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Grundlehrgang Höhensicherung nach FwDV 1/2



Eine klare und eindeutige Trennung der beiden Begriffe Höhensicherung und Höhen- bzw. Spezialrettung ist notwendig, um die in der FwDV 1/2 definierten Ziele der Absturzsicherung
bedarfsorientiert und praxisnah umzusetzen.
Im Gegensatz zur Spezialrettung, bei der bereits im Vorfeld ein freies Hängen im Gurt einkalkuliert und zur Bewältigung der oftmals komplexen Einsatzaufgaben notwendig wird, dient die Absturzsicherung primär dem Eigenschutz sowie der Selbstrettung von Einsatzkräften in absturzgefährdeten Bereichen mit standardisierten Verfahren und Geräten.
Die Einsatzkräfte werden durch diesen Lehrgang befähigt, im Rahmen der Brandbekämpfung oder bei technischen Hilfeleistungen die Eigensicherung sowie die Sicherung anderer Einsatzkräfte zu gewährleisten und können bei Bedarf zur Unterstützung von Spezialrettungsgruppen herangezogen werden.
Da Einsatzsituationen mit Absturzgefahr prinzipiell bei allen Feuerwehren in Betracht gezogen
werden müssen, sollte dieser Lehrgang einen grundsätzlichen Bestandteil der Feuerwehr-
grundausbildung darstellen.

Lehrgangsinhalte
- Begrüßung und Einführung
- Gefahren des Feuerwehrsicherheitsgurtes und der Fangleine als Absturzsicherung
- Unfallbeispiele, Vorstellung der neuesten Untersuchungsergebnisse
- Rechtsgrundlagen (Feuerwehrdienstvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften)
- Gerätekunde, Vorstellung des Gerätesatzes Absturzsicherung
- Knoten- und Seilkunde
- Auswahl und Beurteilung von Anschlagpunkten
- Sicherungstheorie und Sturzphysik
- Knotenübungen, Anschlagtechnik , Aufbau von Sicherungsstrecken
- Selbst- und Fremdsicherungsübungen, gesicherter Zustieg
- Abseilübungen, passiv und aktiv
- Selbstrettungsvarianten

Lehrgangsdauer
Der Grundlehrgang "Höhensicherung nach DV 1/2" umfasst 3 Ausbildungstage à 8 Unterrichtsstunden

Lehrgangsort
Der Lehrgang "Höhensicherung nach DV 1/2" findet wahlweise an unseren Schulungsstandorten Berlin, Husum, Oberhausen, Süddeutschland oder direkt bei Ihnen vor Ort statt.

Zugangsvoraussetzungen
1.Hilfe-Ausbildung, Mindestalter 18 Jahre, medizinischer Nachweis über die Tauglichkeit bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen G 41, Grundlehrgang der entsprechenden Rettungsorganisation.

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