Allgemeine Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

1. Preise

 

Sämtliche Preise verstehen sich freibleibend ab unserem Lager bzw. ab dem Lieferwerk, ausschließlich Fracht und Verpackung. Werden zwischen Abschluss des Geschäftes und Lieferung der Ware Preise erhöht, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend anzupassen.

 

2. Lieferzeit

 

Die angebotenen Lieferfristen beruhen auf sorgfältigen Erwägungen, sind aber nicht verbindlich. Umstände, die die Herstellung, oder die Lieferung der Ware unmöglich machen, oder übermäßig erschweren, sowie alle Fälle höherer Gewalt einschließlich Betriebsstörungen und dergleichen, befreien uns von der Lieferpflicht.

 

3. Versand

 

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers, auch wenn die Ware durch unser Fahrzeug angeliefert wird. Bei Transportschäden hat der Empfänger den Schaden bei der zuständigen Beförderungsanstalt sofort anzumelden.

 

4. Mängelhaftung und Gewährleistung

 

Jede Haftung unsererseits, soweit gesetzlich zulässig , ist ausgeschlossen. Unberührt davon bleibt bei neuen Waren unsere Mängelhaftung unter der Voraussetzung, dass der Käufer seine Verpflichtung, insbesondere bei der Zahlung restlos erfüllt hat und soweit wir diese gegen unsere Lieferwerke geltend machen können. Wir entscheiden darüber, ob wir die Ware zurücknehmen, gutschreiben, oder austauschen. Minderung und Ersatzansprüche wegen sonstiger Schäden, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, Forderungen Dritter, Wandlung des Vertrages u.s.w. sind ausgeschlossen.

Für die Beurteilung, ob eine Mängelrüge berechtigt ist oder nicht, ist ausschließlich das Ergebnis, der beim Lieferwerk oder dessen Beauftragten vorgenommenen Prüfung maßgebend. Mängelrügen, oder Beanstandungen sonstiger Art können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie uns innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zur Kenntnis gebracht werden.

Wir bearbeiten, soweit die Haftung unserer Lieferwerke infrage kommt, Mängelrügen nur treuhändlerisch und ohne Haftung. Grundbedingungen zur Anerkennung und Bearbeitung einer Mängelrüge, oder Gewährleistungsforderung ist ferner der Eingang der reklamierten  Waren oder der Ersatzteile, frachtfrei an die von uns angegebene Adresse innerhalb von vierzehn Tagen nach Reklamation.

Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn an der Ware Veränderungen vorgenommen wurden, fremde Teile eingebaut, oder eigenmächtig Reparaturen durchgeführt wurden und bei nicht ordnungsgemäßer Befolgung, der vom Lieferwerk oder von uns vorgeschriebenen Behandlung des Kaufgegenstandes. Nichtgeeignete, oder unsachgemäße Beanspruchung, sowie natürlicher Verschleiß und Beschädigungen durch fahrlässige und unsachgemäße Behandlung sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. 

Wir leisten keine Gewähr für die Eignung der Ware für den vom Käufer bestimmten Zweck. Für gebrauchte Geräte übernehmen wir eine Garantie von 6 Monaten.

5. Zahlungen

 

Alle Zahlungen haben, sofern keine andere Vereinbarung von uns bestätigt wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen. Wir sind befugt, ab dem Fälligkeitstag ohne Mahnung acht Prozent Zinsen zu berechnen.

Schecks gelten nach deren Einlösung als Zahlung und Erfüllung. Die Nichteinlösung eines Schecks macht die gesamte Forderung fällig.

Wir haben das Recht, mit den Zahlungen des Schuldners diejenigen seiner Schulden zu tilgen, die uns genehm sind, auch wenn er selbst diesbezüglich eine andere Verfügung trifft. Wir haben das Recht Waren zurückzubehalten, wenn fällige Forderungen an diesen oder anderen Waren und Leistungen nicht beglichen wurden. Zur Sicherung unserer Ansprüche sind wir berechtigt, Geräte in unseren Räumen zu belassen, bis die Ansprüche befriedigt sind. 

Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

Wir  behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem betreffenden Lieferungsvertrag, aller in der Vergangenheit liegenden, oder etwa noch später erfolgenden Warenlieferungen,  einschließlich der Einlösung gegebener Schecks oder Wechsel vor.

Der Käufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, zu pflegen und zu warten und alle erforderlichen Reparaturen sofort auszuführen

Der Verkäufer ist bei Verzug des Käufers mit dessen Verpflichtungen aus dem Vertrag berechtigt, die im Eigentum des Verkäufers stehenden Geräte und Waren sicher zu stellen. Der Käufer erteilt hierzu schon sein Einverständnis und verzichtet auf etwaige Ersatzansprüche infolge dieser Sicherstellung.

 

7. Erfüllungsort

 

Erfüllungsort aller vorgenannten Leistungen ist unser Betriebsstandort. Gerichtsstand ist das für unseren Betriebsstandort zuständige jeweilige Gericht.

 

 

8. Angebote

 

Angebote gelten wenn nicht anders vereinbart  bis 4 Wochen nach Erhalt.