Als Leiterin der DSE-Geschäftsstelle Bochum möchte ich Ihnen die

DSE
(Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.)

vorstellen:


Die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. besteht seit 1998
und ist bundesweit mit über 50 Geschäftsstellen vertreten. Der Institutionalisierung der Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht lag der Gedanke zugrunde, dass immer häufiger die oft hohen Vermögenswerte auf dem Weg in die nächste Generation in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten vielfach zerstritten werden. Dabei liegen die Kosten eines Verfahrens allein in der ersten Instanz vor den ordentlichen Gerichten bei ca. 20 % des Nachlasswertes und das Verfahren dauert oftmals über mehrere Jahre.

Im Gesetz (Zivilprozessordnung) ist die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens (im Unterschied zum Gerichtsverfahren) für Erbstreitigkeiten ausdrücklich vorgesehen (§ 1066 ZPO).

Die DSE organisiert Schiedsverfahren und benennt unabhängige Schiedsrichter.

Ein Schiedsverfahren ist ein Weg, Erbstreitigkeiten zügig, diskret und kostengünstig aus der Welt zu schaffen.


Die Vorteile eines Schiedsverfahrens im Überblick:

-kurze Verfahrensdauer
-hohe Kompetenz der Schiedsrichter der DSE
-günstige Kosten im Vergleich zu Verfahren vor der ordentlichen Gerichten

Umfangreichere Informationen zur DSE finden Sie unter www.dse-erbrecht.de

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, meine Geschäftsstelle zu kontaktieren


Tel: 0234-58875794
Fax: 0234-58875798
E-Mail: info@kanzlei-lms.de