Verfasst von: Martin Zinkner | November 15, 2008

Was ist eine Autochthone Minderheit?

Im Zuge meiner Diplomarbeit befasse habe ich mich auch umfassend mit dem Begriff der Minderheit befasst. Und es is kaum zu glauben, wieviele Definitionen und unterschiedliche Arten von Minderheit es gibt Gemeint ist damit eine nationale Minderheit/Volksgruppe, die nicht durch Zuwanderung die Staatsbürgerschaft und den Status einer Minderheit erreicht hat, sondern dort gewissermaßen „eingeboren“ oder zumindest schon sehr lange ansässig ist. Wie lange eine Minderheit in einem Land ansässig sein muss, um auch als „autochthone Minderheit“ zu gelten, ist sehr umstritten und wird von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. Manche Experten sprechen von gut drei Generationen, um einen Minderheitenstatus zu erwerben. So eine Handhabung würde jedoch bedeuten, dass die Nachkommen von Zuwanderungsminderheiten, die vor 30 bis 40 Jahren nach Österreich gekommen sind, eventuell schon sehr bald einen Minderheitenstatus beantragen könnten. Andere Experten oder Regelungen sprechen von 90-100 Jahren. Ob das auch wirklich geschied, ist auch jedem Staat selbst überlassen. Rechtliche Grundlage oder ein Automatismus um als Minderheit anerkannt zu werden, gibt es nicht. Nach der österreichischen Rechtslage kann das in Zukunft sehr willkürlich geschehen. Gängige Staatenpraxis heute ist es, dass Minderheiten dann anerkannt werden, wenn es zu neuen Staatsbildungen und/oder Grenzverschiebungen kommt, aufgrund dessen ein Teil der Bevölkerung zu einer Minderheit im neuen Staat geworden ist.


Antworten

  1. Hallo Martin,

    ich bin gerade auf deine Seite gestoßen. Da ich Jurist bin, würde es mich interessieren, ob du mir zur Frage „Rechte von Nicht-Autochthonen Minderheiten“ (öster.) juristische Fachliteratur (Artikel ua) nennen könntest.

    mfg Rainer


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