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Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Firma



Vertragsschluss/Geltungsbereich
1. Die Aufträge werden durch den Auftragnehmer nur gemäß der nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.
2. Der Umfang des Auftrages, Nebenabreden und Zusicherungen wie auch abweichende Regelungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Aufhebung dieses Erfordernisses abgewichen werden. Soweit ein Vertrag nicht ausdrücklich geschlossen wird, gilt die Unterzeichnung und Rücksendung des Angebotes durch den Auftraggeber als verbindlicher Vertragsschluss. Vom Auftraggeber vorgenommene Änderungen im Angebot gelten als nicht vorgenommen, es sei denn, der Auftragnehmer bestätigt diese Änderungen schriftlich. 3. Angaben des Auftragnehmers in Angeboten und Kostenvoranschlägen sind grundsätzlich unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt auch bezüglich der zum Angebot des Auftragnehmers gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben. Abweichungen in der späteren Ausführung berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme der Leistung. 4. Hinsichtlich der vom Auftragnehmer erstellten Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer seine Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Auftraggeber darf diese Unterlagen ohne Einholung der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergeben. Soweit Unterlagen vom Auftragnehmer ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet oder bezeichnet werden, darf der Auftraggeber weder diese Unterlagen noch deren Inhalt ohne Zustimmung des Auftragnehmers Dritten zugänglich machen. 5. Soweit zur Durchführung des erteilten Auftrages öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse oder Nutzungsrechte erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese Genehmigungen, Erlaubnisse oder Nutzungsrechte rechtzeitig auf eigene Kosten einzuholen. Der Auftragnehmer kann die Erbringung seiner Leistung verweigern, soweit der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Lieferung/Lieferverzug
1. Für den Umfang der Lieferung ist ausschließlich die schriftlich erteilte Auftragsbestätigung maßgebend. Der Auftragnehmer führt den Auftrag mit der gebotenen Sorgfalt durch, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Liefertermine sind unverbindlich, sofern die Verbindlichkeit nicht schriftlich zugesichert wurde. Bei nachträglicher Veränderung des Auftrages entfällt grundsätzlich der vereinbarte Liefertermin und ist neu zu vereinbaren. Ein Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag aufgrund von Lieferverzug ist nur nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig. 2. Ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf höchstens 10 % des Kauf-/Werklohnpreises. 3. Alle vereinbarten Preise gelten grundsätzlich zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im vereinbarten Preis sind Kosten für Verpackung, Lieferung und Montage nicht enthalten. Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde gelten die nachfolgenden Preise: 3a. Bei Lieferung bestimmen sich die Lieferkosten nach dem Warenwert: bei einem Warenwert bis zu 500,00 € i.H.v. - Brief 4,00 € - Paketdienst 10,00 € / 10,00 € (Transport /Verpackung) - Spedition 35,00 € / 10,00 € (Transport /Verpackung) bei einem Warenwert bis zu 1.000,00 € i.H.v. 35,00 € / 12,00 € (Transport /Verpackung) bei einem Warenwert bis zu 1.500,00 € i.H.v. 18,00 € / 18,00 € (Transport /Verpackung) bei einem Auftrag von mehr als 1.500,00 € erfolgt die Lieferung unentgeltlich. Auf den Nettorechnungsbetrag werden 1% Logistikzuschlag aufgeschlagen. 3b. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, führt der Auftragnehmer die Montage zu einem Stundensatz i.H.v. 42,00 € je Beschäftigten des Auftragnehmers aus. Die Montagezeiten belaufen sich auf Werktags 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Der Auftraggeber hat zu Beginn und bei Abnahme des Werkes persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter anwesend zu sein. Für die Beseitigung von Montagefehlern, die durch die Abwesenheit des Auftraggebers oder seines Vertreters bei Beginn oder Beendigung der Arbeiten entstanden sind, trägt die Kosten hierfür der Auftraggeber. Die Montagearbeiten können sowohl Lärm wie auch Schmutz verursachen. Soweit hierdurch Dritte belästigt oder gestört werden können, hat der Auftraggeber diese Personen rechtzeitig zu unterrichten. 3c. Fahrtkosten werden mit 0,65 €/km in Rechnung gestellt. 3d. Bei Verladung und Versand trägt der Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten. Mit Aufgabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergang oder der Beschädigung auf den Auftraggeber über.

Zahlung
1. Bei Auftragswerten unter 100,00 € ist der Rechnungsbetrag bei Abnahme/Lieferung grundsätzlich bar und sofort ohne Abzug fällig. 2. Bei Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb 7 Tagen nach Rechnungslegung gewährt der Auftragnehmer einen Abzug von 2 % Skonto. Im Fall des Zahlungsverzuges des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, für jede Mahnung neben den zu beanspruchenden Verzugszinsen 5,00 € Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen. Bei vereinbarter und nicht erfolgter Abholung der fertiggestellten Waren durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer ab dem 5. Tag, der dem Abholungstermin folgt, Lagerkosten i.H.v. 7,70 € je Tag geltend machen. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. 3. Für Neukunden gelten andere Zahlungsbedingungen.

Gewährleistung
1. Beanstandungen sind nur zu berücksichtigen, wenn diese innerhalb von 8 Tagen nach Abnahme der Waren und Leistungen, bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 2 Jahre nach Erhalt der Waren oder Leistungen, schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden. Die Gewährleistung beträgt ein Jahr.Für Bestandteile des Werkes, die einem Verschleiß unterliegen oder deren regelmäßige Lebenserwartung geringer als die gesetzliche Gewährleistungsdauer ist, wie beispielhaft Leuchtmittel, haftet der Auftragnehmer nur im Umfange der Produzentenhaftung. Soweit ein Gewährleistungsanspruch gegen den Auftragnehmer gleichwohl besteht, schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die Lieferung des auszutauschenden (Verschleiß-) Teils. Montage und Demontage sind in jedem Fall kostenpflichtig. Die Montage der Werbeanlagen ist auf unserem Montageschein zu dokumentieren. Die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers erstreckt sich nach seiner Wahl auf Nachbesserung, Ersatzlieferung und Minderung. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert der am schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Waren des Auftragnehmers. 2. Ergibt sich, trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung, erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag in der erteilten Form nicht ausführbar ist, ist der Auftragnehmer zur Erstellung eines Nachtragsangebotes berechtigt. Nimmt der Auftraggeber dieses Nachtragsangebot nicht an, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ersatzansprüche, gleich welcher Art, stehen dem Auftraggeber für diesen Fall nicht zu. Gleiches gilt, wenn der Auftragnehmer in Folge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen bei ihm oder seinem Lieferanten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, an der Erbringung der Leistung ganz oder teilweise oder fristgerecht gehindert ist. 3. Bei Speditionsversand der Ware ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware bei Ablieferung sofort zu kontrollieren, feststellbare Mängel oder Schäden sofort zu reklamieren und auf dem Speditionsschein zu vermerken. Ansonsten ist die nachträgliche Geltendmachung von Transportschäden an der gelieferten Ware ausgeschlossen. 4. Längendifferenzen der hergestellten Werke begründen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers, sofern diese nicht größer als 5 % der jeweiligen Gesamtlänge, maximal jedoch 20 mm, sind.

Eigentumsvorbehalt
Alle Waren und Leistungen des Auftragnehmers bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Auftragnehmer gegen den Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand, z.B. auf Grund von Reparaturen oder Bearbeitung von Gegenständen des Auftraggebers, auch nachträglich, erwirbt. Der Auftraggeber ist jedoch befugt, über diese Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verfügen, dies bezieht jedoch die Berechtigung zur Veräußerung oder Verpfändung nicht ein, es sei denn, der Auftragnehmer hat hierzu ausdrücklich schriftlich seine Zustimmung erklärt. Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer gehörenden Waren und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes mitzuteilen. Soweit der Auftragnehmer, insbesondere in Folge Zahlungsverzuges, von seinem Eigentumsvorbehalt Gebrauch macht, ist hierin kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Erbringung der Gegenleistung bleibt bestehen. Der Auftragnehmer ist auch nach vollständiger Bezahlung und Übereignung des Werkes berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, Beschreibungen oder Musterstücke des Werkes zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Auftraggeber ist weder befugt, eine solche Werbung ganz oder teilweise zu untersagen noch steht ihm eine Vergütung zu. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftragnehmer gleiche oder ähnliche Werke herstellt oder veräußert.

Erfüllungsort/Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind. 2. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäfts- und Zahlungsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 3. Verstößt eine der vorstehenden Bestimmungen gegen eine zwingende gesetzliche Regelung, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.

Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordenen Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Sie werden zu keinem anderen Zweck als zu den Vertragszwecken verwendet.
Stand: 31.10.2009