Verkehrswert/Verkaufswert
Der Wert
eines Gebäudes oder Grundstücks, der sich unter
Berücksichtigung der jeweiligen Marktsituation realisieren
lässt.
Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG)
Das 5.
Vermögensbildungsgesetz ist auch als "936 DM-Gesetz" bekannt.
Mit diesem Gesetz will der Staat die Eigentums- und
Vermögensbildung der Arbeitnehmer fördern.
Versorgungsausgleich
War ein
geschiedener Ehepartner während der Ehe nicht oder nur zum
Teil berufstätig, dient der Versorgungsausgleich der Alters-
und Invalidenvorsorgung.
Versorgung
Öffentliches Dienstrecht, materielle Sicherstellung der
Beamten und ihrer Hinterbliebenen.
Versicherungspflicht
Sie ist
gegeben aufgrund von Gesetzen und Satzungen. Kann auch ohne
Mitwirkung des VN in Kraft treten z.B. Sozialversicherung.
Versicherungspflichtgrenze
Angestellte und Arbeiter sind bei Überschreiten der
Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr versicherungspflichtig.
Versicherungsschein
Er ist
eine Beweisurkunde über den Versicherungsvertrag, die vom
Versicherer unterzeichnet sein muss (Police). Er enthält den
Versicherungsinhalt ebenso wie Besondere
Versicherungsbedingungen (Klauseln). Muss vom Versicherer an
den Versicherungsnehmer überreicht werden.
Versicherungssumme
Ist die
Geldsumme, die als Versicherungsleistung im Versicherungsfall
vom Versicherer nach dem Vertrag zu leisten ist.
Versicherungsträger
Im
Bereich der Individualversicherung spricht man von
Versicherungsunternehmen. In der Sozialversicherung von
Versicherungsträgern.
Versicherungsvertrag
Er kommt
zustande durch übereinstimmende rechtsgeschäftliche
Willenserklärungen des Versicherers und des
Versicherungsnehmers.
Versicherungswert
Der Wert
des versicherten Interesses. Der Versicherungswert entspricht
dem Sachwert.
Vertrauensschadenversicherung
Sie
sichert den Arbeitgeber gegen Schäden durch vorsätzliche
schadenersatzpflichtige Handlungen von Vertrauenspersonen
(Arbeitnehmer) ab. Diese Handlungen sind z.B. Betrug, Untreue
oder Unterschlagung.
Vertrieb
Ist die
planmäßige Absatztätigkeit des Unternehmens. Die Ausführung
erfolgt zum größten Teil durch haupt- und nebenberufliche
Vermittler, Makler sowie Mehrfachagenten.
Verursacherprinzip
Begriff
aus der Umwelthaftung. Eine Anlage, die Schadstoffe an die
Umwelt abgibt, muss auch für die Beseitigung der durch diese
Schadstoffe entstandenen Umweltschäden bezahlen.
Verwaltungskosten
Alle
Kosten, die durch die Führung des Versicherungsbetriebes und
der Abwicklung der Versicherungsverträge entstehen.
Verzinsliche Ansammlung
Ausgeschüttete Gewinnanteile werden beim
Versicherungsunternehmen gesammelt und verzinst. Sie stellen
somit das Gewinnbeteiligungssystem der
Lebensversicherungsnehmer dar (Dividende).
Vorauszahlung
Teilauszahlung der Versicherungssumme vor Eintritt des
Versicherungsfalles (Policendarlehen).
Vordatierung
Vorverlegung des formellen Versicherungsbeginns.
Vorsatz
Bezeichnung für das willentliche und wissentliche Herbeiführen
eines Schadens (direkter Vorsatz). Als bedingten Vorsatz
bezeichnet man das in Kaufnehmen und Billigen eines solchen
herbeigeführten Schadens.
Vorsorgepauschale
Sonderausgaben können sich steuerlich nur insoweit auswirken,
als sie die Pauschalbeträge, die jedem Steuerpflichtigen
zustehen, übersteigen. Es sind Mindestbeträge, die auch ohne
den Nachweis tatsächlicher Aufwendungen gewährt werden.
Vorstand
Gesetzlich vorgeschriebenes leitendes Gremium bei Stiftungen,
Vereinen, Genossenschaften und Aktiengesellschaften.
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Obliegenheit. Der Versicherungsnehmer hat alle ihm bekannten
Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sein
könnten, dem Versicherer mitzuteilen.
Sollte der Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche Angaben
machen, so ist dem Versicherer das Recht eingeräumt, vom
Vertrag zurückzutreten.
Vorzugsaktien
Die
gegenüber den Stammaktien privilegierten Aktien.
VVG
Versicherungsvertragsgesetz
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