Verhaltenstherapie
Die Wurzeln der Verhaltenstherapie liegen in der Lerntheorie, die um 1900 als Behaviorismus in Amerika entwickelt wurde. Zunächst wurde sie als Verfahren der direkten Verhaltensänderung zum Erwerb neuen Verhaltens und zur Veränderung bestehenden Verhaltens eingesetzt. In diese Zeit gehören Methoden wie die Konfrontationsbehandlung von Ängsten, bei der der Patient solange in der angstauslösenden Situation bleibt bis die Angstreaktion gelöscht ist. In den letzten 20 Jahren fanden zunehmend Ideen aus der kognitiven Psychologie Einzug in die Verhaltenstherapie. Bei dieser sogenannten Kognitiven Verhaltenstherapie geht man davon aus, dass Gedanken und damit auch Bewertungen, Gefühle und Verhalten steuern. Diese Steuermechanismen herauszufinden und ggf. zu verändern sind inzwischen auch Schwerpunkt der Verhaltenstherapie. Verhaltenstherapie eignet sich für alle psychische Erkrankungen, bzw. Störungsbilder, bei denen eine direkte Verhaltensänderung angestrebt wird. Solche Störungen sind z.B. Ängste, Depressionen, psychosomatische Störungen, Essstörungen und Zwänge. Verhaltenstherapie ist eines der drei klassischen Therapieverfahren. Sie ist von den Krankenkassen und dem Gesetzgeber als Verfahren zur Behandlung psychischer Störungen anerkannt.
In diesem Rahmen muss durch den Therapeuten innerhalb von maximal fünf probatorischen Sitzungen eine Diagnosestellung und Therapieplanung erfolgen. Dabei sind folgende Fragen zu klären:
Verhaltenstherapeutische Sitzungen finden als Einzelsitzungen statt. Wichtige Bezugspersonen können bei Bedarf hinzugezogen werden. Im Mittelpunkt steht immer der Patient selbst. Die Sitzungen der Verhaltenstherapie finden anfangs wöchentlich bis 14tägig statt, zum Therapieende verlängern sich die Abstände zwischen den Terminen in der Stabilisierungsphase. Die einzelnen Verhaltenstherapiesitzungen dauern 50 Minuten. Es ist mit einer Gesamttherapiedauer von ein bis zwei Jahren zu rechnen. Für alle Patienten besteht die Möglichkeit eines direkten Zugangs. Eine Überweisung durch den Haus- oder Facharzt ist nicht notwendig.
Patienten, die gesetzlich versichert sind, bringen ihre Chipkarte mit. Für Kassenpatienten bestehen zur Zeit erhebliche Wartezeiten. Anmeldungen sind zur über eine Warteliste möglich.
Die Verhaltenstherapien werden durchgeführt von |