Firma Dastmalchi
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

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I. Geltungsbereich

1.
Auskünfte, Angebote, Beratungen sowie Lieferungen und Leistungen der Firma Dastmalchi erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung.

Diese gelten für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern gleichermaßen wie mit Verbrauchern. Sofern im Rahmen der einzelnen Klauseln zwischen Verbraucher und Unternehmer unterschieden werden muss, ist dies hervorgehoben.

Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person bzw. eine geschäftsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder ständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.
Entgegenstehende oder von diesen Bestimmungen abweichende allgemeine oder zusätzliche Vertragsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Abweichende Vertragsbedingungen werden gegenüber uns nur dann wirksam, wenn wir den Änderungen schriftlich zugestimmt haben. Andernfalls behalten wir uns die Ablehnung eines Vertragsabschlusses vor.

3.
Auskünfte und Beratungen hinsichtlich der von uns vertriebenen Produkte erfolgen auf der Basis der mitgeteilten Herstellerangabe und unserer bisherigen Erfahrungen. Die hier angegebenen Werte, insbesondere auch Leistungsangaben, sind Durchschnittswerte. Eine Verpflichtung zur genauen Einhaltung der Werte und Anwendungsmöglichkeiten können wir nicht übernehmen. Angaben jedweder Art, sei es mündlich, in Form von Abbildungen, Zeichnungen etc., sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Soweit nicht in der Auftragsbestätigung feste Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich ausgeschlossen sind, sind branchenübliche Abweichungen zulässig. Für eine etwaige Haftung gilt Abschnitt XII. dieser Bedingung.

4.
Unsere Verträge unterliegen den Vorschriften über das Kaufrecht gemäß §§ 433 ff. BGB.

II. Vertragsabschluß

1.
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung durch uns entweder schriftlich oder durch eine gesonderte E-Mail bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. In diesem Falle gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

2.
Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.

 Widerrufsrecht für Verbraucher

1.
Sie können ihre Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen, gerechnet ab Erhalt der Ware, in Textform z.B. per Brief, Fax oder E-Mail, oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware ist zu richten an: Firma Dastmalchi, Probsteistrasse 7a, 52222 Stolberg

2.
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistung zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzung (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.

3.
Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Der Käufer beauftragt ein Transportunternehmen seiner Wahl, dabei sollte auf eine Transportversicherung der Ware geachtet werden. Gern können Sie auch die Rücksendung mit uns abstimmen.

4.
Zurückgenommen wird nur ordnungsgemäß verpackte und unbeschädigte Ware. Können sie uns die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen sie uns sie uns insoweit Wertersatz leisten. Ausgenommen von einer Warenrücknahme sind alle Waren, die auf speziellen Kundenwunsch beschafft oder gefertigt wurden und elektronische Steuergräte.

IV. Preise

1.
Die vereinbarten Preise sind Bruttopreise.

2.
Vorbehaltlich einer anderweitigen, schriftlichen Vereinbarung gelten unsere Preise ab Geschäftssitz der Firma Dastmalchi 52222 Stolberg.

3.
Frachtkosten, insbesondere über die handelsübliche Verpackung hinausgehende Verpackungskosten, Nebengebühren, öffentliche Abgaben und Zölle, trägt der Kunde.

4.
Liegen zwischen Vertragsschluss und Auftragsausführung mehr als 6 Wochen, ist die Firma Dastmalchi gegenüber Unternehmern zur Preiserhöhung berechtigt, wenn sich aufgrund Lohn-, Preis- oder sonstiger Kostensteigerungen der Verkaufspreis des Herstellers erhöht. Die Erhöhung ist auf die Weitergabe des Steigerungsbetrages beschränkt.

V. Zahlung

1.
Lieferungen an Neukunden erfolgen nur bei Vorkasse oder. Der Kaufpreis ist in Euro zu leisten. Bei Bestandskunden ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum - maß-geblicher Zeitpunkt: Eingang bei der Firma Dastmalchi zur Zahlung fällig. Ein Abzug von Skonto ist nur dann zulässig, wenn dieser ausdrücklich mit uns vereinbart worden ist. Die Vereinbarung anderer Zahlungsbedingungen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

2.
Im Falle des Zahlungsverzuges sind auf alle Beträge vom Fälligkeitstag an Zinsen von 5 Prozentpunkten (bei Unternehmern i.H.v. 8 Prozentpunkten) über dem Basiszinssatz zu zahlen. Weisen wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nach, gilt der höhere Zinssatz.

3.
Soweit Kosten und Zinsen anfallen, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

4.
Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners.

5.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Vertragspartners ist nicht gestattet.

VI. Lieferungen und Lieferverzug

1.
Liefertermine oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Sie beginnen im Regelfall mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen. Kann die bestellte Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden, ist für die Fristeinhaltung die Meldung der Versandbereitschaft ausreichend. Kommt es im Nachhinein zu erforderlichen Vertragsänderungen erfolgt eine Neubestimmung des Liefertermins / der Lieferfrist. Maßgeblich für den Fristbeginn ist in diesem Fall die entgültige Klärung des neuen Vertragsinhaltes.

2.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen. Dies gilt z. B. bei Lieferungsschwierigkeiten des Herstellers / Lieferanten, aufgrund von Arbeitskämpfen, Streik und / oder Aussperrung, sowie im Falle, dass der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer des Eintrittes bis zur Abstellung des jeweiligen Ereignisses.

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Wir teilen Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Vertragspartner baldmöglichst mit.

3.
Geraten wir mit unseren Lieferungen oder Leistungen in Verzug, hat der Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist (mindestens jedoch 2 Wochen) zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann er vom Vertrag zurücktreten. Einen Ersatz des Verzugsschadens kann er nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gleiches gilt für den Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung.

4.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der von uns nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher sich der Vertragspartner im Verzug der Annahme befindet. Gleiches gilt in dem Fall, in dem ein Hindernis nur von vorübergehender Natur und die Verschiebung des Leistungstermins dem Kunden zumutbar ist.

5.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind.

VII. Liefer- und Versandkosten

1.
Die Standard-Versandkosten innerhalb Deutschlands betragen bei allen Vorkasse-Zahlungsarten (Überweisungl) pauschal 7,00 EUR. Wird per Nachnahme versendet, kommen zu diesen Kosten noch einmal 6,00 EUR Nachnahmegebühren hinzu.

2.
Beim Versand ins Ausland fallen höhere Kosten an, die vom Shopsystem nicht immer korrekt automatisch berechnet werden. Wir werden Sie in einem solchen Fall nach der Bestellung entsprechend informieren. Wenn dabei höhere Kosten entstehen, haben Sie natürlich die Möglichkeit von der Bestellung zurückzutreten.

3.
Bei Versand von sperrigen, mehrteiligen oder besonders schweren Bestellungen (z.B. Auspuffanlagen) kann es notwendig sein, mehrere Pakete zu versenden. Auch in diesem Fall informieren wir nach Bestellung über die anfallenden Versandkosten.

VIII. Gefahrübergang und Versand

1.
Unsere Ware ist für den Transport versichert. Um Regressforderungen bei Beschädigung und Verlust der Ware gegenüber unseren Vertragspartnern/Spedition durchzusetzen, haben unsere Kunden die Pflicht, bei Übergabe die Ware auf Vollständigkeit und Unversehrtheit der Verpackungseinheiten (äußerlich erkennbare Beschädigung) hin zu prüfen.

Wird Unvollständigkeit oder Beschädigung festgestellt, ist seitens unseres Kunden abzusichern, dass der Speditionsfahrer einen Vermerk über die erkennbare Beschädigung bzw. über die festgestellte Mengendifferenz abzeichnet. Eine spätere Geltendmachung von Transportschäden und Fehlmengen ist nicht mehr möglich.

2.
Bei Unternehmern erfolgt Versand und Transport stets auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den transportausführende Person übergeben worden ist. Für den Abschluss einer Transportversicherung ist der Kunde eigenständig verantwortlich.

3.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung vom Tag der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde trägt ferner eventuelle Lagerkosten. Wir sind berechtigt, hierfür 1% der Bruttoauftragssumme monatlich zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Dem Kunden ist der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.

4.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt Ersatz der uns entstehenden Aufwendungen zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht ferner die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

IX. Eigentumsvorbehalt

1.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Kfz - Groß- und Einzelhandel Uwe Reich. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen liegt in der Rücknahme der Kaufsache durch uns ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme zur Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Besteller - abzgl. Angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

Ist der Besteller Unternehmer gilt Folgendes:

2.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen den Kunden aus der bestehenden Geschäftsverbindung in unserem Eigentum (Vorbehaltsware). Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

3.
Verarbeitet, verbindet oder vermischt der Kunde die Vorbehaltswaren mit anderen Waren, steht uns im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware Miteigentum an der neuen Sache zu. Erlischt unser Eigentum durch die Verbindung oder Vermischung, überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Er verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Abs. 1.

4.
Die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Waren sind nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb und nur unter Verwendung dieser AGB's sowie der von uns autorisierten Unterlagen, wie insbesondere Einbauanleitungen, weiterzuveräußern. Diese Gestattung erlischt, wenn der Kunde sich in Verzug befindet. Vor der Weiterveräußerung hat uns der Vertragspartner unverzüglich schriftlich unter Angabe der relevanten Daten einschließlich Namen und Anschrift des Drittschuldners zu informieren. Auf unser Verlangen hin hat der Vertragspartner seine Forderung gegen den Drittschuldner in Höhe des von ihm in Rechnung gestellten Betrages mit Rang vor diesem abzutreten. Wir behalten uns vor, etwaige Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Entstehende Kosten trägt der Vertragspartner. Bis zur entsprechenden Erklärung hierüber, ist der Kunde widerruflich zur Einziehung an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt.

5.
Der Vertragspartner hat die Pflicht, die von uns gelieferten Waren während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat er uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt dies erfordert, wird der Kunde uns alle nötigen Unterlagen unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von 3 Werktagen, nach der entsprechenden Aufforderung aushändigen. Entstehende Kosten zur Wahrung der Rechte gehen zu Lasten des Kunden, sofern diese nicht im Wege der Kostenerstattung von Dritten eingezogen werden können.

6.
Vom Kunden eingeräumte Sicherheiten werden wir auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl freigeben, soweit der Wert (bei Forderungen der Nennwert; bei beweglichen Sachen der Schätzwert) der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt.

X. Tauschverfahren

1.
Sofern die bestelle Ware nur gegen Übersendung eines Altteiles geliefert werden kann (sogenanntes Tauschverfahren), wird in der Produktbeschreibung explizit darauf hingewiesen. Der Kunde hat dann zuzüglich zum Kaufpreis, die in der Produktbeschreibung ausgewiesene Pfandeinlage zu leisten und auf seine Kosten das Altteil zu übersenden.

2.
Nach Übersendung des Altteiles wird die Pfandeinlage umgehend erstattet. Sollte sich das Altteil in einem besonders schlechten Zustand befinden oder gänzlich unbrauchbar sein, sind wir berechtigt die Rückzahlung der Pfandeinlage anteilsmäßig zu mindern.

XI. Gewährleistung

1.
Auf die von uns gelieferten Waren oder sonstigen Leistungen leisten wir - soweit nachfolgend nicht anderweitig vereinbart - für neue Sachen 2 Jahre und für gebrauchte Sachen 1 Jahr Gewähr nach Maßgabe der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers.

2.
Ist der Vertragspartner ein Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen 1 Jahr und für gebrauchte 6 Monate. Er hat unsere Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Werden Mängel festgestellt, sind diese unverzüglich (längstens innerhalb von 5 Werktagen) schriftlich geltend zu machen. Beanstandete Ware muss uns in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung zur Verfügung gestellt werden. Handelt es sich um einen nicht erkennbaren Mangel, gilt das Vorgesagte entsprechend. Die Rügefrist beginnt mit Entdeckung des Mangels. Sie endet spätestens in der in Ziffer 1 genannten Frist.

3.
Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Mängelbeseitigungskosten tragen wir insoweit, sofern sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand vom Kunden an einen anderen als den Erfüllungsort verbracht worden ist.

4.
Rücksendungen können nur nach vorheriger Absprache erfolgen. Wir werden dann unsere Vertragspartner mit der Abholung der Ware beauftragen. Unfreie Rücksendungen durch andere Transportunternehmen werden nicht angenommen. In den Fällen, in denen der Fehler oder die Schäden nicht beseitigt werden können, weitere Beseitigungsversuche unzumutbar oder eine Fehlerbeseitigung gänzlich fehlgeschlagen ist, kann der Kunde wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadenersatz für Sachschäden ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geschuldet. Eine Gewährleistungspflicht für Mängel am gelieferten Produkt oder an Produktteilen, die ihre Ursache im üblichen Verschleiß haben, ist nicht geschuldet. Von dem Verlust von Gewährleistungsansprüchen unberührt bleiben Ansprüche unsererseits auf Schadenersatz oder Vertragsstrafe.

5.
Sämtliche Ansprüche wegen Fehlern verjähren mit Ablauf der in Ziffer 1 genannten Gewährleistungsfrist. Für innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemachte, aber nicht beseitigte Fehler, wird bis zur Beseitigung des Fehlers Gewähr geleistet. Solange ist die Verjährungsfrist - bezogen auf diesen Fehler - gehemmt. Die Hemmnis endet 3 Monate nach unserer Erklärung, dass der Fehler beseitigt ist oder ein Fehler nicht vorgelegen hat; frühestens jedoch mit Ablauf der in Ziffer 1 genannten Gewährleistungsfrist. Maßgebliches Datum ist das Absenddatum.

XII. Haftung

1. Für eingetretene Schäden die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen schuldhaft verursacht haben, haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - stets im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in der Summe bei Personenschäden begrenzt auf einen Betrag von 2.000.000,- EUR, bei Sachschäden auf einen Betrag von 1.000.000,- EUR.

2.
Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung für Sachschäden auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden; im Bereich des Verzögerungsschadens ist dieser begrenzt auf maximal 5% des mit uns vereinbarten Kaufpreises.

3.
Von der den Haftungsausschlüssen und -beschränkungen im Sinne der Ziffern 1 und 2 unberührt, ist die Haftung im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit im Sinne von § 444 BGB sowie im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels. Gleiches gilt für eine Haftung aufgrund der Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

4.
Schadenersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren grundsätzlich spätestens in einem Jahr ab Lieferung der Sache an den Kunden; im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Im Fall der Haftung bei Vorsatz sowie in den in Ziffer 3 geregelten Fällen verbleibt es bei der Haftung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Wird in den gesetzlichen Bestimmungen eine kürzere Verjährung vorgesehen, hat stets die gesetzliche Regelung Vorrang.

XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.
Erfüllungsort für die Lieferung der Waren wie für alle gegenseitigen Ansprüche ist Stolberg.

2.
Für sämtlich gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Unternehmenssitz.

XIV. Schlussbestimmungen

1.
Die Anwendung des UN-Kaufrechtsübereinkommen vom 11.04.1980, gültig ab dem 01.01.1991 wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2.
Sofern zwingende gesetzliche Regelungen nicht ausdrücklich entgegenstehen, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

XV. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen gegenüber Unternehmern nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in einem solchen Fall gemeinsam eine ersetzende Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen Vertragsbestimmung wirtschaftlich entspricht.

 

 

 

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