Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme)
Die Gespräche in der EU über die künftige Haustier-Reiseverkehrsregelung
(Pet Travel Scheme) sind abgeschlossen. Am 30. Juni 2011 wurde eine
Änderung bekannt gegeben, die am 1. Januar
2012 in Kraft tritt. Die wichtigsten Änderungen können
Sie der Tabelle unten entnehmen.
Pet Travel
Was zu tun ist |
Bis 31.12.2011 |
Ab 01.01.2012 |
Mikrochip |
Ja |
Ja |
Tollwutimpfung |
Ja |
Ja |
Papiere(EU-Heimtier-Ausweis) |
Ja |
Ja |
Blutuntersuchung (Hunde und Katzen) |
Ja |
Nein |
Wartefrist vor der Einreise |
6 Monate ab dem Tag der Blutuntersuchung |
21 Tage nach der Tollwutimpfung |
Zecken-Behandlung |
Ja (24-48 Stunden vor der Abfertigung für die Beförderung
nach dem Vereinigten Königreich |
Nein |
Bandwurm-Behandlung |
Ja (24-48 Stunden vor der Abfertigung für die Beförderung
nach dem Vereinigten Königreich |
Steht noch nicht fest. Wird auf EU-Ebene geprüft. |
Die vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten vereinbarte
Sonderregelung für Großbritannien bleibt bis zum 31. Dezember
2011 gültig. Das bedeutet, dass sich an den derzeit geltenden
Vorschriften für Reisen mit Heimtieren nach Großbritannien
bis zu diesem Zeitpunkt nichts ändert.
Die europäische Heimtier-Verordnung 998/2003 trat am 3. Juli 2004
in Kraft. Sie legt die Regeln für die Verbringung von Heimtieren
zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder aus Drittländern
in die EU fest
Hunde (auch Führ- und Hörhunde) und Katzen können unter
bestimmten Bedingungen aus Deutschland nach dem Vereinigten Königreich
eingeführt werden, ohne zunächst unter Quarantäne gestellt
zu werden. Hierzu müssen sie mit einem Mikrochip versehen werden,
gegen Tollwut geimpft und einer Blutuntersuchung unterzogen werden und
einen EU-Heimtierausweis ausgestellt bekommen, und zwar in dieser Reihenfolge.
Im Rahmen des PETS besteht eine Sechs-Monate-Wartefrist ab dem Tag der
Blutprobe, bevor das Heimtier ins Vereinigte Königreich einreisen
darf.
Hunde und Katzen dürfen in den sechs Monaten vor der Einführung
nach dem Vereinigten Königreich nicht außerhalb der EU oder
der aufgelisteten Nicht-EU-Länder gewesen sein.
24 bis 48 Stunden vor der Abfertigung für die Beförderung
nach dem Vereinigten Königreich in zugelassenen Verkehrsunternehmen
(s.u) müssen Hunde und Katzen gegen Zecken und Bandwürmer
behandelt werden. Diese Behandlung muss in den EU-Heimtierausweis eingetragen
werden.
Hunde und Katzen dürfen nur durch zugelassene Verkehrsunternehmen
auf zugelassenen Routen nach dem Vereinigten Königreich eingeführt
werden.
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