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Liechtensteinische Stiftung oder Lebensversicherung in Liechtenstein?

Liebe Leserin, lieber Leser,

Wie folgt erlauben wir uns, in diesem Spezialthemen-Blog zu Liechtenstein auszugsweise einige aktuelle. bemerkenswerte, stark aussagefähige Inhalte des Autors der Broschüren ´Kapital & Steuern` Markus Miller / Investor Verlag, Bonn / www.kapital-und-steuern.de zu zitieren.

Vollständige Berichte zum Bankenplatz Liechtenstein finden Sie in seiner Broschüre Themen-Special: Liechtenstein + X:

Wir zitieren den Kapital-& Steuern Insider Markus Miller:

Stiftungen

Trotz neuem Recht sind Stiftungsgründungen für Deutsche in Liechtenstein unattraktiv

Das liechtensteinische Stiftungsrecht existiert seit mehr als 80 Jahren und wurde in den vergangenen Jahrzehn­ten lediglich punktuell angepasst. Jüngst zeigte sich allerdings mehr und mehr, dass wichtige stiftungsrecht­liche Fragen nicht deutlich genug geregelt waren. Vieles blieb somit der Klärung durch die Gerichte überlassen -ein sehr unglücklicher Zustand.

Novellierung sollte Rechtssicherheit bringen

Gerade im Bereich des Stiftungsrechts, in welchem die Kontinuität eine sehr große Rolle einnimmt, ist Rechts­sicherheit unerlässlich. Aus diesem Grunde begannen 2001 die Arbeiten für eine Totalrevision des Liechten­steiner Stiftungsrechts.

Das neue Stiftungsrecht ist nun seit dem 01. April 2009 in Kraft. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um ein liberales und höchsten Ansprüchen genügendes Regel­werk mit zahlreichen innovativen Lösungen. In manchen Punkten galt das österreichische Privatstiftungsgesetz als Vorlage, welches wiederum selbst eine Weiterentwicklung des bisherigen liechtensteinischen Rechts darstellt.

Die Totalrevision des Stiftungsrechts bietet sowohl gemeinnützigen als auch gewinnorientierten Stiftun­gen, etwa Familien- und Unternehmensträgerstiftun­gen, eine attraktive Rechtsgrundlage und verschafft Liechtenstein eine gute Ausgangsposition im Wettbe­werb der Stiftungsrechtsordnungen.

Aber wo liegt für Sie der tatsächliche Nutzwert?

Bei allem Lob: Die Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung durch einen deutschen Steuerpflichtigen ist auch unter dem neuen Liechtensteiner Stiftungsrecht nicht zu empfehlen. Schon gar nicht als mögliches Steu­ersparmodell oder Nachfolgeplanungsvehikel. Die Rechtsunsicherheiten sind weiterhin viel zu hoch und die tatsächlichen Vorteile stehen in keinerlei Relation zu etlichen Fallstricken und Kosten. Prüfenswert ist die Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung nur dann, wenn der Gründer einer Stiftung bereits im Ausland wohnt oder eine Wohnsitzverlagerung plant.

Stiftung im Inland oder im Ausland? – Das ist ein extrem teurer Unterschied

Der deutsche Gesetzgeber differenziert beim Vermö­gensübergang, ob es sich um eine Stiftung inländischen oder ausländischen Rechts handelt. Während sich beim

Übergang auf eine inländische Stiftung die Steuerklasse nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Stifter und dem nach der Stiftungsurkunde entferntes­ten Berechtigten richtet, kommt bei Übertragung auf eine ausländische Stiftung stets die schlechteste Steuer­klasse III zum Tragen.

In Zahlen bedeutet dies: lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro und somit eine Erbschaftsteuerbelastung von 30 Prozent bei Dotierung mit bis zu 6 Millionen Euro oder sogar 50 Prozent bei Dotierung mit mehr als 6 Millionen Euro!

Genauso, wie der Vermögensübergang auf eine Stiftung zum Zeitpunkt der Errichtung Schenkungsteuer auslöst, fällt auch beim Vermögensübergang auf den Berechtig­ten anlässlich einer Auflösung der Stiftung Schenkung -steuer an. An dieser Stelle wird jedoch auch bei auslän­dischen Stiftungen zur Bestimmung der Steuerklasse das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Stifter und Begün­stigtem zugrunde gelegt.

Tipp:

Versichern Sie statt zu stiften!

Viele Ziele, die Sie mit einer Stiftungs- oder Trust­gründung erreichen wollen – beispielsweise legale Steuerersparnis, Erbfolge, Begünstigtenregelun-gen, Vermögensschutz, Diskretion, Haftungs­schutz – , erreichen Sie weit kostengünstiger und mit deutlich mehr Rechtssicherheit vor allem über den Abschluss von liechtensteinischen Lebensver­sicherungen.

Wichtig: Falls Sie bereits Gründer einer liechtensteini­schen Stiftung sind, sollten Sie Ihre derzeitige Struktur auf ein „rechtliches und steuerliches“ Damoklesschwert prüfen. Nutzen Sie unser Netzwerk! Hier haben wir Fachanwälte, die auf deutsches, österrei­chisches, liechtensteinisches und schweizerisches (Wirt-schafts-)Recht spezialisiert sind.

Erfolgsformel: Lebensversicherungen aus Liechtenstein = optimierter Vermögensschutz

Ebenso wie der Bankplatz Liechtenstein hat auch der Versicherungsstandort mit seinen vielseitigen und flexi­blen Möglichkeiten großes Potenzial. Das gilt gerade für ausländische Kunden, die neben der individuellen Ver­mögensanlage und -Weitergabe auch auf der Suche nach Steueroptimierung, Diskretion und Vermögensschutz sind.

Die Entwicklung des Versicherungsplatzes Liechtenstein stellt sich heute als Erfolgsgeschichte heraus. Die Geschichte ist zwar erst rund 11 Jahre alt, zeigt aber, wie mit der richtigen Standortpolitik und dem Engagement der Liechtensteiner Versicherungsgesellschaften aner­kannte Lösungen international erfolgreich angeboten werden können. Und das, obwohl das Marktumfeld sich als durchaus schwierig erwies.

Die Hauptvorteile Liechtensteiner Lebensversicherungen

  • Anlageprivileg: größtmögliche Flexibilität bei der Wahl Ihrer Anlageklassen (Aktien, Fonds, Zertifikate, Anleihen, Immobilien, Kunst etc.), nahezu keine Investmentrestriktionen
  • Diskretionsprivileg: liechtensteinisches Versiche­rungsgeheimnis garantiert Schutz von Privatsphäre und Vermögen
  • Erbschaftsprivileg: Police fällt nicht in den Nach­lass, hohe Flexibilität bei der Verteilung Ihres Ver­mögens (siehe auch Beitrag in der Ausgabe 07/2009 unter www.kapital-und-steuern.de)
  • Gestaltungsprivileg: freie Gestaltung und jederzeiti­ge Änderung der Bezugsrechte

Gehen Sie den rechtssicheren Weg!

  • Sie nutzen das Angebot der LV 1871 Private Assurance AG aus Liechtenstein, bei der Ihr Ver­trag mit einem verlängerten Rücktrittsrecht bis zum Jahresende ausgestattet ist – einschließlich einer Rückabwicklung der Kosten. Sie können dann ohne Zusatzkosten in die entsprechende BMF-konforme Lösung wechseln.

Warnung: Finger weg von Swiss Life!

Ich erhielt in den vergangenen Wochen viele weitere Kundenfeedbacks zu liechtensteinischen Lebensversi­cherungen, bei denen sich einige Flops, aber auch ganz konkret zwei Top-Anbieter herauskristallisierten.

Als Flop erwies sich das Unternehmen Swiss Life, das in der ehemaligen Capital Leben aufgegangen ist. Mein Gefühl ist, dass dieses Unternehmen derzeit viel zu stark mit seinen Konzernstrukturen beschäftigt ist, um sich auf seine Kunden zu konzentrieren. Aktuell kann ich diesen Anbieter nicht mehr empfehlen.

Das sind die Top-Versicherer

Gutes Feedback habe ich in den meisten Fällen von der Valorlife Lebensversicherungs AG und der PrismaLife AG aus Liechtenstein erhalten. Diese kann ich daher auch weiterhin empfehlen.

Gerade bei individuellen Fragen habe ich persönlich mit zwei jungen Gesellschaften aus Liechtenstein beste Erfahrungen gemacht – und zwar mit der LV 1871 Pri­vate Assurance AG und der WEALTH-ASSURANCE AG. Diese kann ich Ihnen ebenfalls uneingeschränkt empfehlen. Sie überzeugen nicht zuletzt deshalb, weil deren Vorstände die ehemaligen Vorstände der Capital Leben Versicherung aus Liechtenstein sind und nun mit neuen, schlanken und kundenorientierten Versiche­rungsgesellschaften den liechtensteinischen Versiche­rungsmarkt aufrollen.

Eine Übersicht mit Kontaktadressen von liechtensteini­schen Lebensversicherungsanbietern finden Sie über die Website des liechtensteinischen Versicherungsverbands unter www.versicherungsverband.li

Zitatende und Quellen: ´Kapital & Steuern` Markus Miller / Investor Verlag, Bonn / www.kapital-und-steuern.de