Montag, 1. Februar 2010

Fluchttür-Breiten


Türbreiten
Die nutzbare Breite von Türen in Fluchtwegen ist nach
der möglichen Personenbelegung zu bemessen (siehe
VKF-Brandschutzrichtlinie ”Flucht- und Rettungswege”).
Der Raum mit der grössten Personenbelegung
bestimmt die erforderliche Breite. Die minimale nutzbare
Breite beträgt 900 mm. Je nach Personenbelegung
wird die Breite auf ein Vielfaches von 600 mm
erweitert, d.h. 1200 mm, 1800 mm oder 2400 mm.
Bei zweiflügligen Türen muss der Standflügel nur dann
Fluchtwegeigenschaften aufweisen, wenn der Gehflügel
die geforderte nutzbare Breite nicht aufweist.
900 mm Breite = max. 50 Personen !!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen