Verhaltenstherapie

Die Wurzeln der Verhaltenstherapie liegen in der Lerntheorie, die um 1900 als Behaviorismus in Amerika entwickelt wurde. Zunächst wurde sie als Verfahren der direkten Verhaltensänderung zum Erwerb neuen Verhaltens und zur Veränderung bestehenden Verhaltens eingesetzt. In diese Zeit gehören Methoden wie die Konfrontationsbehandlung von Ängsten, bei der der Patient solange in der angstauslösenden Situation bleibt bis die Angstreaktion gelöscht ist. In den letzten 20 Jahren fanden zunehmend Ideen aus der kognitiven Psychologie Einzug in die Verhaltenstherapie. Bei dieser sogenannten Kognitiven Verhaltenstherapie geht man davon aus, dass Gedanken und damit auch Bewertungen, Gefühle und Verhalten steuern. Diese Steuermechanismen herauszufinden und ggf. zu verändern sind inzwischen auch Schwerpunkt der Verhaltenstherapie.
Im Unterschied zur Psychoanalyse und zur tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie beschäftigt sich die Verhaltenstherapie schwerpunktmäßig mit der Gegenwart und der Zukunft des Patienten. Informationen aus der Lebensgeschichte dienen dazu die Entwicklungsgeschichte des Problems zu verstehen und herauszufinden, über welches Verhalten der Patient zu viel oder zu wenig verfügt.

Verhaltenstherapie eignet sich für alle psychische Erkrankungen, bzw. Störungsbilder, bei denen eine direkte Verhaltensänderung angestrebt wird. Solche Störungen sind z.B. Ängste, Depressionen, psychosomatische Störungen, Essstörungen und Zwänge.

Verhaltenstherapie ist eines der drei klassischen Therapieverfahren. Sie ist von den Krankenkassen und dem Gesetzgeber als Verfahren zur Behandlung psychischer Störungen anerkannt.

In diesem Rahmen muss durch den Therapeuten innerhalb von maximal fünf probatorischen Sitzungen eine Diagnosestellung und Therapieplanung erfolgen. Dabei sind folgende Fragen zu klären:

  1. Handelt es sich bei der Problematik um eine behandlungsbedürftige psychische Störung?
  2. Ist Verhaltenstherapie in diesem speziellen Fall ein erfolgversprechendes Behandlungsverfahren?
  3. Sind die Veränderungsmöglichkeiten des Patienten prognostisch günstig einzuschätzen?
Erst nach Klärung dieser Fragen kann ein Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse gestellt werden. Ein ausführlicher Bericht, der die Antworten auf obige Fragen enthält, ist vom Therapeuten ggf. beizufügen. Abhängig vom Einzelfall wird eine Kurzeit- oder Langzeittherapie beantragt. Erst nach Genehmigung der Therapie durch die Krankenkasse ist ein Therapiebeginn möglich. Verlängerungen sind auf Antrag in begründeten Fällen möglich.

Verhaltenstherapeutische Sitzungen finden als Einzelsitzungen statt. Wichtige Bezugspersonen können bei Bedarf hinzugezogen werden. Im Mittelpunkt steht immer der Patient selbst.

Die Sitzungen der Verhaltenstherapie finden anfangs wöchentlich bis 14tägig statt, zum Therapieende verlängern sich die Abstände zwischen den Terminen in der Stabilisierungsphase.

Die einzelnen Verhaltenstherapiesitzungen dauern 50 Minuten. Es ist mit einer Gesamttherapiedauer von ein bis zwei Jahren zu rechnen.

Für alle Patienten besteht die Möglichkeit eines direkten Zugangs. Eine Überweisung durch den Haus- oder Facharzt ist nicht notwendig.

Patienten, die gesetzlich versichert sind, bringen ihre Chipkarte mit.
Privatpatienten erhalten eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP), die der Krankenkasse zur Erstattung vorzulegen ist.

Für Kassenpatienten bestehen zur Zeit erhebliche Wartezeiten. Anmeldungen sind zur über eine Warteliste möglich.

Die Verhaltenstherapien werden durchgeführt von
Dr. Michaela Vetter-Deseniß (alle Kassen und privat)
und
Bernd Deseniß (nur privat).

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