Als
Leiterin der DSE-Geschäftsstelle Bochum möchte
ich Ihnen die
DSE
(Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten
e.V.)
vorstellen:
Die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten
e.V. besteht seit 1998
und ist bundesweit mit über 50 Geschäftsstellen
vertreten. Der Institutionalisierung der Schiedsgerichtsbarkeit
im Erbrecht lag der Gedanke zugrunde, dass immer häufiger
die oft hohen Vermögenswerte auf dem Weg in die nächste
Generation in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten vielfach
zerstritten werden. Dabei liegen die Kosten eines Verfahrens
allein in der ersten Instanz vor den ordentlichen Gerichten
bei ca. 20 % des Nachlasswertes und das Verfahren dauert
oftmals über mehrere Jahre.
Im Gesetz (Zivilprozessordnung) ist die Möglichkeit
eines Schiedsverfahrens (im Unterschied zum Gerichtsverfahren)
für Erbstreitigkeiten ausdrücklich vorgesehen
(§ 1066 ZPO).
Die DSE organisiert Schiedsverfahren und benennt
unabhängige Schiedsrichter.
Ein Schiedsverfahren ist ein Weg, Erbstreitigkeiten zügig,
diskret und kostengünstig aus der Welt zu schaffen.
Die Vorteile eines Schiedsverfahrens im Überblick:
-kurze Verfahrensdauer
-hohe Kompetenz der Schiedsrichter der DSE
-günstige Kosten im Vergleich zu Verfahren vor der
ordentlichen Gerichten
Umfangreichere Informationen
zur DSE finden Sie
unter www.dse-erbrecht.de
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht,
meine Geschäftsstelle zu kontaktieren
Tel: 0234-58875794
Fax: 0234-58875798
E-Mail: info@kanzlei-lms.de
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