausgleich zu verzichten?
    Wir möchten auch nur einen Anealt da wir uns einig sind
    Elvira

    • Guten Abend,
      erstmal herzlichen Glückwunsch zur großen Liebe.
      Auf den Versorgungsausgleich können Sie durch notariellem Vertrag verzichten. Eine Wartezeit bis zur Scheidung gibt es seit dem 01.09.2009 nicht mehr. Wenn Sie sich einig sind und die Scheidung schnell und günstig durchgeführt werden soll, können Sie natürlich unseren Service der Online-Scheidung unter http://www.net-scheidung.de nutzen. Dabei ist nur ein Anwalt notwendig und Sie zahlen nur die absolut notwendigen Kosten.

  21. Ich bin Oesterreicher und war mit einer Deutschen verheiratet. Waehrend unserer Ehe lebten wir in Oesterreich, Deutschland, und dann in England.

    Wir wurden in England geschieden und nun hat meine Ex-Frau den Antrag auf Versorgungsausgleich in Deutschland gestellt. Gleichzeitig laeuft ein Verfahren in England zum ‚pension sharing‘.

    Mir wurde nun von meiner Ex-Frau mitgeteilt dass das deutsche Verfahren sich ausschliesslich mit der deutschen Pension beschaeftigt, die oesterreichischen und die englischen Pensionsansprueche aber nicht miteinebzieht. Soweit ich weiss werden aber beim Versorgungsausgleich alle Pensionsansprueche miteinbezogen, auch die aus dem Ausland, fuer den gesamten Zeitraum der Ehe bis zur Einreichung des Scheidungsantrags.

    Wie kann es also sein dass die oesterreichischen und englischen Pensionen nicht einbezogen werden, insbesondere wenn mich dies benachteiligen wuerde?

    • Guten Abend,
      die Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 vom 29. Mai 2000 legt fest, dass die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen über „die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe“ in anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden kann. Dafür sind die gemäß Artikeln 32 und 33 dieser EG-Verordnung erforderlichen Urkunden bei dem Gericht zu beantragen, das die Entscheidung erlassen hat.

      Ein Versorgungsausgleich ist nur zwischen „geschiedenen Ehegatten“ möglich. Das Familiengericht prüft daher, ob das ausländische Scheidungsurteil zugrunde gelegt werden kann oder ob vor der Aufnahme des Versorgungsausgleichsverfahrens eine Anerkennung der Scheidung nach Artikel 7 § 1 des Familienrechts-Änderungsgesetz von der zuständigen Landesjustizverwaltung beziehungsweise dem zuständigen Oberlandesgericht erfolgen muss.

      Eine Anerkennung dürfte erforderlich sein, wenn beide Ehegatten nicht ausschließlich Staatsangehörige des Staates sind, dessen Gericht die Scheidung vollzogen hat. In einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (außer Dänemark) ergangene Entscheidungen werden ab 1.3.2001 in der Regel automatisch anerkannt. Ein besonderes Verfahren ist nicht mehr erforderlich.

      Zuständig für die Anerkennung ist die Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem einer der Ehegatten den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Haben beide ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands, wäre dies die

      Senatsverwaltung für Justiz
      Salzburger Straße 21 – 25
      10825 Berlin.

      In einigen Bundesländern kann die Anerkennung durch ein Oberlandesgericht erfolgen.

      Beim Versorgungsausgleich in Deutschland werden auch Rentenanwartschaften aus Österreich und England mit einbezogen.

      In welcher Art und Weise ausländische Rentenanwartschaften in den Versorgungsausgleich einbezogen werden können, legt das Familiengericht fest. Unter Umständen muss es dabei den Wert der in der Ehezeit erworbenen ausländischen Anwartschaften selbst bestimmen. Dazu kann es auch einen Sachverständigen einschalten.

      Ich hoffe, ein wenig weiter geholfen zu haben.

  22. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin seit 17 Jahren verheiratet und seit dem im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Mein Mann ist selbstständig. Er hat nur ein paar Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Wir verdienen beide ungefähr das gleiche. Mein Mann hat immer wieder Lebensversicherungen abgeschlossen und aufgekündigt. So das er nicht viel Rente bekommt. Kann ich einen Ehevertrag bewirken der vom Familiengericht annerkannt wird, das wir gegenseitig auf den Versorgungsausgleich verzichten? Er darf noch min. 15 Jahre arbeiten um für sich eine Versorgung durch LV gewährleisten/abzuschließen. Können Sie mir dazu antworten? Danke und mit freundlichen Grüßen

    • Vielen Dank für Ihre Frage. Sie können einen Ehevertrag in notarieller Form erstellen, nach welchem Sie beide auf den Versorgungsausgleich verzichten. Nach dem neuen Scheidungsrecht kann im Scheidungsverfahren eine Vereinbarung der Eheleute darüber geschlossen werden, dass der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird. Nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Scheidungsrecht musste dies in jedem Fall durch den Richter genehmigt werden. Diese Genehmigungspflicht ist nach neuem Recht entfallen.

      Allerdings muss der Richter prüfen, ob der Verzicht wirksam ist. Unwirksam ist der Verzicht, wenn diese Vereinbarung sittenwidrig oder völlig unausgewogen ist. Dies kann der Fall sein, wenn ein Ehegatte durch den Verzicht über keine hinreichende Alterssicherung mehr verfügt.
      So liegt es in Ihrem Fall aber nicht, so dass dem gegenseitigen Verzicht nichts im Wege steht.

  23. Meine damalige Frau(kanadisch) und ich (deutsch) kaufen 1999 gemeinsam ein Haus. Im Grundbuch sind beide zu gleichen Teilen Eigentümer, bei der Bank beide Gesamtschuldner.

    Kurz danach – also noch in 1999 – trennen wir uns und reichen die Scheidung ein.

    Meine Frau ist sehr unkooperativ, worauf ihr Anwalt das Mandat niederlegt, was zur erheblichen Verzögerung des Prozesses führt.

    In 2003 verschwindet die Frau dann ins Ausland (vermutlich USA), aber unter Angabe einer falschen Adresse.
    Gerichtliche Bemühungen um Kontaktaufnahme/Vorladung sind vergeblich, so dass 2004 die Ehe in Abwesenheit geschieden wird. Dabei wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren auf Durchführung des Güterrechts zur gesonderten Verhandlung abgetrennt wird.(Der Versorgungsausgleich war bereits durchgeführt.)

    In 2009 wird die Hypothek zur Prolongation fällig. Da natürlich die Unterschrift der Frau fehlt, gewährt die Bank statt der z.Zt. üblichen ca. 4% nur eine einjährige Verlängerung mit 7% Zinsen.

    Folgende Fragen ergeben sich nun daraus:

    1. Ist der Zugewinnausgleich nun verjährt oder nicht? Je nach Anwalt war die Antwort, die natürlich sofort entsprechendes Beratungshonorar gekostet hat, unterschiedlich. Kommt mir mittlerweile so ein bisschen vor, als ich den Publikumsjoker beim Jauch gewählt hätte.
    2. Ich zahle seit dem ersten Tag die Hypothekentilgungen alleine. Kann die Frau eines Tages, wenn der Kredit getilgt ist, kommen, und nun die Hälfte des Hauses verlangen? Und wenn ja, darf ich dann die Gesamtheit der Kreditrückzahlungen dagegen aufrechnen und hälftig von ihr geltend machen?
    3. Von einem Anwalt wurde mir geraten, die Teilungsversteigerung einzuleiten, dass Haus selber zu ersteigern und so alleiniger Besitzer zu sein. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Rechtspfleger kam aber die Auskunft, dass der bei einer solchen Versteigerung über die Forderung der Bank hinausgehende Betrag nicht hälftig zwischen Mann und abwesender Frau aufgeteilt wird, sondern vielmehr – in Ermangelung einer güterrechtlichen Einigung – der Gesamtbetrag auf einem Anderkonto geparkt wird. Wer hat nun Recht, der RA oder der Rechtspfleger?
    4. Kennten Sie eine Möglichkeit, die fehlende Unterschrift bei der Prolongation zu ersetzen, vielleicht durch einen Abwesenheitspfleger?
    5. Gibt es sonst noch irgendeine Möglichkeit, den Anspruch der Frau auf die Hälfte des Hauses zu eliminieren? Ich hatte einen Anwalt gefunden, der da sehr optimistisch war, gerade auch auf Grund des Gesamtverhaltens der Frau, leider verstarb er jedoch bei einem Unfall, bevor man Details besprechen konnte.

  24. Ich lebe seit einem JAhr von meinem amerikanischen Mann getrennt. Gemeinsam haben wir ein Kind. Alle Briefe vom Gericht blieb unbanwortet. Nun höre ich das es ausreicht, das mein MAnn mir erzählt hat ,dass er die Briefe erhalten hat , aber nicht antworten will. Wie lange denken Sie wird nun dauern, das der Richter ein Termin einsetzt?

    • Wenn Sie dem Gericht gegenüber eidesstattlich versichern, dass der Ehemann Ihnen erzählt hat, dass er den Scheidungsantrag vom Gericht erhalten hat und der Scheidung zustimmt, könnte dies zumindest ausreichen, um eine Zustellung an diesen glaubhaft zu machen. Immerhin sind die Briefe ja auch nicht als unzustellbar zurückgekommen. Wenn die Zustellung aber erfolgt ist, braucht der Ehemann nicht zu reagieren. Das Scheidungsverfahren kann auch ohne seine Reaktion beendet werden. Allerdings verzögert dies das Verfahren. Manche Verfahren können so bis zu einem Jahr dauern.

  25. Guten Abend,
    Also meine frage ist: mein exmann ist in die Schweiz gezogen und verdient dort jetzt nicht grad wenig. Jetzt steht unsere Scheidung vor der Tür, wie sieht das denn jetzt aus, wird mir auch ein Teil der Rente aus der Schweiz anerkannt??? Da man ja nur die deutsche Rentenversicherung Nummer angeben muss!!!
    Danke für die antwort !!! Lg cindy

  26. Auch die schweizerischen Rentenzeiten werden im Versorgungsausgleich berücksichtigt.

  27. Ich bin Deutsche und lebe seit meiner Heirat 1988 in den Niederlanden. Mein Mann ist Niederländer.
    Jetzt hat er die Scheidung eingereicht.
    Meine Eltern haben mir 1999 ihr Haus überschrieben als vorweg genommene Erbschaft. In de notariellen Akte ist kein Ausschluss des Schwiegersohn aufgenommen. Das sei nicht nötig, weil das Haus aus deutscher Sicht nicht in die Ehegemeinschaft fällt.
    Nun ist die Gütergemeinschaft in den Niederlanden anders als in Deutschland.
    Kann mein Mann Anspruch erheben auf mein Haus?
    Deutschland hat, soweit ich das begriffen habe, keine Verträge mit den Niederlanden geschlossen (Rome III).

    • Die Niederlande haben sich bis dato der Rom-III-Verordnung noch nicht angeschlossen. Aber auch nach dieser, käme bei Ihnen niederländisches Scheidungsrecht zur Anwendung, da Sie beide in den Niederlanden den gewöhnlichen Aufenthalt haben. Nun kenne ich das niederländische Scheidungsrecht nicht tiefgründiger, es gibt dort aber wohl nur die sog. Gütergemeinschaft, wonach das während der Ehe überschriebene Haus ins gemeinschaftliche Vermögen fällt (anders als bei der deutschen Zugewinngemeinschaft). Genaue Auskunft über die niederländische Rechtslage kann Ihnen da besser ein Kollege vor Ort erteilen.

  28. Guten Morgen,
    habe per Post meine Ladung zum Scheidungstermin erhalten,
    der scheidung habe ich schriftlich schon zugestimmt. Meine Frau besitzt einen Anwalt ich jedoch nicht (kann mir leider keinen leisten) Folgeanträge wurden keine gestellt der Versorgungsausgleich wurde geregelt. Ich lebe in Österreich und würde dem Scheidungstermin lieber fernbleiben um nicht alte wunden wieder aufzureissen. Wie kann ich ohne Anwalt eine getrennte Anhörung beantragen?.
    Ich danke schon einmal für ihre hilfe

    • Sie müssten beim Amtsgericht beantragen, dass Ihre Anhörung im Wege der Rechtshilfe durch ein Gericht an Ihrem Wohnort durchgeführt wird. Begründen müssten Sie dies mit der großen Entfernung zum Amtsgericht in Deutschland.

  29. Ich habe über einen Anwalt VKH beantragt und eine Ratenzahlung bewilligt bekommen. Zum ersten Scheidungstermin fehlte mein Mann unentschuldigt. Da ein neuer Termin festgesetzt wurde, entschloss ich mich ebenfalls das alleinige Sorgerecht zubeantragen. Da er auch zum zweiten Termin unentschuldigte fehlte, wurde in Abwesenheit zu meinen Gunsten entschieden. Es dauerte nun nicht lange und eine Rechnung meines Anwalts flatterte ins Haus. Lt. dieser werden nicht alle Kosten durch die VKH gedeckt und ich soll nun eine Dokumentenpauschale sowie die Reisekosten für beide Termine entrichten. Ist das rechtens? Gerade weil ich ja nichts für das Fernbleiben meines Mannes kann…

    • Es hängt davon ab, wie die VKH-Beiordnung erfolgt ist. Erfolgte diese uneingeschränkt, sind die Fahrtkosten des Anwaltes mit umfasst. Erfolgte die Beiordnung zu den Bedingungen eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes, sind die Fahrtkosten nicht mit umfasst und wären von Ihnen zu tragen. Die Dokumentenpauschale allerdings wird von der Staatskasse zu übernehmen sein.

      • Im Beschluss steht folgendes: „…Zur Wahrnehmung der Rechte wird Rechsanwalt XYZ beigeordnet. Die Beiordnung erfolgt zu den Bedingungen eines im Bezirks des Verfahrengerichts niedergelassenen Rechtsanwalts.“
        Was bedeutet dies nun bzgl. der Fahrtkosten?

      • Hier werden die Fahrtkosten nicht von der Staatskasse übernommen und müssen von Ihnen getragen werden.

  30. Für beide Termine??
    Da ich ja schließlich nichts dafür kann, dass es zu einer zweiten Verhandlung kommen musste. Sollte da nicht mein Ex-Mann die Kosten für die erste übernehmen?

  31. liebes team
    ich hab folgendes problem:
    ich spiele schon seit geraumer zeit mit dem gedanken mich scheiden zu lassen.habe aber , weil ich nicht weiß, wovon ich leben soll damit immer noch probleme gehabt.
    mein mann und ich sind 26jahre verheiratet und leben nur noch als *bruder und schwester* zusammen.
    wir haben 2 kinder , eins ist außer haus, das andere lebt bei uns und studiert.
    ich bin seit 25 jahren hausfrau und war bis zur geburt unseres ersten kindes ein jahr selbstständig und habe dann nur noch sporadisch einen 400 eurojob gehabt. nach der geburt unseren 2ten kindes hab ich nicht mehr gearbeitet.
    mein mann verdient so ca 2500 euro netto. damit kamen wir auch ganz gut aus.
    ich bin gerlernte friseurin, und bin 53 jahre alt. nach dieser langen zeit , werde ich sicher keinen job in meinem beruf mehr bekommen zudem bin ich noch ziemlich mollig und könnte den ganzen tag gar nicht so lange stehen.

    jetzt hät ich gern gewußt was mir so blüht und ob ich unterhalt für mich und mein kind , das bei mir bleiben wir (21Jhre und student) bekomme und was ist nach dem trennungsjahr?

    da ich keinen verdienst habe , kann ich da prozesskostenbeihilfe beantragen?

    lg und vielen dank im voraus

    • Sie hätten zunächst Anspruch auf Trennungsunterhalt bis zur Scheidung und danach wegen der langen Ehezeit sicher auch Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Unterhalt für Ihr Kind berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2013. Im Scheidungsverfahren hätten Sie darüber hinaus Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (früher: Prozesskostenhilfe).

  32. Hallo, ich habe eine Frage, mein Exmann hat bei unserer Scheidung im März vorher – wie abgesprochen – die Gerichtskosten alleine bezahlt. Habe auch die Rechnung von der Justizkasse erhalten, auf der steht, das der Antragsgegner meinen Anteil bezahlt hat. Jetzt will er mit einem Mal, die Kosten von mir zurück, notfalls vor Gericht einklagen. Hat er da Recht? Kann er das?

    • Wenn eine Vereinbarung getroffen wurde, nach welcher der Ehemann die Kosten der Scheidung übernimmt, kann er diese nicht von Ihnen teilweise einfordern. Allerdings müssten Sie die Existenz dieser Vereinbarung im Streitfall beweisen.

  33. Hallo, mein Partner lebt in Trennung. Die Ex lebt mit den beiden kindern im Haus. Sie bestreitet den lebensunterhalt vom kindergeld, kindesunterhalt und 400euro job. Aus dem Haus will Sie nicht raus.Termine beim Anwalt werden verweigert. Was kann mein Partner tun? Er ist finanziell am Ende! Geht eine Teilversteigerung?die Scheidung kann ab feb.14 beantragt werden.ihr neuer Partner lebt ebenfalls zu 80% mit im Haus. Vielen dank im voraus :)))

  34. Hätte da auch mal eine Frage. Ich habe mich im Frühjahr letzten Jahres von meinen Ehegatten getrennt. Sofort am nächsten Tag ging mein Partner zu einem Rechtsanwalt um die Scheidung einzureichen. Einige Tage später erhielt ich dann Post von seinem Anwalt mit der Bitte um Stellungsnahme. In diesem Schreiben wurde ich gefragt ob ich an einer einvernehmlichen Ehescheidung mitwirken würde. Da mein NochMann und ich uns da einig sind und wir die Scheidung wollen, rief ich also bei seinem Anwalt an und stimmte zu. Seitdem Tag habe ich nun nichts weiter mehr von seinem Anwalt oder dem zuständigen Gericht etwas gehört. Vor einem Monat dann rief mich mein NochMann an und bat mich um einen Treffen zwecks Lohnsteuerjahresausgleich, dem ich auch zu stimmte. Im Anschluß an diesem Treffen fragte mich nun mein NochMann ob ich nun in die Scheidung einwilligen würde. Ich vermute das bei seinem Anwalt mein Anruf in vergessen geraten ist.
    Soll ich nun weiter abwarten ? Muss ich mir überhaupt einen Anwalt nehmen bzw ist es ratsam einen Anwalt zu nehmen ?
    Wobei es bei uns nichts zu Regeln gibt. Er bekommt nichts von mir und ich nicht´s von ihm… gemeinsame Kinder gibt es nicht.

    Vielen Dank schon mal im vorraus

  35. Mein Mann lebt seit unserer Trennung vor beinahe zwei Jahren bei seiner Freundin im Ausland. Da wir uns in Einvernehmen getrennt haben und er aufgrund seiner Lebenssituation nur ein sehr geringes Einkommen hat, habe ich auf Unterhaltszahlungen für unsere Kinder (inzwischen 13 und 17 Jahre alt) verzichtet (was für mich finanziell machbar ist), um ihm keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Ich lebe weiterhin in unserer gemeinsamen Wohnung, die komplette Einrichtung habe ich behalten.

    Ich möchte wissen, ob eine Scheidung für mich sinnvoll ist, oder ob es ratsamer ist, alles so zu lassen, wie wir es vereinbart haben.
    Reicht unsere schriftliche Vereinbarung über unsere Trennung eigentlich aus, oder ist es sinnvoller sie notariell beglaubigen zu lassen?
    Was wäre im Falle einer Scheidung? Müsste ich Unterhalt für meinen Mann zahlen und könnte ich Unterhalt für die Kinder geltend machen, wenn er nicht zahlen könnte?

  36. Hallo ich habe mal ne frage meine ex Frau hat mir vor zwei Tagen mitgeteilt das am 22.07.2014 unsere Scheidung ist. Ich habe noch nichts vom Gericht bekommen und würde auch gerne wissen wo ich die fahrtkosten zurück bekommen kann.

    Lg Heiko

  37. hallo..wenn auf rechtsmittel bei der scheidung verzichtet wurde ist die scheidung sofort rechtskräftig!!!…nun meine frage:bekommt man den endbeschluss/teilausfertigung sofort zugestellt oder auch erst in ca.4 wochen und was genau steht dort drin?..auf rechtsmittel verzichtet und die scheidung sofort rechtskräftig?..oder welcher wortlaut steht bei rechtsmittelverzicht im endbeschluss? danke im voraus..

    • Sie erhalten den Scheidungsbeschluss nicht erst nach 4 Wochen sondern je nach Arbeitsweise des Gerichtes bereits am Folgetag der Scheidung oder spätestens nach 1 Woche. Wenn die Zeit drängt kann man auch bei der Geschäftsstelle des Familiengerichtes anrufen und um schnelle Bearbeitung bitten. Auf diesem rechtskräftigen Beschluss befindet sich dann ein sog. Rechtskraftvermerk (Stempel) aus welchem hervorgeht, seit wann der Beschluss rechtskräftig ist.

  38. Hallo. Eigentlich hätte ich nächste Woche einen Termin zur Scheidung gehabt. Da ich aber dem Versorgungsausgleich nicht zugestimmt habe ist der Termin verschoben. Wie lange kann sowas jetzt dauern. Denn ich habe ein Kind mit einer anderen anderen Mann und kann sie nicht taufen lassen weil mein ex als Vater drin steht

  39. Guten Morgen.
    Ich habe folgende Frage: Mein Bruder und seine Frau Leben seit ca. 4 Jahren in Österreich, sind aber deutsche Staatsbürger. Nun werden sie sich auf ihren Wunsch hin wahrscheinlich scheiden lassen.
    1. Welches Scheidungsrecht findet hier Anwendung?
    Und
    2. Was passiert mit dem gemeinsamen Kind (4 Jahre)?

  40. Hallo,

    ich liege seit Februar in Scheidung nun habe ich in 5 Tage einen Termin beim Amtsgericht. Es steht im Brief Anhörung im Wege der Rechtshilfe. Was bedeutet das? Ist es eine normale Anhörung ?

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