N E W S


 

Liebe Mitglieder des Old English Mastiff Club Deutschland e.V.,

nachstehend die Einladung zur Mitgliederversammlung 2021.

Ihr Vorstandsteam

ANMELDUNG


 

 

Liebe Mitglieder des Old English Mastiff Club Deutschland e.V.,

aufgrund der aktuell neuen Corona Verordnungen müssen wir unsere geplante

Mitgliederversammlung am 29.12.2020 auf unbestimmte Zeit verschieben.

Sobald der neue Termin feststeht, werden wird Sie Infomieren.

Bleiben Sie gesund und genießen Sie die Vorweihnachtszeit.

Ihr OEMCD-Vorstands-Team


 

 


 

Ergebnisse vom 14. Januar 2018

Internationale Ausstellung Nürnberg CACIB


 

Möglichkeit für die OEMCD–Mitglieder zur ZVP!

14. Januar 2018

Internationale Ausstellung Nürnberg CACIB

Rolf Blessing



 

Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme)
Die Gespräche in der EU über die künftige Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme) sind abgeschlossen. Am 30. Juni 2011 wurde eine Änderung bekannt gegeben, die am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Die wichtigsten Änderungen können Sie der Tabelle unten entnehmen.

Pet Travel

Was zu tun ist Bis 31.12.2011 Ab 01.01.2012
Mikrochip Ja Ja
Tollwutimpfung Ja Ja
Papiere(EU-Heimtier-Ausweis) Ja Ja
Blutuntersuchung (Hunde und Katzen) Ja Nein
Wartefrist vor der Einreise 6 Monate ab dem Tag der Blutuntersuchung 21 Tage nach der Tollwutimpfung
Zecken-Behandlung Ja (24-48 Stunden vor der Abfertigung für die Beförderung nach dem Vereinigten Königreich Nein
Bandwurm-Behandlung Ja (24-48 Stunden vor der Abfertigung für die Beförderung nach dem Vereinigten Königreich Steht noch nicht fest. Wird auf EU-Ebene geprüft.

Die vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten vereinbarte Sonderregelung für Großbritannien bleibt bis zum 31. Dezember 2011 gültig. Das bedeutet, dass sich an den derzeit geltenden Vorschriften für Reisen mit Heimtieren nach Großbritannien bis zu diesem Zeitpunkt nichts ändert.


Die europäische Heimtier-Verordnung 998/2003 trat am 3. Juli 2004 in Kraft. Sie legt die Regeln für die Verbringung von Heimtieren zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder aus Drittländern in die EU fest
Hunde (auch Führ- und Hörhunde) und Katzen können unter bestimmten Bedingungen aus Deutschland nach dem Vereinigten Königreich eingeführt werden, ohne zunächst unter Quarantäne gestellt zu werden. Hierzu müssen sie mit einem Mikrochip versehen werden, gegen Tollwut geimpft und einer Blutuntersuchung unterzogen werden und einen EU-Heimtierausweis ausgestellt bekommen, und zwar in dieser Reihenfolge.
Im Rahmen des PETS besteht eine Sechs-Monate-Wartefrist ab dem Tag der Blutprobe, bevor das Heimtier ins Vereinigte Königreich einreisen darf.
Hunde und Katzen dürfen in den sechs Monaten vor der Einführung nach dem Vereinigten Königreich nicht außerhalb der EU oder der aufgelisteten Nicht-EU-Länder gewesen sein.
24 bis 48 Stunden vor der Abfertigung für die Beförderung nach dem Vereinigten Königreich in zugelassenen Verkehrsunternehmen (s.u) müssen Hunde und Katzen gegen Zecken und Bandwürmer behandelt werden. Diese Behandlung muss in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden.
Hunde und Katzen dürfen nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen auf zugelassenen Routen nach dem Vereinigten Königreich eingeführt werden.