Wer wird in Steuerklasse 1 besteuert?

Berufstätige Personen werden in Deutschland in aller Regel über die Lohnsteuer zur Kasse gebeten. Diese Form der Einkommenssteuer gilt für Personen in einem Angestelltenverhältnis. Die Zahlung der Lohnsteuer wird durch den Arbeitgeber vorgenommen. Dieser kann anhand der Lohnsteuerkarte seines Angestellten dessen Steuerklasse ermitteln. Jedes Jahr aufs neue wird mit Hilfe der aktuellen Lohnsteuertabelle der monatliche Lohnsteuersatz ermittelt. Dieser Satz wird dann monatlich vom Bruttogehalt abgezogen und an das Finanzamt übermittelt. Am Ende des Geschäftsjahres hat der Arbeitnehmer dann die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben steuerlich geltend zu machen und diese vom Finanzamt zurückzufordern.

Dafür ist eine Einkommenssteuererklärung notwendig. Doch die Höhe der monatlichen steuerlichen Belastungen ist nicht für jeden Arbeitnehmer gleich. Die Summen unterscheiden sich teilweise deutlich zwischen den einzelnen Steuerklassen. Die Steuerklasse, in die mit Abstand die meisten Steuerpflichtigen fallen, ist die Steuerklasse 1. Diese betrifft zum einen die Gruppe der Alleinstehenden. Jede berufstätige Person in Deutschland, die sich in einem Angestelltenverhältnis befindet und nicht verheiratet ist, unterliegt der Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse 1. Das bedeutet auch, dass Personen, die in einer Lebenspartnerschaft leben, ebenfalls unter diese Klasse fallen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt oder nicht. Die Vorteile einer Besteuerung für Eheleute können von dieser Personengruppe nicht in Anspruch genommen werden. Ehegattensplitting kommt hier also nicht in Frage.

Ein etwas anderer Fall liegt vor, wenn es sich zwar um eine ledige Person handelt, diese aber allein für die Betreuung eines Kindes zuständig ist. Alleinerziehende Personen, die in ihrem Haushalt keine weitere Person angemeldet haben, fallen nicht mehr unter die erste Steuerklasse. Sie können ihr Einkommen über die deutlich günstigere Steuerklasse 2 besteuern lassen. Die Steuerklasse 1 gilt aber weiterhin für Personen mit Kind, solange sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben und nicht verheiratet sind. Neben den schon genannten Personengruppen fallen auch dauern getrennt lebende Arbeitnehmer unter die Steuerklasse 1. Das bedeutet, dass hier zwar noch eine Eheverhältnis vorliegt, dieses aber im eigentlichen Sinne nicht mehr gelebt wird. Eheleute, die noch nicht geschieden sind, aber über einen längeren Zeitraum in getrennten Wohnungen leben, fallen unter diesen Umständen also ebenfalls in die Steuerklasse 1.

Ein weiterer Sonderfall sind Eheleute, deren Partner im Ausland lebt und dort steuerpflichtig ist. In aller Regel fallen diese Personen auch in die Steuerklasse 1. Dasselbe gilt für verheiratete Personen, die nicht die Voraussetzungen für die Steuerklassen 3 und 4 erfüllen. Dabei sollte es sich aber wirklich um seltene Fälle handeln, da diese beiden Steuerklassen fast alle Eheleute abdecken, solange sie nicht dauerhaft getrennt leben, verwitwet sind oder eine Person im Ausland lebt. Verwitwete Personen fallen in der Regel auch in die Steuerklasse 1. Wenn der Ehegatte zu dem Zeitpunkt, an dem er verstorben ist, voll einkommensteuerpflichtig war und nicht getrennt gelebt hat, dann darf die oder der Hinterbliebene noch ein weiteres Jahr die Steuervorteile der Klasse 3 wahrnehmen, ehe eine Besteuerung in der Klasse 1 anfällt.