Ablauf einer Mediation
Mediation besteht aus mehreren grundsätzlichen Phasen, die - von
den individuellen Bedürfnissen beider Parteien beeinflusst - am Ende
des Vorgangs zur Beilegung der Streitigkeiten führen.
Voraussetzung für die Verhandlung ist, daß beide Parteien anerkennen,
daß sie Probleme miteinander haben und darin übereinstimmen,
daß diese Streitpunkte auf praktische Weise im Beisein eines Mediators/in
gelöst werden müssen.
Vorgespräch
In einer ersten Kontaktaufnahme werden die Konfliktfelder umrissen. Die
Mediatorin sammelt dabei Informationen, um den Mediationsverlauf abzustecken
und mit beiden Parteien zu besprechen. Sie beantwortet auch alle Fragen,
was den Beteiligten ermöglicht, die Zweckmäßigkeit einer
Mediation zu überprüfen.
Vorgangsweise
Stimmen beide Parteien überein eine Mediation in Anspruch zu nehmen,
dann werden im gemeinsamen Gespräch die prinzipielle Vorgehensweise
und die Aufteilung der Kosten festgelegt.
Erörterungsphase
Der Hauptteil der Mediation besteht aus der Etablierung von Kommunikation
und Gesprächsklima, detailierter Erarbeitung der Positionen des jeweilig
anderen, Erläuterung dahinter liegender Motive und Austausch der
Interesssen.
Die Rolle
der Mediatorin ist die einer allparteilichen Vermittlerin, die den fairen
Verlauf garantiert.
Problemlösungen
In der Problemlösungsphase werden konkrete Lösungsvorschläge
ausgetauscht, Möglichkeiten der Umsetzung überprüft und
technische Rahmenbedingungen für die Mediationsvereinbarung geschaffen.
Mediationsvereinbarung
Die Mediationsvereinbarung repräsentiert den erfolgreichen Abschluß
des Verfahrens und bringt die mündliche Einigung zu Papier. Aufbauend
auf dem einvernehmlichen Ergebnis werden alle Details geklärt und
die Umsetzung eingeleitet.
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