Rechtsanwalt Norbert von Zameck-Glyscinski zugleich Fachanwalt für Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
Familien- und Ehescheidungsrecht
Kindschafts- und Unterhaltsrecht
Erbrecht
Interessenschwerpunkte
allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht
Grundstücksrecht
Nachbarschaftsrecht
Rechtsanwalt Norbert von Zameck-Glyscinski
ist seit 1990 als Rechtsanwalt beim Landgericht Frankfurt (Oder) - Land Brandenburg - Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
Seit seiner Zulassung 1990 ist
Rechtsanwalt von Zameck-Glyscinski
in einer eigenen Kanzlei tätig.
Auf Grund der vorliegenden Spezialisierung darf er die Fachbezeichnung Fachanwalt führen.