I. Einführung zum IT-Recht

Das Recht der Informationstechnologie – kurz: IT-Recht – hat im letzten Jahrzehnt massiv an Wichtigkeit gewonnen, da die Informationsgesellschaft von der Funktionsfähigkeit ihrer Systeme essenziell abhängt. Steht beispielsweise ein großes System für die Abwicklung von Flugbuchungen nur für wenige Stunden, führt dies nicht nur zu Unannehmlichkeiten, sondern regelmäßig zu sechs- bis siebenstelligen Schäden.

Von vergleichbarer Bedeutung für einen Internetanbieter ist der Ausfall seines Online-Shops, da ihm zum einen konkrete Geschäfte entgehen, zum anderen Kunden, die ihren Bedarf anderweitig decken, häufig nicht mehr wiederkehren.

Das IT-Recht umfasst eine Vielzahl von Einzeldisziplinen. Neben dem klassischen Vertragsrecht, insbesondere Softwareerstellungsverträge oder Hardware- und Softwarekauf, finden sich häufig AGB-rechtliche Themen bis hin zu neueren Vertragstypen wie Outsourcing-Verträge und Service-Level-Agreements.

Zudem sind europarechtliche Kartellthemen wie z. B. Vertriebsbeschränkungen oder, soweit der Online-Bereich betroffen ist, urheberrechtliche, markenrechtliche- oder wettbewerbsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Auf Grund der Praxiserfahrung der Kanzlei werden auf den nachfolgenden Seiten sämtliche Themen behandelt und sukzessive ergänzt, um einen ersten Überblick der sich stellenden Anforderungen zu vermitteln

Weiter Themen und Beiträge zum IT-Recht finden Sie auf den Spezialseiten:

II. Einführung zum Softwarerecht

III. IT Outsourcing und SLAs

IV. Online-Recht

V. Domainrecht