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Performance 2022
Das Jahr 2022 stellte sich der Herausforderung, noch interessanter zu sein als die beiden vorangegangenen Jahre, die bereits unglaublich reich an Grossereignissen waren. Die wenig erbauenden geopolitischen, wirtschaftlichen und finanziellen Veränderungen, die wir im vergangenen Jahr erlebt haben, werden die Welt auch in den kommenden Jahren beeinflussen und prägen. Die durchschnittliche Performance, die von Schweizer Pensionskassen im Jahr 2022 erzielt wurde, war sehr enttäuschend, lag diese doch bei -9,6%. Dank einer breiten Diversifizierung in den Anlageklassen konnte die Stiftung die Risiken minimieren. Zwar weist auch die Stiftung per Ende des vergangenen Jahres eine negative Performance in Höhe von -3,71% aus, diese fällt aber im Vergleich mit der durchschnittlichen Performance der Schweizer Pensionskassen geringer aus.
Auch dank dieser umsichtigen und breit diversifizierten Anlagestrategie ist es dem Stiftungsrat in den vergangenen Jahren gelungen, den definierten Zielwert der Wertschwankungsreserve zu erreichen und der Stiftung damit Stabilität zu verleihen; hoffen wir, dass dies andauern wird.
Verzinsung der Altersguthaben
Trotz des negativen Jahresergebnisses hat der Stiftungsrat beschlossen, die obligatorischen wie auch die vor- und überobligatorischen Altersguthaben im abgelaufenen Jahr 2022, wie bereits im Vorjahr beschlossen und kommuniziert, mit 2,0% zu verzinsen. Für das Jahr 2023 wird der Zinssatz vorerst auf 1,0% festgelegt.
Umwandlungssatz
Mit dem Umwandlungssatz wird die Höhe der Rente festgelegt, auf die Sie als versicherte Person im Zeitpunkt Ihres Altersrücktritts Anspruch haben. Der Umwandlungssatz wird in Prozenten des während des Erwerbslebens durch Beiträge, gutgeschriebene Zinsen und Einkäufe angesparten Altersguthabens ausgedrückt. Um die Leistungen der beruflichen Vorsorge für die kommenden Jahre zu sichern, hat der Stiftungsrat der Stiftung entschieden, ab dem 01.01.2023 den Umwandlungssatz zu senken und Abfederungsmassnahmen für allfällige Rentenverluste - wie eine Erhöhung der Sparbeiträge und die Abfederung allfälliger im obligatorischen Teil verbleibenden Rentenverluste aus den Reserven der Stiftung - vorzusehen. Für die Abfederung der verbleibenden Rentenverluste wurde im abgelaufenen Jahr eine Rückstellung „Einmaleinlage Umwandlungssatz“ gebildet. Diese Rückstellung wurde aus freiwerdenden Mitteln aus der Rückstellung „Umwandlungssatz“ und den „Freien Mitteln“ gebildet.
Deckungsgrad per 31.12.2022
Trotz der vorgenannten Massnahmen weist die Stiftung per Ende 2022 einen Deckungsgrad in Höhe von 116,8% aus. Pers 31.12.2021 belief sich dieser auf 127,4%.