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Haftung des Kassenprüfers

Die vom Kassenprüfer beantragte Entlastung des Vorstands/Kassenwarts bewirkt das ausdrückliche Einverständnis der Mitgliederversammlung mit der bisherigen Geschäftsführung/Kassenführung des Vorstandes und den Verzicht auf alle Ansprüche des Vereins gegenüber dem Vorstand.

Dies gilt nicht bei arglistiger Täuschung, Betrug, Unterschlagung usw. und nur soweit, als es bei sorgfältiger Prüfung des Vereins/der Mitgliederversammlung erkennbar war.

Steuer- und sozialversicherungsrechtlich gelten möglicherweise andere, i. d. Regel weitergehende Haftungstatbestände, wie:

• Steuerhinterziehung
• Sozialabgabenbetrug
• Arbeitgeberhaftung
• Spendenhaftung

Auch nach Entlastung durch die Hauptversammlung oder auch Ausscheiden eines Vorstandes kann ein Vorstandsmitglied aus den o. g. Haftungstatbeständen weiterhin persönlich haften. In erster Linie dann, wenn sich das Vorstandsmitglied „grobes Verschulden“ und/oder Leichtfertigkeit vorwerfen lassen muss.

Diese Tatbestände werden meist durch steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Außenprüfungen aufgedeckt.

Die Verjährungsfrist z. B. für hinterzogene Steuern beträgt 10 Jahre

Die (Mit-)Haftung kommt in diesen Bereichen auch für den Kassenprüfer in Betracht. Dann nämlich, wenn der Kassenprüfer zum Mithelfer wird, in dem er selbst grob fahrlässig, bzw. vorsätzlich handelt bzw. das offensichtliche Fehlverhalten duldet. Er kann dann auch gegenüber den Finanzbehörden als Haftungsschuldner herangezogen werden.

Entdeckt der Kassenprüfer z.B. eine Steuerhinterziehung des Vorstands / Kassenwarts, hat er diesen sofort zu informieren und zur Selbstanzeige aufzufordern. In der Mitgliederversammlung ist dieser Umstand entsprechend zu thematisieren und ggf. die Entlastung des Vorstands (evtl. punktuell) zu verweigern.

Eine nachweislich erfolgte gewissenhafte Prüfung entbindet den Kassenprüfer in der Regel von den Vorwürfen der groben Fahrlässigkeit. Das Prüfungsprotokoll mit den 40 wesentlichen Prüfungspunkten, wie es im Prüfungsschema für die Kassenprüfung vorgeschlagen ist, erfüllt diese Anforderungen.