Rechtsanwalt      Norbert von Zameck-Glyscinski
                                          zugleich Fachanwalt für Familienrecht

Tätigkeitsschwerpunkte

Familien- und Ehescheidungsrecht

Kindschafts- und Unterhaltsrecht

 Erbrecht

Interessenschwerpunkte

allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht

Grundstücksrecht

Nachbarschaftsrecht

 

Rechtsanwalt  Norbert von Zameck-Glyscinski

ist seit 1990 als Rechtsanwalt beim Landgericht Frankfurt (Oder) - Land Brandenburg - Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

Seit seiner Zulassung 1990 ist

Rechtsanwalt von Zameck-Glyscinski

in einer eigenen Kanzlei tätig.

Auf Grund der vorliegenden Spezialisierung  darf er die Fachbezeichnung Fachanwalt führen.

 

 

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