Online Scheidung mit www.online-scheidung.biz

Online-Scheidung ist jetzt noch einfacher und komfortabler mit dem neuen Service unter www.online-scheidung.biz. Die Ehescheidung kann hier per Online-Formular, per Rückrufservice oder via Fax/Post in Auftrag gegeben werden. Sie werden wähernd der Scheidung stest persönlich von Rechtsanwalt Christian Kah betreut. Die Online-Scheidung ist sehr kostengünstig und schnell, da die Kommunikation weltweit per E-Mail erfolgen kann. Wenn Sie im Ausland leben ist die Online-Scheidung der beste Weg, denn Sie müssen zum Scheidungstermin beim Amtsgericht nicht persönlich erscheinen. Für Rückfragen können Sie jederzeit das Feedback-Formular nutzen.

Scheidungskosten

Die Kosten einer Ehescheidung richten sich im Grundsatz nach dem monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute, der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder und einem den Freibetrag von 61.355,- € pro Ehegatten und pro Kind übersteigenden Vermögen.

Zunächst berechnen Sie den Streitwert des Verfahrens, nach welchem sich die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren berechnen.

Dazu bilden Sie die Summe der monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute und multiplizieren diesen Betrag mit 3.

Beispiel: Frau Muster verdient 1.000,- € netto pro Monat und Herr Muster verdient 2.000,- € netto. Dan ergibt dies eine Summe von 3.000,- €. Das 3fache Nettoeinkommen beträgt dann 9.000,- €.Falls Sie unterhaltspflichtige Kinder haben, ziehen Sie 255,- € pro Kind ab.

Beispiel: Familie Muster hat 2 unterhaltspflichtige Kinder. Also zieht man von den oben berechneten 9.000,- € einen Betrag von 510,- € (2 x 255,- €) ab. Der Streitwert beträgt nun 8.490,- €.Beispiel: Familie Muster hat ein Bar- und Anlagevermögen von 250.000,- €.Davon sind für 2 Ehegatten und 2 Kinder dann 4 x 61.355,- € (Freibeträge) abzuziehen. Es verbleiben 4.580,- €. Davon 10%, also 458,- € werden zum oben berechneten Streitwert von 8.490,- € addiert. Dies ergibt einen Streitwert von 8.948,- €.Der Streitwert ist nun errechnet. Manche Gerichte reduzieren diesen Streitwert um bis zu 30%, wenn die Ehescheidung absolut einvernehmlich und ohne streitige Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht und Co.) erfolgt.

Sollten Sie über Vermögen von mehr als 61.355,- € pro Ehegatten und pro Kind verfügen (Schulden und Verbindlichkeiten sind natürlich abzuziehen), so wird der übersteigende Betrag mit 10% berücksichtigt.

Mehr dazu erfahren Sie unter www.scheidung-kosten.de.

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ProzesskostenhilfeWie wäre es mit einer Scheidung, eingeleitet ganz bequem von zu Hause, und ohne jegliche Kosten?

Sicher denken Sie jetzt, sowas kann doch nicht möglich sein. Die deutsche Gerichtsbarkeit bietet aber die Möglichkeit der sog. Prozesskostenhilfe und darauf  haben mehr Menschen Anspruch, als gedacht. Viele prüfen vorab gar nicht, ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe überhaupt besteht. Dabei haben viele Antragsteller zwar ein relativ hohes Einkommen aber auch viele anrechenbare monatlichen Ausgaben. Dies werden erfahrungsgemäß oft vergessen und viele Kanzleien weisen nicht explizit darauf hin, da mit einem Prozesskostenhilfemandat verringerte Gebühren anfallen, falls der Mandant später nicht doch noch zu Vermögen kommt.
Dennoch raten wir: Prüfen Sie, ob Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht und bestehen Sie auch gegenüber Ihrem Rechtsanwalt darauf.

Prozesskostenhilfe bei Ehescheidung

piggy bank 1Bei geringem Einkommen oder hohen Schulden oder Kostenbelastungen können beide Eheleute Prozesskostenhilfe für das Scheidungsverfahren beantragen.

Prozesskostenhilfe heißt: Weiterlesen