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effektiv studentische Arbeitsvermittlung GmbH, mit mehr als 250.000 Vermittlungen und Lohnabrechnungen in 25 Jahren, für Studierende mit sehr geringem Aufwand gute Jobmöglichkeiten.

In diesem Abschnitt erhalten Sie verschiedene Informationen über:

1.      Das effektiv - Büro.

2.      Wer über effektiv vermittelt werden kann?

3.      Anmeldung  Neu Online-Voranmeldung Teambogen für Studierende

4.      Die Buchung

5.      Die Vermittlung

6.      Die Abrechnung

7.      Die Lohnsteuerabrechnung

8.      Die Lohnsteuern

9.      Verwaltungsvergütung und sonstige Kosten

10.  Selbstabholer  und der Effektivschein

11.  Die effektiv - Tagesliste

12.  Praktika

13.  Die Fachvermittlung

14.  Loeschung der Daten ohne lohnsteuerliche Abrechnung

15.  Weihnachtsengel und Weihnachtsmänner

16.  Kraftfahrer

17.  Den Verlust des Abrechnungsscheins

18.  Regeln, Hinweise und Tips

19.  Job gebucht, aber verhindert. Storno?

20.  Wichtige Hinweise zum Arbeitsrecht

21.  Kündigung


effektiv - Büro

Das Büro befindet sich in der Freien Universität Berlin,

Otto- von- Simson- Straße 26, Raum L110

Seminarzentrum Rost- und Silberlaube, 14195 Berlin

 

effektiv - Abrechnungsscheine  bitte per Email über  anmeldung@jobstudent.de bestellen.

Buchungsanfragen und Rückfragen bitte nur online über

            Email: buero@jobstudent.de 

Telefon nur für Arbeitgeber_innen  030 - 454 823 39.  

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2.      Wer kann bei effektiv vermittelt werden?

Studierende und Nebenhörer_innen aller deutschen Universitäten, Fach- und Hochschulen sowie Einrichtungen des zweiten Bildungsweges können über die effektiv vermittelt werden.

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3.      Anmeldung

Die Registrierung und Anmeldung für Studierende erfolgt nur online

Bei der Anmeldung ist eine Verwaltungsvergütung von den den Studierenden in Höhe von 10,00 € zu bezahlen.
Zur Anmeldung müssen vorgelegt werden:

o        gültiger Personalausweis oder Reisepass

o        gültige Studienbescheinigung oder Studierendenausweis (max. 24 Hochschulsemester)

o        gültige Lohnsteuerkarte

o        bei ausländischen Studierenden: gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis


Freiwillig, aber sehr wichtig, sind Qualifikations- und Fähigkeitsnachweise über:

o        abgeschlossenes Studium, abgeschlossene Ausbildung

o        Führerschein (mindestens 1 Jahr alt)

o        sehr gute Fremdsprachenkenntnisse, Schreibmaschinenkenntnisse oder Büroerfahrung

o        Erfahrungen aus den Bereichen Pädagogik, Erziehung, Medizin, Pflege, Musik, Kunst

o        Gesundheitspass

o        andere Qualifikationen und Fähigkeiten

Damit bei der Jobvergabe alle geforderten Qualifikationen und gewünschten Bedingungen des Auftraggebers mit den vorgelegten Qualifikationen und Fähigkeiten der Studierenden per EDV verglichen werden können, ist sehr zu empfehlen, alle erworbenen Qualifikationen und Zeugnisse vorzulegen und alle besonderen Fähigkeiten anzugeben.

Die Dauer der Mitgliedschaft besteht über den Zeitraum der Immatrikulation an einer Universität, einer Hochschule oder Fachhochschule auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine Unterbrechung bei der Nutzung von 12 Monaten oder länger geschieht, hinaus. Effektiv ist bestrebt, Absolventen und andere qualifizierte Menschen zu vermitteln, sodass die Beendigung des Studiums nicht gezwungenermaßen das Ende der Mitgliedschaft bedeutet. Wird diese Mitgliedschaft länger als 12 Monate  nicht genutzt, als da keine Lohnabrechnungen mehr stattfinden oder stattgefunden haben, behalten wir uns das Recht vor, die Mitgliedschaft zu deaktivieren. Wenn die anderen Vermittlungsvoraussetzungen vorliegen, ist eine Wiederanmeldung möglich, jedoch mit einer Gebühr laut Gebührenordnung für die erneute Anmeldung verbunden.

Neu Online - Anmeldung Teambogen für Studierende

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4.      Buchung

Bitte vor einer Buchung alle Anforderungen über ein Jobangebot einholen. Die Informationen über ein Arbeitsangebot können im Internet unter www.jobstudent.de oder per Email abgefragt werden. Eine verbindliche Buchung entsteht dann, wenn man sich als Student oder Studentin über alle wichtigen Anforderungen informiert hat und die Arbeitsaufnahme zum gewünschten Zeitpunkt gegenüber dem/ der Vermittler/in persönlich oder telefonisch versichert und der Vermittler/in erkennt, dass derjenige die im Arbeitsangebot gestellten Anforderungen aller Voraussicht nach erfüllen kann und keine Hindernisgründe gegen eine Buchung / Vermittlung sprechen. Die interessierten und geeigneten Student/innen werden immer vorher gefragt

"ob sie buchen wollen?" Wird das durch die Studentin / den Studenten bejaht, versichert der effektiv Mitarbeiter/in, mit einer die Buchung bestätigenden Aussage wie z.B. "O.K. ich buche den Job für Dich", dass dieses Arbeitsangebot zum Buchungszeitpunkt frei ist und für die / den buchende/n Student/in reserviert wird. Im Anschluss an die Buchung wird noch vereinbart, wie die Kontakaufnahme zum Arbeitgeber/ Arbeitgeberin erfolgt die Daten der Firma und weitere Informationen zum Arbeitsangebot der Studentin / dem Studenten per Email zuegschickt werden.

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5.      Vermittlung

Wir führen auch eine aktuelle Tagesliste und halten die freien Tage und Zeit der Studierenden fest. Für den Fall, dass wir passende Arbeitsangebote ab sofort vermitteln müssen oder Arbeitsangebote für den nächsten Tag noch zu vermitteln sind rufen wir Studierende welche sich auf die Tagesliste haben eintragen lassen an oder senden ein Angebot per Email zu. Ebenfalls rufen wir Studierende zurück, wenn Arbeitsangebote nach 15 Uhr oder ausserhalb unserer Sekretariatsöffnungszeiten zu vermitteln sind. Die Vermittlung erfolgt immer in einem Gespräch und der Student / die Studentin bekommt zu erst die Zusage von uns telefonisch und dann auch per Email bestätigt. Die Details über den Einsatz bekommen die Studierende  per Email von uns zugesandt. Sollte der Arbeitgeber/in auf ein vorhergehendes persönliches Telefongespräch mit dem vermittelten Studenten oder der Studentin Wert legen, so ist dies im Auftrag unter Hinweis vermerkt worden. Die Telefonnummer des Arbeitgebers ist in der Regel ebenfalls unter Einsatzort von uns vermerkt worden.

Bei einem Telefongespräch mit dem Arbeitgeber/in sind wichtige Angaben, z.B. Einsatzort und Arbeitsbeginn anzusprechen, um sie vom Arbeitgeber/in bestätigt zu bekommen. Oft muss auch der Treffpunkt erst vereinbart werden.

Die Vermittlung kann nicht erfolgen :

o        wenn die geforderte Qualifikation nicht vorliegt.

o        bei mehr als zwei nicht abgerechneten Effektivscheinen.

o        wenn einzelne Effektivscheine  noch nicht abgerechnet und  älter als sechs Wochen sind.

o        wenn Gründe für eine Sperre vorliegen.

o        wenn keine passenden Arbeitsangebote vorliegen

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6.      Abrechnung

Mit jeder Vermittlung oder für eine benötigte Abrechnung wird ein Effektivschein ausgestellt. Der Effektivschein wird Arbeitgeber/in durch effektiv per email als PDF zugesandt so dass er zur Arbeitsaufnahme dem/der Arbeitegber/in vorlegt.

Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin füllt den Abrechnungsschein nach Ende der Beschäftigung, aber immer innerhalb von 6 Wochen gerechnet vom Ausstellungsdatums an, aus. Der Abrechnungszeitraum von 6 Wochen beginnt mit dem Ausstellungsdatum des Abrechnungsscheines und darf nicht überzogen werden. Eine in der Verantwortung der Studierenden liegende verspätete Abrechnung oder Bezahlung (alle Abrechnungsscheine, die älter als 6 Wochen vom Ausstellungsdatum sind) wird zusätzlich ein Säumniszuschlag von    2,8 % vom Bruttoverdienst vom jeweiligen Student/ in für die verspätete Abrechnung / Bezahlung erhoben.

Korrekturen auf dem Abrechnungsbeleg, sind nur durch Streichung und erneutes Eintragen mit Unterschrift / Stempel des Arbeitgebers gültig. Fehlende Angaben führen zu unnötigen Verzögerungen bei der Abrechnung, verursachen Wartezeiten und gegebenenfalls muss man erneut zum Arbeitgeber/in, um die fehlenden Angaben eintragen zu lassen.

 Die Lohnauszahlung erfolgt immer über effektiv, dazu überweisen die Arbeitgeber_innen den Lohn an effektiv. Sollte der Student/ die Studentin ausnahmsweise den Lohn direkt durch den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin ausgezahlt bekommen haben, so sind die Verwaltungsvergütung und ggf. Lohnsteuern von dem Studenten / der Studentin an effektiv innerhalb der 6 Wochen Abrechnungsfrist (diese beginnt mit dem Datum der Ausstellung des Abrechnungsscheins) zu überweisen. Die Abrechnung gilt erst mit dem Ausgleich der Verwaltungsvergütung als abgeschlossen. Bei rechtzeitiger Bezahlung innerhalb der 6 Wochen vom Ausstellungsdatum, beträgt die Verwaltungsvergütung 2,04 Euro plus 2,8 % vom Gesamtbruttoverdienst, wobei evtl. anfallende Lohnsteuern ebenfalls gleich mit zu bezahlen sind. Mehrere oder wechselnde Arbeitgeber_innen können gleichzeitig z.B. auf dem Lohnsteuerabzugsmerkmal der Klasse 1 bei Beachtung der monatlichen Höchstgrenze steuerfrei abgerechnet werden. Die Lohnabrechnung mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen der Lohnsteuerklasse 6 kostet 2,55 Euro pro Abrechnung mehr.

Ebenfalls wichtig, auch Abrechnungsbelege auf denen nicht gearbeitet worden ist, sind auf jeden Fall zurückzugeben oder zurückzusenden. Kein Effektivschein darf weggeschmissen werden.

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7.      Lohnsteuerabrechnung und Ausgleich der Gebühren

Um einen Effektivschein oder eine Abrechnung zu bekommen oder zum Schluss abzurechnen, muss man nicht extra bei der effektiv im Büro vorbeikommen. Die Lohnauszahlung erfolgt in der Regel über effektiv, dabei werden die Gebühren und evtl. anfallende Lohnsteuern vor Auszahlung mit dem Lohn verrechnet. Der von der/dem Arbeitgeber_in ausgefüllte Effektivschein kann auch per Post oder als Anlage zur Email zu uns zurückgesandt und der zu entrichtende Betrag über effektiv mittels Überweisung beglichen werden. Dabei fallen in der Regel laut Gebührenordnung bei Überweisung zusätzliche Kosten an.

Unsere Bankverbindung haben wir bei der

Deutsche Bank 24,

BLZ 100 700 24, Kontonr. 2546067.

IBAN DE97100700240254606700

BIC  DEUTDEDBBER

Bei Überweisungen bitte immer die effektiv-Nummer und die Belegnummer angeben.

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8.      Lohnsteuern

Die anfallende Lohnsteuer richtet sich nach der Höhe des Verdienstes, sowie nach den vom ELSTAM elektronisch bestätigten Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Wir führen bei jeder Abrechnung abhängig vom Abgabezeitpunkt einen auf den Monat bezogenen Lohnsteuerausgleich durch, so dass in der Regel nur bei Überschreitung der Monatsfreibeträge der jeweiligen Lohnsteuerklasse Lohnsteuern anfallen.

Wird die Nutzung der Lohnsteuerabzugsmerkmale früher als zum Monatsende vorgenommen, führen wir eine Abschlussabrechnung durch, bei der das Abholdatum berücksichtigt wird. Werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht den ganzen Monat genutzt, können im ungünstigen Fall durch die Verkürzung des Berechnungszeitraumes Lohnsteuern anfallen. Durch die monatliche Abrechnung können zur Zeit z. B. mit dem Lohnsteuerabzugsmerkmal der Klasse 1 Verdienste bis zur Höhe von ca. 850,00 Euro im Monat lohnsteuerfrei abgerechnet werden. Weiterer Vorteil über effektiv, mehrere oder wechselnde Arbeitgeber_innen können gleichzeitig z.B. auf dem Lohnsteuerabzugsmerkmal der Klasse 1 bei Beachtung der monatlichen Höchstgrenze steuerfrei abgerechnet werden.

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9.      Verwaltungsvergütung und sonstige Kosten

Die studentische Arbeitsvermittlung effektiv erhebt von den Studierenden bei Vermittlung auch Vermittlungsgebühren. Nach vorhergehender schriftlicher Vereinbarung mit dem Studenten / der Studentin auch  Vermittlungsgebühren vom Arbeitnehmer/in. Die Regelung über §296 SGB III erlaubt dies. Diese werden als zusätzliche Kosten pro Stunde vereinbart und betragen zum Beispiel bei einem Arbeitsangebot von 11,30 Euro pro Stunde 0,50 Euro pro Stunde. Für die Lohnsteuerabrechnung erhalten wir eine Verwaltungsvergütung in Höhe von z.Zt. 2,04 Euro zzgl. 2,8% vom Bruttoverdienst, so dass sich die gesamten Kosten auf ca. 0,95 Euro pro Stunde summieren was ca. 7,5% vom Lohn sind. Die Kosten können von Arbeitsangebot zu Arbeitsangebot abweichen und werden in jedem Fall vor der Vermittlung angegeben und schriftlich bestätigt.  In den 2,04 Euro und den 2,8% als Auch in der Vermittlungsgebühr ist die gesetzlichen MwSt. enthalten. Bei Selbstabholer_innen beträgt die Verwaltungsvergütung bei Lohnauszahlung über effektiv 2,04 Euro plus 2,8% vom Bruttoverdienst pro Abrechnung sowie zusätzlich 3,00 Euro, wenn der Verdienst pro Abrechnung <500 € ist. Weitere Kosten können u. a. entstehen als Säumniszuschlag (zusätzliche 2,8 % vom Bruttoverdienst) bei in der Verantwortung der Studierenden liegender verspäteter Abrechnung bzw. Bezahlung des Abrechnungsscheines, wenn z.B. Studierende den Lohn direkt erhalten und nicht innerhalb von sechs Wochen mit effektiv abrechnen. Weitere Kosten entstehen bei Stornierungen (Kosten liegen zw. 10,20 € und 15,00 € inkl. MwSt. pro Stornierung Rückgabe vor Arbeitsbeginn und 30,00 € wenn derjenige die Arbeit nicht aufnimmt und nicht absagt) und anderen Leistungen, die in der Gebührenordnung aufgeführt sind.

Zusammengefasst: (alle Angaben inklusive gesetzlicher MwSt.)

Anmeldung

10,00 €

Selbstabholer-in Verwaltungsvergütung

ab nur 2,8% vom Bruttoverdienst

(+ 3,00 Euro / Abrechnung wenn Verdienst < 500€ /Abrechnung ist.)

Allgemeine Verwaltungsvergütung

2,8% vom Bruttoverdienst

Säumniszuschlag

2,8% vom Bruttoverdienst

Erinnerungsschreiben/sonstige Schreiben

2,55 €

Erneutes Ausstellen einer  Lohnsteuerbescheinigung (älter als 1 Jahr)

10,20 €

Erstmaliges Ausstellen einer Lohnsteuerbescheinigung max. für drei Jahre zurück.

kostenfrei

 

Storno ohne rechtzeitig (mind. 24h vorher) abzusagen oder die Arbeit anzutreten

30,00 €

Duplikatsanfrage (beim AG, wenn Abrechnungsschein nicht zurück)

5,10 €

Adressenrecherche (wenn Adresse falsch)

5,10 €

Stornierungskosten pro Tag (Rückgabe des ganzen Jobs oder einzelne Tage des Jobs werktäglich Mo-Fr. mind. 24 Std. vorher)

15,00 €

Stornierungen (durch kurzfristige Rückgabe  weniger als 24 Std vorher.

30,00 €

Stornierungen Selbstabholer

10,20 €

Umbuchungen

5,10 €

Abrechnungsschein Original zusenden

1,02 €

Porto für Zusendung von anderen Unterlagen

1,02 €

Barzahlung

kostenfrei

Mindestgebühr pro Abrechnung

2,04 €

Lohnauszahlung über effektiv

pro Vorgang 2,04 €


Bankgebühren bei gescheiterter Abbuchung

11,25 €

Lohnabrechnung über Lohnsteuerklasse 6

zusätzlich 2,55 €

Zusatzgebühr Selbstabholer_in wenn Bruttolohn pro Abrechnung <500 Euro

zusätzlich 3,00 Euro pro Abrechnung

Verdienstbescheinigungen lfd. Jahr (max. 12 Stück) per Email als PDF Dokument.

kostenfrei

Verdienstbescheinigungen des Vorjahres

1,00 €

Verdienstbescheinigungen älter als 1 Jahr

10,20 €

Reaktivierung/ Neuanmeldung nach mehr als 12 Monate nicht genutzter Mitgliedschaft.

10,00 €

Reaktivierung/ Neuanmeldung nach Suspendierung.

Jew. 20,40 €

Schulung nach Suspendierung

15,00 €

Abholung der Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige . Arbeitnehmer/innen für das lfd. Kalenderjahr

15,00 €

Negativ - Bescheinigung ausstellen über aktuelle Nutzung bzw. Nichtnutzung

10,20 €

 

Nicht rechtzeitig gemeldete Überschreibung von Lohnsteuerklasse 1 auf andere Lohnsteuerklasse

17,85 €

Mit Veröffentlichung der Broschüren "der effektive Weg zum Job" und dieser Gebührenordnung im Internet unter www.jobstudent.de werden neue Preisänderungen wirksam.

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10.  Selbstabholer/in und der Effektivschein

Wer ist Selbstabholer/in?

Alle Studierenden, die selbst ein Unternehmen gefunden und die Vertragsinhalte mit dem Arbeitgeber_in vereinbart haben, die aber die Lohnsteuerabrechnung über effektiv vornehmen lassen, werden als Selbstabholer/in bei uns geführt. Sie sind nicht  Selbstabholer_in, wenn Sie durch eine von uns vorher in diese Firma vermittelte Person, auf die Arbeit aufmerksam gemacht werden oder ggf. eine Arbeit bei dieser Firma über www.jobstudent.de angeboten wird. Um als Selbstabholer_in zu gelten, hat die Firma bereits Ihre Unterlagen geprüft und mit Ihnen die Vertragsinhalte vereinbart. Wenn jedoch die Firma Ihren Einsatz erst von unserer Prüfung Ihrer Unterlagen abhängig macht, ist unser  Arbeitsaufwand teilweise höher als bei einer regulären Erstvermittlung und deswegen werden Sie von uns als Erstvermittelt und nicht als Selbstabholer_in betrachtet.     

Was ist ein Effektivschein?

Für den Fall der Vermittlung und / oder Lohnabrechnung über  effektiv erfolgt wird ein Effektivschein pro Monat und Abrechnung erstellt. Der Effektivschein wird per Email buero@jobstudent.de angefordert und per Email als PDF von uns kostenfrei dem/der Arbeitgeber/in zugeschickt. Oft fordern auch die Unternehmen die Effektivscheine selbst an. In der Regel fordern die Studierenden die Effektivscheine an. Haben Sie den Selbstabholerstatus auf Grund der Empfehlung durch einen Arbeitgeber_in ist die Vermittlung zu anderen Unternehmen über uns möglich, jedoch auf Tagesjobs begrenzt, es sei den Sie haben bei dem Unternehmen seit mehr als einen Monat aufgehört zu arbeiten. Eine Pause ist nicht einzuhalten, wenn Ihnen das Unternehme eine Freigabe erteilt hat oder Sie dort bereits mindesten vier Monate gearbeitet haben.

    Welche Kosten entstehen?

Die Kosten werden in der Regel von den Studierenden getragen und betragen als Selbstabholer_in bei Lohnauszahlung über effektiv 2,04 Euro zzgl. 2,8% vom Brutto pro Abrechnung, sowie wenn der Verdienst weniger als 500 Euro pro Abrechnung beträgt, wird ein  Zuschlag von 3,00 Euro pro Abrechnung erhoben. Personen die als von uns Erstvermittelt gelten, haben in der Regel zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 5% und werden vorher schriftlich und vor der Arbeitsaufnahme über die Kosten in Kenntnis gesetzt.

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11.  Die effektiv-Tagesliste

Wir bieten bei effektiv eingetragenen Studentinnen und Studenten die Möglichkeit sich auf unser Tagesliste  https://www.jobstudent.de/Tagesliste.htm  eintragen zu lassen.

Unsere Tagesliste https://www.jobstudent.de/Tagesliste.htm    bitte Effektivnummer und Namen uns übermitteln. Studierende mit einem Eintrag auf  der Tagesliste erhalten mit Vorrang und damit als erste vor anderen Personen Benachrichtigungen über neue Jobs und Angebote per Email oder Anruf!  Wird ein Arbeitsangebot gebucht senden wir den dazugehörigen Effektivschein an die Firma und der Student/ die Studentin erhält alle Daten über den Job und die Verinbarungen zum Job als Email zugesandt.

Oft liegt beim Besuch unserer Internetseite kein passendes Angebot vor. Ein Eintrag in die Tagesliste kann helfen die Chancen für dein Tag aber auch folgende Tage zu erhöhen. Bekommen wir ein  Arbeitsangebot für ab sofort, oder benötigt der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin sofort die Bestätigung über eine Vermittlung, oder soll ein sehr spät eingehendes Arbeitsangebot noch für den nächsten Arbeitstag vermittelt werden, dann rufen wir Studierende von der Tagesliste aus an oder senden das Angebot per Email zu.

Wichtig: wir rufen nicht jeden auf der Tagesliste zurück, das wäre auch nicht nötig. Dennoch haben wir im letzten Jahr auf diesem Weg über 100 mal Studierende zu Hause oder unterwegs (bitte Handynummer angeben) mit einem Arbeitsangebot erreicht.


Jetzt auf die Tagesliste eintragen hier


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12.  Praktika

Ein weiteres Plus für Arbeitgeber und Studierende besteht in unserem Praktika-Vermittlungsservice. Angebote für Praktika, aber auch Arbeitsangebote bei denen die Abrechnung direkt beim Arbeitgeber auf Lohnsteuerkarte gewünscht wird, werden komplett mit Adresse und Telefonnummer über unsere Telefonanlage und im Internet unter www.jobstudent.de veröffentlicht. Die Arbeitgeber_innen können mit ihren Angeboten dadurch eine große Zahl von Studierenden ansprechen.

Die Studenten und Studentinnen können sich einfach in der Hochschule oder über Internet über aktuelle Arbeits- und Praktikaangebote informieren.

Kommt das Arbeits- oder Praktikumsverhältnis über effektiv zustande, führen wir, wenn nicht anderes vereinbart ist, immer die Lohnsteuerabrechnung durch und fragen dazu die Lohnsteuerabzusgemerkmale der Studierenden über Elstam ab.

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13.  Fachvermittlung / Arbeitsamtvermittlungen

Arbeitsangebote, die einen gelernten Beruf oder besondere Fähigkeiten seitens der Studierenden voraussetzen, werden sehr häufig über uns vermittelt. Aus diesem Grund ist es wichtig und vom Vorteil bei der Anmeldung bereits alle Fähigkeiten und Qualifikationen anzugeben.

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14.  Weihnachtsengel und Weihnachtsmänner

Siehe bitte dazu: www.weihnachtsmanntausch.de
Diese traditionell sehr beliebte Aktion wird von uns mit einem zeitlichen Vorlauf von einem Monat gestartet.

Alle damit zusammenhängenden Formalitäten und Vorbereitungen, die Anmeldung, der Verkauf oder Verleih von Kostümen, Zusammenstellung bzw. die Verteilung von Touren für Weihnachtsmänner und Weihnachtsengel, werden auf unserer Internetseite www.weihnachtsmanntausch.de rechtzeitig angekündigt.

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15.  Kraftfahrer

effektiv vermittelt Fahrer und Fahrerinnen, auch mit Ladetätigkeit, mit Führerschein der Klasse II und III.

Als Kfz-Fahrer werden Studenten und Studentinnen erst dann registriert, wenn sie seit mindestens einem Jahr einen entsprechenden Führerschein besitzen, ggf. Fahrpraxis nachweisen.

Fahrerjobs, die beim Arbeitgeber Vollkasko versichert sind, werden wir entsprechend kennzeichnen oder darauf gesondert hinweisen. Für den Fall, dass der Arbeitgeber keinen Vollkaskoschutz für sein Fahrzeug hat, geschieht die Übernahme eines solchen Fahrauftrages durch einen Studenten / eine Studentin mit einem erhöhten Risiko, bei vom Fahrer/in fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführtem Unfall.

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16.  Verlust des effektiv Abrechnungsscheins

Geht der Abrechnungsschein verloren, wird die Firma durch effektiv angeschrieben und per Email ein Duplikat (bestehend aus einem Anschreiben und einer Hardcopy des Abrechnungsscheines) an den Arbeitgeber gesendet. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin füllt die Hardcopy wie einen Originalabrechnungsschein aus und sendet ihn sofort an effektiv per Email  info@jobstudent.de zurück.

Wichtig: Findet sich der verloren geglaubte Abrechnungsschein doch wieder an, darf er nicht mehr verwendet werden und ist an die effektiv studentische Arbeitsvermittlung GmbH zurück zu geben. Zur Unterscheidung der Abrechnungsscheine dient die Belegnummer die in der Regel oben rechts im Effektivschein vermerkt ist. 

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1.               .                               Kündigung

Eine Kündigung unseres Services oder der Zusammenarbeit richten Sie bitte entweder schriftlich per Post an effektiv studentische Arbeitsvermittlung GmbH, Büro in der Freien Universität Berlin, Otto-von-Simson-Str. 26, 14195 Berlin oder per Email

An info@jobstudent.de an den Geschäftsführer Ratko Djokic

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                Regeln, Hinweise und Tipps

Auf einem Effktivschein kann bis max. vier Wochen gearbeitet werden, längstens aber bis Ende des Monats für den er vorgesehen worden ist, wenn die Anzahl der Arbeitstage nicht bereits auf dem Abrechnungsschein eingeschränkt worden sind. Für jeden Monat wird ein neuer Effektivschein benötigt. Bevor man sich für einen Job bewirbt und eine Buchung veranlasst, sollte man alle zeitlichen, örtlichen und sonstigen Bedingungen des Auftrages zur Kenntnis genommen haben, sonst sind spätere Stornierungen und Umbuchungen laut Gebührenordnung kostenpflichtig.

Mit jeder Vermittlung wird auch eine Lohnsteuerabrechnung von effektiv vorgenommen. Die dazugehörigen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden jedoch  erst nach dem der erste Effektivschein  ausgefüllt mit Werten zurückgesandt worden ist,   beim  Finanzamt bzw. Elstam abgefragt, so das wir die  jeweilige Lohnsteuerklasse erst ab dem Zeitpunkt nutzen, wenn es auch tatsächlich eine Abrechnung gibt und nicht schon vorher. 

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2.                               Job gebucht, aber verhindert. Storno?

Kann aus irgendeinem Grund ein gebuchter Job nicht vom vermittelten Studenten oder einer Studentin angetreten werden, ist umgehend im effektiv-Büro anzurufen oder eine >Email zu schreiben info@jobstudent.de. Soll eine Stornierung rechtzeitig vor Arbeitsantritt erfolgen und kann die entsprechende Arbeit noch anderen Studenten oder Studentinnen angeboten und vermittelt werden, so hat das rechtzeitige Bescheidsagen schon mal den Vorteil, dass dieses Arbeit nicht verloren geht und Arbeitgeber /in die angeforderte studentische Arbeitskraft (über die dann möglich Arbeit, freut sich sicherlich auch der neu vermittelte Student/in)  wie gewünscht erhalten.

Wird die Stornierung auf Veranlassung des vermittelten Studenten / der vermittelten Studentin vorgenommen oder tragen diese oder eine Teilschuld für die Stornierung, oder haben diese versäumt, bei der effektiv rechtzeitig anzurufen oder den Abrechnungsschein zurückzubringen, wird eine Stornogebühr und gegebenenfalls zusätzlich eine Umbuchungsgebühr erhoben (jeweilige Kosten laut Gebührenordnung).

Wird die Stornierung auf Veranlassung des Arbeitgebers vorgenommen, so entstehen dem vermittelten Studenten / der vermittelten Studentin, wenn sie keine Schuld oder Teilschuld für die Stornierung des Arbeitgebers haben, keine Kosten. Damit es kostenfrei bleibt ist, soweit der dazugehörieg Abrechnungsschein noch bei der Studentin / dem Studentin sich befindet,  dieser an effektiv innerhalb der 6 Wochen Frist zurückzugeben oder zurückzusenden.

Handelt es sich, um aktuell vermittelte Arbeitsabgebote die nicht zu Stande gekommen sind, ist bitte sofort per Email  buero@jobstudent.de den Mitarbeiter_innen der effektiv Bescheid zu geben.

Die Stornierung von Effektivscheinen welche als Selbstabholer/ Selbstabholerin bestellt aber nicht genutzt werden und darauf keine Abrechnung mehr statfindet,  ist laut Gebührenordnung nur kostenpflichtig möglich.

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3.                               Wichtige Hinweise zum Arbeitsrecht

Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung

effektiv bietet bei der Jobvermittlung von ausländischen Studierenden Chancengleichheit, wenn die Qualifikationsanforderungen erfüllt werden. Die ausländischen Studierenden, die nicht aus einem EG-Staat stammen, benötigen in der Regel zusätzlich ein Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Die effektiv überprüft u.a. stets die Gültigkeit der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sowie die dazugehörigen Auflagen und Einschränkungen und berücksichtigt diese bei der Arbeitsvermittlung. Die häufigste Einschränkung für ausländische Studierende ist die Begrenzung der Anzahl der erlaubten Arbeitstage, in der Regel 120 volle oder 240 halbe Arbeitstage pro Jahr.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Der effektiv-Abrechnungsschein ist Bestandteil eines verbindlichen in der Regel auf einen oder mehrere Tage befristeten Arbeitsvertrages (zwischen dem vermitteltem Unternehmen und den Studierenden), wenn er nicht im gegenseitigem Einvernehmen vom studentischen Arbeitnehmer_in und dem Arbeitgeber/ der Arbeitgeberin schriftlich geändert wird. Kurzfristige, befristete Arbeitsverhältnisse sind nach Arbeitsaufnahme vor Ablauf der Befristung nicht kündbar, falls nicht ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt. Bei Arbeitsverhältnissen bedarf es einer schriftlichen Kündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Sozialversicherung

Studentische Arbeitnehmer/innen sind in der Regel für die Dauer ihres Studiums während einer Beschäftigung beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn ihre Zeit überwiegend vom Studium beansprucht wird. D.h. dass diese Arbeitsverhältnisse, wenn sie nicht den Merkmalen der kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigung entsprechen nur in der Rentenversicherung beitragspflichtig sind.

Die Zeit für das Studium hat man, wenn man nicht mehr als 26 Wochen mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Das bedeutet, die Hälfte eines Jahres darf man 20 Stunden / Woche und die andere Hälfte auch mehr als 20 Stunden/ Woche arbeiten ohne, dass sich etwas an den Beiträgen ändert.

Studierende sind während einer Beschäftigung neben dem Studium in der Regel nur in der Rentenversicherung mit zur Zeit 9,30 % rentenversicherungspflichtig.

Rentenversicherungspflichtig sind Studenten, die mehr als 450,01 € pro Monat verdienen und wenn sie nicht anderen Merkmalen z.B. der kurzfristigen Beschäftigung entsprechen.

Der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin hat die einbehaltenen Rentenversicherungsbeiträge (wenn keine Abrechnung in der Middizone 450,01-1300 Euro sind es 9,30 %) zusammen mit seinem Anteil, für die Rentenversicherung ebenfalls 9,30% und weiteren Umlagen, an die Krankenkasse abzuführen, den diese dann an die Rentenversicherungsträger überweist. Die Arbeitgeber_innen müssen die Versicherungspflicht anmelden.

Ein Student/ Studentin zahlt ebenfalls Beiträge zur Rentenversicherung, wenn er/sie länger als 70 Arbeitstage (oder zwei Monate) innerhalb des Kalenderjahres rentenversicherungsfrei beschäftigt ist. Sollte der Student zum Beispiel nach 27 Arbeitstagen erfahren, dass sein befristeter Job (die Befristung sollte nicht jahresüberschreitend sein) doch länger als 70 Tage dauert, dann sind ab dem 28. Tag Rentenversicherungsbeiträge fällig. Das bedeutet, dass nach wie vor die Möglichkeit besteht bis zu 70 Arbeitstage oder in einem dreimonatlichen Job mit täglicher Beschäftigung, mit unbeschränktem Verdienst weiterhin versicherungsfrei abgerechnet zu werden.

Feiertage

Auch studentische Aushilfskräfte haben Anspruch auf Feiertagsvergütung, wenn der jeweilige Feiertag in die vereinbarte Zeit des Arbeitsverhältnisses fällt. Gesetzliche Feiertage in Berlin sind: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3. Oktober, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Die studentischen Aushilfskräfte haben in einem Arbeitsverhältnis im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung wie die übrigen Arbeitnehmer_innen in ihrem Betrieb. Bei neuen Arbeitsverhältnissen entsteht der Lohnfortzahlungsanspruch erst für Erkrankungen ab dem 28 Tag der Betriebszugehörigkeit!

Die Dauer der Entgeltfortzahlung beträgt zur Zeit bis zu 6 Wochen, jedoch nicht länger als das vereinbarte Arbeitsverhältnis.

Nach Ablauf von 6 Wochen, haben studentische Aushilfskräfte in einem Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin. Während der Lohnfortzahlung wird die Höhe des Lohnes nach dem Lohnausfallprinzip, den die studentische Aushilfskraft für die vereinbarte Arbeitszeit erzielt hätte, vergütet.
Im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin umgehend und damit sofort über die Arbeitsunfähigkeit telefonisch zu benachrichtigen. Spätestens bis zum dritten Krankheitstag ist dem Arbeitgeber/ der Arbeitgeberin ein ärztliches Attest zukommen zu lassen.

Jobs ohne Rentenversicherung

Unabhängig davon ob man vor einer Beschäftigung gearbeitet hat oder nicht besteht für Studierende die Möglichkeit z.B. in den Semesterferien rentenversicherungsfrei und damit BRUTTO = NETTO ohne Sozialversicherungsabzüge zu arbeiten. Bei der Berechnung der 70 rentenversicherungsfreien Tage werden die Arbeitstage für die man bereits Rentenversicherungsbeiträge bezahlt hat nicht generell berücksichtigt!!

Auch werden die Arbeitstage nicht berücksichtigt, bei denen man für Minijobs bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 € / Monat gearbeitet und der Arbeitgeber dafür die pauschalen Sozialabgaben und ggf. pauschalen Lohnsteuern bezahlt hat.

Beispiel
Ein Student übt eine von vornherein befristete Beschäftigung vom 01.04. bis 31.07. (4 Monate aber maximal 70 Arbeitstage !) an 2 - 3 Tagen in der Woche aus. Das Entgelt pro Monat beträgt 850 - 920 €.

Beurteilung:
Die Beschäftigung ist von vornherein befristet. Sie ist somit versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung besteht ebenfalls Versicherungsfreiheit, da die Beschäftigung nur kurzfristig ausgeübt wird. D.h. weder Student noch Arbeitgeber haben Abgaben zur Sozialversicherung oder Rentenversicherung zu leisten. Es wird auch keine pauschale Sozialabgabe durch den Arbeitgeber abgeführt.

Arbeitsunfall

Wenn ein Arbeitsunfall zur Arbeitsunfähigkeit führt und der Unfall während der Arbeit oder auf dem Hin- / Rückweg passiert ist, hat der studentische Arbeitnehmer/in Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Dazu muss ein Unfallarzt (Durchgangsarzt) in jedem Fall aufgesucht werden, der die Arbeitsunfähigkeit ggf. feststellt. Aber auch wenn keine Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist, sollte ein Unfallarzt wegen der eventuellen Spätfolgen aufgesucht werden, denn nur dann kann ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Berufsgenossenschaft geltend gemacht werden. Das Attest ist dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin zuzuschicken. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin meldet im weiteren den Arbeitsunfall seiner/ ihrer Berufsgenossenschaft.

War das Arbeitsverhältnis nicht befristet, so hat der Arbeitnehmer/ die Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin bis zu sechs Wochen und darüber hinaus (eingeschränkt) über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers/ der Arbeitgeberin. Wäre das Arbeitsverhältnis durch eine Befristung vorher zu Ende gegangen, dann verkürzt sich evtl. der Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin auch. Eine Forderung gegenüber der Berufsgenossenschaft kann aber bestehen bleiben.

Bei einem Arbeitsunfall ist der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin sofort zu informieren. Bei Unfällen in privaten Haushalten sind an Stelle der Berufsgenossenschaft die Forderungen an die Bundesknappschaft oder die Eigenunfallversicherung des Landes zu stellen

Arbeitsvertrag

Die effektiv
betriebt nicht die Überlassung von Arbeitnehmern, sie betreibt auch nicht die Verleihung studentischer Arbeitnehmer_innen. Zwischen der effektiv und den Studierenden bestehen keine Arbeitsverträge.
Als arbeitsvertragliche Vereinbarungen gelten zwischen dem jeweiligen Arbeitgeber und dem Studierenden lediglich die auf dem Abrechnungsscheinen aufgeführten Bedingungen, die mit der Arbeitsaufnahme wirksam werden. Ein zusätzlicher Arbeitsvertrag oder eine Rahmenvereinbarung (ein Muster einer Rahmenvereinbarung senden wir auf Anfrage als Anlage zur Email zu) zwischen den Studierenden und dem Unternehmen ist im gegenseitigem Einverständnis jedoch möglich.

Arbeitrecht

Die studentischen Arbeitnehmer_innen in einem Arbeitsverhältnis haben dieselben Pflichten und Rechte wie die übrigen Arbeitnehmer_innen in ihrem Betrieb. Die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen gelten auch für die studentischen Arbeitnehmer_innen.

Datenschutz

Die effektiv versichert den Arbeitgebern / den Arbeitgeberinnen und den Studierenden die Verwaltung ihrer Daten per EDV-System nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Chancengleichheit

Jeder seriöse und faire Auftrag wird über die effektiv geschlechts- und nationalitätsneutral angeboten, wenn nicht besondere sachliche Gründe eine Differenzierung rechtfertigen. Weiterhin sind alle studierenden Aushilfskräfte, welche die Voraussetzung der Vermittelbarkeit erfüllen, gleichberechtigt - unabhängig davon, wo und an welcher Hochschule sie studieren.

Wichtige Hinweise !

Die Stornierung von Buchungen die durch unsachgemäße Benutzung oder Missbrauch entstehen, gehen zu Lasten des eingetragenen Nutzers. Im Weiteren kann als Folge von fahrlässigem Verhalten, die Vermittelbarkeit insgesamt in Frage gestellt sein.

Jede Stornierung, die als Ursache die ungenügende Bereitschaft des Studenten / der Studentin zur Arbeitsaufnahme hatte oder durch unsachgemäße oder unzweckmäßige Buchungen erfolgte, wird nur kostenpflichtig storniert. Mehrere Stornierungen können den Ausschluss von der Vermittlung bedeuten.

Falls gewünscht, kann die Lohnsteuerbescheinigung, einer Verdienstbescheinigung oder ähnliche Unterlagen schriftlich mit einem adressierten, frankierten Rückumschlag angefordert werden. In der Regel erfolgt jedoch die Zusendung als PDF und Anlage zur Email, welche die Studierenden mit Ihrer Effektivnummer öffnen können.

Bei evtl. auftretenden Unstimmigkeiten, die zwischen Studierenden und Arbeitgebern/ den Arbeitgeberinnen nicht untereinander geklärt werden können, wollen wir versuchen zu schlichten und bieten ein Gespräch an, um bestehende Probleme aus der Welt zu schaffen. In solch einer Situation dieses Gesprächsangebot anzunehmen, kostet nichts und spart allen Parteien unter Umständen viel Ärger und Zeit ein.

Für ein Gespräch stehen die effektiv - Mitarbeiter/in auch zu Verfügung, wenn man gegebenenfalls mit unserem Service oder unserer Dienstleistung nicht zufrieden ist. Darüber hinaus steht unser Geschäftsführer und Gründungsmitglied Ratko Djokic für alle Fragen des Vermittlungsablaufs als auch für Verbesserungsvorschläge zur Verfügung. Dazu ist es möglich einen gesonderten Gesprächstermin mit Herrn Djokic telefonisch unter 030- 454-823-39 Kontakt aufzunehmen oder ihm eine Email an djokic@jobstudent.de zu senden. Vielen Dank.

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effektiv
studentische Arbeitsvermittlung GmbH

Otto-von-Simson-Str. 26

14195 Berlin


HRB 60246 Berlin - Charlottenburg
Geschäftsführer

Ratko Djokic


Tel.: 030-454-823-39 (ABis auf Weitere bitten wir von telefonischen Rückfragen abzusehen, wir versuchen zeitnah auf Anfragen per Email zu antworten) Email info@jobstudent.de

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