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Gebühren

Grundsätzlich regelt den Umfang und das Entstehen von Gebührenansprüchen für Rechtsanwälte das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im RVG ist geregelt, wann und für welche Tätigkeiten des Anwaltes Gebühren in welcher Höhe entstehen.
Das RVG findet Anwendung sofern zwischen Anwalt und Mandanten in den rechtlich möglichen Fällen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Häufig führt jedoch das RVG für den Mandanten oder den Anwalt nicht zu angemessenen Ergebnissen. Wir sind daher stets bereit, wo dies zulässig ist, auch einzelne Gebührenabreden zu treffen. So besteht grundsätzlich bei außergerichtlicher Vertretung die Möglichkeit, unsere Tätigkeit über ein Stundenhonorar oder über einen vorher festgesetzten Gesamtbetrag abzurechnen.
Wir führen mit unseren Mandanten regelmäßig vor dem Abschluss des Mandatsverhältnisses ein Gespräch über die Art und den Umfang des zu erwartenden Honorars, damit der Mandant vorher weiß, was ihn erwartet, und er so am Ende des Mandatsverhältnisses keine „Überraschungen“ erlebt. Hierbei ist es selbstverständlich, dass ein Gespräch über die Kosten einer möglichen Beauftragung für den Mandanten kostenfrei ist, wenn es im Ergebnis zu keiner Beauftragung in der Sache kommt.