Allgemeine Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1.
Preise Sämtliche Preise verstehen sich freibleibend ab unserem
Lager bzw. ab dem Lieferwerk, ausschließlich Fracht und Verpackung. Werden
zwischen Abschluss des Geschäftes und Lieferung der Ware Preise erhöht, so
sind wir berechtigt, den Kaufpreis entsprechend anzupassen. 2.
Lieferzeit Die angebotenen Lieferfristen beruhen auf sorgfältigen
Erwägungen, sind aber nicht verbindlich. Umstände, die die Herstellung, oder
die Lieferung der Ware unmöglich machen, oder übermäßig erschweren, sowie
alle Fälle höherer Gewalt einschließlich Betriebsstörungen und dergleichen,
befreien uns von der Lieferpflicht. 3.
Versand Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers, auch wenn die Ware durch unser Fahrzeug angeliefert wird. Bei Transportschäden hat der Empfänger den Schaden bei der zuständigen Beförderungsanstalt sofort anzumelden. 4.
Mängelhaftung und Gewährleistung Jede
Haftung unsererseits, soweit gesetzlich zulässig , ist ausgeschlossen. Unberührt
davon bleibt bei neuen Waren unsere Mängelhaftung unter der Voraussetzung,
dass der Käufer seine Verpflichtung, insbesondere bei der Zahlung restlos
erfüllt hat und soweit wir diese gegen unsere Lieferwerke geltend machen
können. Wir entscheiden darüber, ob wir die Ware zurücknehmen, gutschreiben,
oder austauschen. Minderung und Ersatzansprüche wegen sonstiger Schäden,
insbesondere wegen entgangenen Gewinns, Forderungen Dritter, Wandlung des
Vertrages u.s.w. sind ausgeschlossen. Für die Beurteilung, ob eine Mängelrüge berechtigt ist oder nicht, ist ausschließlich das Ergebnis, der beim Lieferwerk oder dessen Beauftragten vorgenommenen Prüfung maßgebend. Mängelrügen, oder Beanstandungen sonstiger Art können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie uns innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Wir
bearbeiten, soweit die Haftung unserer Lieferwerke infrage kommt, Mängelrügen
nur treuhändlerisch und ohne Haftung. Grundbedingungen zur Anerkennung und
Bearbeitung einer Mängelrüge, oder Gewährleistungsforderung ist ferner der
Eingang der reklamierten Waren oder
der Ersatzteile, frachtfrei an die von uns angegebene Adresse innerhalb von
vierzehn Tagen nach Reklamation. Der
Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn an der Ware Veränderungen vorgenommen
wurden, fremde Teile eingebaut, oder eigenmächtig Reparaturen durchgeführt
wurden und bei nicht ordnungsgemäßer Befolgung, der vom Lieferwerk oder von
uns vorgeschriebenen Behandlung des Kaufgegenstandes. Nichtgeeignete, oder
unsachgemäße Beanspruchung, sowie natürlicher Verschleiß und Beschädigungen
durch fahrlässige und unsachgemäße Behandlung sind von jeglicher
Gewährleistung ausgeschlossen. Wir
leisten keine Gewähr für die Eignung der Ware für den vom Käufer bestimmten
Zweck. Für gebrauchte Geräte übernehmen wir eine Garantie von 6 Monaten. |
5.
Zahlungen Alle
Zahlungen haben, sofern keine andere Vereinbarung von uns bestätigt wurde,
innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen. Wir sind
befugt, ab dem Fälligkeitstag ohne Mahnung acht Prozent Zinsen zu berechnen. Schecks
gelten nach deren Einlösung als Zahlung und Erfüllung. Die Nichteinlösung
eines Schecks macht die gesamte Forderung fällig. Wir
haben das Recht, mit den Zahlungen des Schuldners diejenigen seiner Schulden
zu tilgen, die uns genehm sind, auch wenn er selbst diesbezüglich eine andere
Verfügung trifft. Wir haben das Recht Waren zurückzubehalten, wenn fällige
Forderungen an diesen oder anderen Waren und Leistungen nicht beglichen wurden.
Zur Sicherung unserer Ansprüche sind wir berechtigt, Geräte in unseren Räumen
zu belassen, bis die Ansprüche befriedigt sind. Werden
uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des
Bestellers in Frage stellen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 6.
Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an allen
gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem
betreffenden Lieferungsvertrag, aller in der Vergangenheit liegenden, oder
etwa noch später erfolgenden Warenlieferungen, einschließlich der Einlösung gegebener Schecks oder Wechsel
vor. Der
Käufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, zu pflegen und zu
warten und alle erforderlichen Reparaturen sofort auszuführen Der
Verkäufer ist bei Verzug des Käufers mit dessen Verpflichtungen aus dem
Vertrag berechtigt, die im Eigentum des Verkäufers stehenden Geräte und Waren
sicher zu stellen. Der Käufer erteilt hierzu schon sein Einverständnis und
verzichtet auf etwaige Ersatzansprüche infolge dieser Sicherstellung. 7.
Erfüllungsort Erfüllungsort
aller vorgenannten Leistungen ist unser Betriebsstandort. Gerichtsstand ist
das für unseren Betriebsstandort zuständige jeweilige Gericht. 8.
Angebote Angebote
gelten wenn nicht anders vereinbart
bis 4 Wochen nach Erhalt. |