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Ablauf einer Mediation

Mediation besteht aus mehreren grundsätzlichen Phasen, die - von den individuellen Bedürfnissen beider Parteien beeinflusst - am Ende des Vorgangs zur Beilegung der Streitigkeiten führen.
Voraussetzung für die Verhandlung ist, daß beide Parteien anerkennen, daß sie Probleme miteinander haben und darin übereinstimmen, daß diese Streitpunkte auf praktische Weise im Beisein eines Mediators/in gelöst werden müssen.

Vorgespräch
In einer ersten Kontaktaufnahme werden die Konfliktfelder umrissen. Die Mediatorin sammelt dabei Informationen, um den Mediationsverlauf abzustecken und mit beiden Parteien zu besprechen. Sie beantwortet auch alle Fragen, was den Beteiligten ermöglicht, die Zweckmäßigkeit einer Mediation zu überprüfen.

Vorgangsweise
Stimmen beide Parteien überein eine Mediation in Anspruch zu nehmen, dann werden im gemeinsamen Gespräch die prinzipielle Vorgehensweise und die Aufteilung der Kosten festgelegt.

Erörterungsphase
Der Hauptteil der Mediation besteht aus der Etablierung von Kommunikation und Gesprächsklima, detailierter Erarbeitung der Positionen des jeweilig anderen, Erläuterung dahinter liegender Motive und Austausch der Interesssen.
Die Rolle der Mediatorin ist die einer allparteilichen Vermittlerin, die den fairen Verlauf garantiert.

Problemlösungen
In der Problemlösungsphase werden konkrete Lösungsvorschläge ausgetauscht, Möglichkeiten der Umsetzung überprüft und technische Rahmenbedingungen für die Mediationsvereinbarung geschaffen.

Mediationsvereinbarung
Die Mediationsvereinbarung repräsentiert den erfolgreichen Abschluß des Verfahrens und bringt die mündliche Einigung zu Papier. Aufbauend auf dem einvernehmlichen Ergebnis werden alle Details geklärt und die Umsetzung eingeleitet.

 
     
     
     
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