Archive for the ‘Allgemeines’ Category

Deutsche Rentenversicherung hilft bei der Steuererklärung für Rentner

27. April 2007

Unter anderem hier kann man lesen, dass die Deutsche Rentenversicherung bei der Steuererklärung 2006 hilft:

Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass sie ihre Rentner bei der Abgabe ihrer Steuererklärung 2006 unterstützt: Auf Wunsch stellt sie eine Bescheinigung aus, mit der sich die Anlage R zur Steuererklärung leichter ausfüllen lässt.

Beim Ausfüllen der Steuererklärung selbst helfen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine.

Also: Keine Lohnsteuerkarten einsenden, sondern einfach schriftlich oder telefonisch nach einer Bescheinigung der Rentenhöhe für das Finanzamt fragen. Man sollte auch unbedingt das Stichwort „Finanzamt“ erwähnen, denn die normalen Bescheinigungen über die Rentenhöhe sehen etwas anders aus…

Kindererziehungszeiten

7. April 2007

Fast ein Jahr lang passierte hier nichts (zu Hause dafür umso mehr; siehe auch den Titel), dabei ist die Rente doch immer noch sicher. Fragt sich nur in welcher Höhe…

Aber wo wir gerade schon beim Thema Kindererziehungszeiten sind, sollte man hierzu vielleicht ein paar Worte verlieren:

Die Politik ist der Meinung, daß man die Erziehung von Kindern in der Rentenversicherung entschädigen sollte. Eine gute Idee finde ich. Um das zu erreichen gibt es die Kindererziehungszeiten wie auch die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.

In diesem Beitrag soll es jedoch nur um die Kindererziehungszeiten gehen – die sind auch einfacher zu erklären:

Wenn ein Kind nach dem 01.01.1992 geboren wurde gibt es maximal drei Jahre Kindererziehungszeiten hierfür (für vorherige Geburten gibt es ein Jahr bzw. bei ganz alten Jahrgängen gar nichts…).
Dabei müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, so darf z.B. keine Versicherungsfreiheit (Beamte!) oder eine ausländische Vorrangversicherung (wenn man z.B. aus dem Ausland nach Deutschland entsandt wurde, aber nach den ausländischen Vorschriften rentenversichert ist) vorliegen.
Außerdem muß – ganz wichtig – die Kindererziehungszeit auch beantragt werden. Da jedoch durch einen Meldeabgleich die Einwohnermeldeämter der Deutschen Rentenversicherung eine Geburt eines Kindes mitteilen, bekommen die Rentenversicherungsträger das ganze mit und können dann auch die Eltern des Kindes dazu anschreiben.

Für die Kindererziehungszeit (KEZ im Rentenjargon genannt) bekommt man pro Jahr den Wert angerechnet, den der absolute Durchschnittsarbeitsnehmer in genau diesem Jahr auch verdient hat. Jedenfalls theoretisch. Praktisch nicht unbedingt…
… denn abgesehen davon, daß das anders aussieht, wenn man doch noch nebenbei arbeitet und rentenversichert ist, erhält man normalerweise für ein Jahr, in dem man den sogenannten Durchschnittsverdienst auf den Euro und Cent genau erreicht einen Entgelpunkt.
Würde man z.B. eine Kindererziehungszeit für das gesamte Jahr 2007 bekommen, würde man rentenrechtlich eigentlich so gestellt, als ob man 29488 Euro verdient hätte. Das ist nämlich das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2007.
Jedoch erhält man die KEZ für jeden Monat gutgeschrieben. Also teilt man den einen Entgeltpunkt (1,0000 EP) durch die 12 Monate des Jahres und landet bei 0,0083 EP. Rechnet man jedoch diese 0,0083 EP auf’s Jahr hoch, ergibt sich eine kleine Rundungsdifferenz, denn man kommt nicht auf 1,0000 EP, sondern auf 0,9996 EP.

Aber da muß man sich nicht wirklich drüber ärgern, denn wenn man den am 01.01.2007 geltenden aktuellen Rentenwert (West) von 26,13 Euro zugrunde legen würde, würde man für diese 0,9996 EP insgesamt 26,12 Euro erhalten. Bei einem EP wären es aber eigentlich 26,13 Euro…

Noch was wichtiges:
Grundsätzlich werden Kindererziehungszeiten der Mutter zugeordnet. Wenn jedoch bei gemeinsamer Erziehung durch beide Eltern der Vater die KEZ in seinem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben bekommen soll, muß man das ganze beantragen – und sich dabei beeilen, denn in § 56 SGB VI (Absatz 2) steht:

Eine Erziehungszeit ist dem Elternteil zuzuordnen, der sein Kind erzogen hat. Haben mehrere Elternteile das Kind gemeinsam erzogen, wird die Erziehungszeit einem Elternteil zugeordnet. Haben die Eltern ihr Kind gemeinsam erzogen, können sie durch eine übereinstimmende Erklärung bestimmen, welchem Elternteil sie zuzuordnen ist. Die Zuordnung kann auf einen Teil der Erziehungszeit beschränkt werden. Die übereinstimmende Erklärung der Eltern ist mit Wirkung für künftige Kalendermonate abzugeben. Die Zuordnung kann rückwirkend für bis zu zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen, es sei denn, für einen Elternteil ist unter Berücksichtigung dieser Zeiten eine Leistung bindend festgestellt oder eine rechtskräftige Entscheidung über einen Versorgungsausgleich durchgeführt. Für die Abgabe der Erklärung gilt § 16 des Ersten Buches über die Antragstellung entsprechend. Haben die Eltern eine übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben, ist die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen. Haben mehrere Elternteile das Kind erzogen, ist die Erziehungszeit demjenigen zuzuordnen, der das Kind überwiegend erzogen hat, soweit sich aus Satz 3 nicht etwas anderes ergibt.

Falls das Kind also am 7. April 2007 geboren wurde, hat man bis zum 31. Juli 2007 Zeit. Würde man nämlich am 31. Juli 2007 die Erklärung rechtsverbindlich (z.B. bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung) abgeben, dann wären die zwei Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung die Monate Juni und Mai. Da die Kindererziehungszeit am 1. Mai 2007 beginnen würde, wäre das gerade noch ausreichend, um die Kindererziehungszeit dem Vater zuzuordnen.

Wofür bekommen Anwälte eigentlich ihr Geld?

19. April 2006

Vor einiger Zeit fragte ich schon einmal, wieviel Anwälte eigentlich für simples Handeln bekommen.

Damals hatte ein Anwalt eines unserer Versicherten einfach einen Muster-Widerspruch aus dem Internet abgetippt und im Namen seines Mandanten eingereicht. Das hätte der Mandant auch selber machen können – wäre garantiert günstiger gewesen.

Heute hatte ich wieder einen Fall mit einem bemerkenswerten Brief eines Anwaltes. Diesmal fragte ich mich nicht nur, wieviel Geld der Anwalt für ein solches Schreiben bekommt, sondern wo er seine Anwaltszulassung her hat.

Natürlich ist das Rentenrecht manchmal eine komplizierte Angelegenheit. Wenn ein Versicherter dort etwas nicht versteht, dann habe ich dafür vollstes Verständnis. Auch ich finde manche Regelungen kompliziert und teilweise sogar extrem unverständlich (als ein Beispiel sei hier § 6 VAHRG genannt, dessen Sinn ich bis heute nicht verstehe).

Wenn jedoch ein Anwalt eine Sache nicht versteht – dann finde ich das schon umso bemerkenswerter. Vor allem wenn es sich um eine eigentlich nicht schwierige Angelegenheit handelt.

Im konkreten Sachverhalt ging es um den Hinzuverdienst. Der Anwalt schrieb im Namen seines Mandanten und bat uns um Mitteilung, wieviel er denn zu seiner medizinischen Rente noch hinzuverdienen dürfe.
Das ist ja an und für sich kein Problem – das rechnet man eben schnell manuell aus (bzw. hat es schon irgendwann mal ausgerechnet), schreibt das kurz dem Anwalt und denkt sich, die Angelegenheit wäre erledigt.

Nix da!
Besagter Anwalt schrieb dann weiter und fragte, wie denn das zu verstehen sei, dass der Versicherte zu seiner Rente die Summe X Euro rentenunschädlich hinzuverdienen könne. Müßte man von dieser Summe X noch seine Rentenhöhe Y abziehen oder wäre damit nur der eigentliche Hinzuverdienst gemeint?

Wenn ein Rentner das gefragt hätte – das hätte ich noch verstanden. Aber alle Rentner, mit denen ich bisher zum Thema „Hinzuverdienst“ gesprochen habe, verstanden das instinktiv so wie es gemeint ist.

Vielleicht kennt sich der besagte Anwalt auch nicht mit dem Rentenrecht aus. Mag sein, will ich nicht ausschließen (angesichts seiner anderen Schreiben würde ich das sogar fast schon annehmen wollen…). Aber gerade ein Anwalt sollte doch wohl wissen, daß man im Zweifelsfall einfach mal nur im Gesetz nachschlagen muß:
Man kann jetzt über § 96 a SGB VI sagen was man will – aber grundsätzlich verstehen müßte den jeder, auch ein Anwalt.

PS: Zur Sicherheit hier noch einmal die richtige Lösung:
Natürlich wird die Rente NICHT zum Hinzuverdienst gezählt. Im Gesetz steht ja mehr als eindeutig:

Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Sie wird nicht überschritten, wenn das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen im Monat die in Absatz 2 genannten Beträge nicht übersteigt, […]

BILD scheitert mit Anzeige gegen Rentenbetrug

18. April 2006

Die BILD berichtet, dass das Verfahren gegen die Politik wegen des „Rentenbetruges“ eingestellt worden sei.

Deutlich entspannter liest sich das ganze – wie so oft – im entsprechenden Artikel von BILDBlog.de.

Eingeschränkte Wegefähigkeit führt zur Erwerbsminderungsrente

17. April 2006

Das Urteil könnte Folgen haben…

Bundessozialgericht stoppt Rentenversicherer.
Kassel (kobinet) Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 21.03.2006 die immer häufigere Praxis der Rentenversicherer gestoppt, Kranke und Behinderte durch vage Versprechen von der Erwerbsminderungsrente auszuschließen. Wenn sie einen möglichen Arbeitsplatz nicht absolut sicher erreichen können, haben sie danach Anspruch auf die volle Rente, heißt es in dem jetzt bekannt gegebenen Urteil. Die Klägerin kann im entschiedenen Fall noch gut sechs Stunden täglich arbeiten. Sie hat aber weder Auto noch Führerschein und ist nicht in der Lage, längere Wegstrecken zu gehen, um die nächste Bushaltestelle zu erreichen.
[….]
Die „Wegeunfähigkeit“ der Klägerin führe daher „zur Verschlossenheit des Arbeitsmarkts und somit zur vollen Erwerbsminderung“.

Bundessozialgericht stoppt Rentenversicherer — kobinet

Wobei ich dazu anmerken muss, dass ich mich jetzt spontan nicht wirklich an Fälle erinnere, wo a) der Versicherte noch mehr als 6 Stunden arbeiten konnte und b) die Wegefähigkeit eingeschränkt war.

Bürokratieabbau mit Folgen für die Rente

15. April 2006

Von Bürokratieabbau liest man ja gerne. Schließlich glaubt jeder zu wissen, daß wir hierzulande viel unnütze Bürokratie haben.

Doch daß jeglicher Bürokratieabbau auch Folgen hat, wird leider gerne ignoriert – wie folgendes Beispiel zeigt:

Kleine Unternehmen sollen von Bürokratie entlastet werden
Die Bundesregierung will kleine Unternehmen von Bürokratie entlasten. Mit dem so genannten Mittelstands-Entlastungs-Gesetz sollen kurzfristig verschiedene Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie ergriffen und schon bestehende Hemmnisse teilweise beseitigt werden. Darüber hinaus listet ein Eckpunkte-Papier längerfristige Möglichkeiten zur Entbürokratisierung auf. anzeige anzeige anzeige So soll beispielsweise die steuerliche Buchführungsgrenze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro Umsatz angehoben werden. Auch sollen Arbeitgeber künftig nicht mehr verpflichtet werden, eine Vorausbescheinigung für die Rentenversicherung erstellen zu müssen.

DHZ – Kleine Unternehmen sollen von Bürokratie entlastet werden 

Grundsätzlich klingt das ja schön und gut, aber das konterkariert natürlich andere Regierungsziele. So muß ja die Deutsche Rentenversicherung deutlich Verwaltungskosten abbauen, was wohl vor allem durch Personabbau geschehen wird.

Durch diese neue Regelung wird jedoch mehr Verwaltungsaufwand bei den Rentenversicherungsträgern entstehen.

An einem fiktiven Fall möchte ich das mal eben schildern:

14. Juni 1941: Ecki Rentner wird geboren! Ein neuer Beitragszahler erblickt das Licht der Welt – auch wenn es zu dem Zeitpunkt doch etwas düster aussah…

Januar 2006: Ecki Rentner hat jetzt einige Jahrzehnte schon gearbeitet und sieht langsam seinem Ruhestand entgegen. Die aktuelle Diskussion um die Rente mit 67 veranlasst ihn mal über seine Rente nachzudenken.

Februar 2006: Nach Auskunft seiner Rentensachbearbeiterin, die er einige Wochen später anruft, betrifft ihn das Problem der Rente mit 67 nicht. Er vollendet am 13. Juni 2006 (einen Tag vor dem eigentlichen Geburtstag) im juristischen Sinne das 65. Lebensjahr und kann somit ab dem 1. Juli 2006 die Regelaltersrente bekommen, so er sie rechtzeitig beantragt.

Exkurs: Wäre Ecki am 1. Juni 1941 geboren hätte er sogar schon ab dem 1. Juni 2006 Anspruch, da er in diesem Fall das 65. Lebensjahr am 31. Mai 2006 vollendet – das aber nur am Rande.

Am Telefon stellt man fest, daß das Versicherungskonto von Ecki quasi vollständig geklärt ist, selbst in der Vergangenheit nicht immer sofort gespeicherte Daten wie die Ausbildungszeiten sind korrekt ermittelt worden, so daß man ihm sagt, daß er frühestens Ende März/Anfang April den Rentenantrag stellen soll, denn vorher könne man das auch noch gar nicht berechnen.

Ende März 2006: In der letzten März-Woche 2006 sucht er das Versicherungsamt seiner Gemeindeverwaltung auf, wo man seinen Rentenantrag aufnimmt und mittels Antrag Online (nicht via eAntrag!) dem Rentenversicherungsträger übermittelt.

4. April 2006: Nachdem etwaige fusionsbedingte Zuständigkeitsprobleme geklärt sind (kleiner originärer Interims-Insider…) landet der Rentenantrag bei der zuständigen Sachbearbeiterin.
Diese stellt schnell fest, daß Ecki nach Angaben des Rentenantrages noch bis zum Rentenbeginn weiter arbeitet.
Doch dummerweise sind im Versicherungskonto noch gar nicht die Beiträge für das Jahr 2006 gespeichert. Selbst die Beiträge für das Jahr 2005 fehlen noch!
Das liegt jetzt aber nicht an der Deutschen Rentenversicherung sondern an den Gesetzen. Nach § 10 DEÜV muß der Arbeitgeber die sogenannte Jahresmeldung bis zum 15. April des Folgejahres dem Rentenversicherungsträger übermitteln.

Jetzt gibt es mehrere Möglichkeiten:
Normalerweise wird in einem solchen Fall bei der Antragsaufnahme schon dem Versicherten ein Formular mitgegeben, mit dem er die fehlenden Zeiten durch seinen Arbeitgeber bescheinigen lassen kann. Falls das nicht erfolgte kann man seitens der Rentensachbearbeitung das entsprechende Formular per Post an den Arbeitgeber schicken. Um die Laufzeit der Rente m̦glichst kurz zu halten kann man auch versuchen Рam besten nach telefonischer Absprache Рdas ganze per Telefax zu erledigen.

Diese beiden Möglichkeiten würden in Zukunft – nach den geplanten Änderungen der Bundesregierung – ersatzlos wegfallen!

5. April 2006: In diesem Fall klappte das – sowohl die Entgelte für das Jahr 2005 als auch für die Monate Januar – Juni 2006 wurden übermittelt. Die letzten drei Monate gemäß § 194 SGB VI als sogenannte Vorausbescheinigung.
Nachdem auch alle anderen wichtigen Fragen (bei welcher Krankenkasse ist Ecki versichert? hat er die Voraussetzungen für die sogenannte KVdR (Krankenversicherung der Rentner) erfüllt oder ist er ein freiwilliges Krankenversicherungsmitglied? hat er die Elterneigenschaft erfüllt? usw.usf.) kann die Rente berechnet und freigegeben werden.

8. April 2006: Ecki erhält seinen Rentenbescheid in dem drin steht, daß er ab dem 1. Juli 2006 Anspruch auf die Regelaltersrente hat. Ecki ist ein gewissenhafter Mensch und liest seinen Rentenbescheid auch weiter als bis zur eigentlichen Rentensumme, und so weiß er, daß die Rente erst zum Ende des Monats ausgezahlt wird.

Das wäre nach dem neuen Regierungsvorschlag in dieser Form nicht mehr möglich. Sollten Arbeitgeber nämlich nicht mehr verpflichtet werden eine sogenannte Vorausbescheinigung zu erteilen, könnte die Rente nicht so berechnet werden!

In diesem Fall hätte man als Rentenversicherungsträger nur zwei Möglichkeiten – und die eine ist nicht viel besser als die andere:

  1. Entweder man wartet auf die reguläre Meldung – nach § 8 DEÃœV würde das Ende der versicherungspflichtigen Beschäftigung (am 30. Juni 2005) den Arbeitgeber zur Abmeldung verpflichten –  jedoch würde das bis zu sechs Wochen nach dem Ende (also in diesem Beispiel bis Mitte August) dauern, so daß erst dann das Rentenversicherungskonto vollständig für die Berechnung ist.
  2. Oder aber man erstellt einen vorläufigen Rentenbescheid unter Außerachtlassung der fehlenden Beiträge und hält den Fall in der Frist vor, bis dann die fehlenden Beiträge übermittelt worden sind und ein endgültiger Bescheid erteilt werden kann.

Die erste Möglichkeit ist für den Rentner unbefriedigend – und auch die Rentenversicherungsträger würden sich darüber nicht freuen. Schließlich würden solche Rentenanträge lange in der Statistik „schmoren“ und die sogenannte Laufzeit der Renten deutlich erhöhen.

Die zweite Variante hingegen  (ich wette darauf wird es hinauslaufen) sorgt dafür, daß die Arbeitsschritte für eine Altersrente ansteigen. Es ist bei einer Rentenberechnung schon am sinnvollsten, wenn man die Rente aus einem vollständig geklärten Versicherungskonto erstellt.
Wenn das nicht der Fall ist, dann muß man die Rente erst einmal vorläufig feststellen, den Vorgang auf Frist halten, ggf. Arbeitgeber nochmal erinneren, zwischendurch Anfragen des Versicherten („Da fehlt ja über ein Jahr an Beiträgen!“) beantworen und dann irgendwann einen endgültigen Bescheid erteilen.

Dieser Schritt sorgt also für mehr Arbeitsaufwand und damit auch zu einer Steigerung der Verwaltungskosten. Gerade diese sollten die Rentenversicherungsträger jedoch senken – das geht aber nur wenn die politischen Rahmenbedingungen nicht zu Lasten der Rentenversicherung geändert werden!

Scheinselbständige GmbH-Geschäftsführer und die Deutsche Rentenversicherung

14. April 2006

Schon vor einigen Wochen brachte ich das Thema auf ein Urteil zum Thema Rentenversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer.

Bei Rentenverunsicherung.de kann man nicht verstehen, wie dieses Urteil des Bundessozialgerichts durch die Deutsche Rentenversicherung ausgelegt wird.

Dort heißt es:

„Die Entscheidung des Bundessozialgerichts entspricht nach Auffassung der Deutschen Rentenversicherung nicht dem Sinn und Zweck der Regelung.“

Was wiederum Bernd F. Armonk im oben erwähnten Beitrag zu folgendem Text veranlasst:

Meine Frage: Wozu gibt es ein Bundessozialgericht?

Grundsätzlich würde ich dem Kollegen Armonk ja recht geben. Das Bundessozialgericht ist schon dafür da solche Fälle zu klären. Die Gesetzgebung damals wurde jedoch NICHT für GmbH-Geschäftsführer getroffen. Insofern ist es sicherlich sinnvoll, daß die Deutsche Rentenversicherung das zuständige Ministerium um Klarstellung und ggf. gesetzgeberische Maßnahmen bittet.

Die Rente ist immer noch sicher

14. April 2006

Zumindestens dieses Blog hier. Auch wenn in der letzten Zeit hier weniger stand. Das hatte aber seine Gründe:
Nicht nur, dass viel zu arbeiten war (und wie mir eine Kollegin telefonisch erklärte kommt da noch eine neue Welle auf uns zu), ich war auch endlich mal im Urlaub um alte Urlaubstage (2005’er Urlaub) aufzubrauchen (wer will die denn schon verfallen lassen?) und außerdem zwischenzeitlich auch ein wenig erkrankt.

Pünktlich zu Ostern ist der Osterurlaub zu Ende (Ostereier sucht man am besten in der eigenen Wohnung) und ich versuche hier einiges abzuarbeiten. Kann ich mich gleich an das gewöhnen, was nächste Woche im Büro ansteht… 😉

Wie die BfA bzw. Deutsche Rentenversicherung Bund erfolgreich Verwaltungskosten spart!

5. März 2006

Auf dieser Seite wird noch vermutet, dass die Homepage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin unter der Adresse bfa-berlin.de gehackt sei – schließlich findet man dort nichts zum Thema Rente, sondern nur noch Schokoladen-Rezepte.

Nun früher, war die BfA mal unter der bfa-berlin.de-Adresse erreichbar, inzwischen aber nur noch unter bfa.de bzw. unter der nicht gerade einfachen Adresse deutsche-rentenversicherung-bund.de.

Wahrscheinlich hat man die alte bfa-berlin.de-Adresse einfach vergessen… oder wenn man es ganz optimistisch betrachtet, versucht man dort Verwaltungskosten zu sparen. Was auf jeden Fall eine bessere Methode wäre als durch Personalabbau.

Flucht vor der Narrenschar – kein Bochum Man tau, noch Wattsche helau!

5. März 2006

Wenn schon die Ordnungshüter nichts besseres zu tun haben als Karnevalsorden zu empfangen – dann ist es für einen Karnevalsmuffel höchste Zeit die Stadt (die sich gleich zwei „Karnevalsrufe“ leistet) und am besten auch gleich das Land zu verlassen!

So habe ich einige Tage Urlaub genommen und konnte daher hier nichts aktualisieren. wollte im Urlaub Рtrotz Internet-Caf̩ Рnichts hier aktualisieren.

Für all die Fans von Karneval habe ich u.a. hier noch eine Büttenrede gefunden, die ich gerne abdrucke:

Hessische Büttenrede
(Narhalla-Marsch)

“Alaaf und Helau! – Seid ihr bereit?
Willkommen zur Beklopptenzeit!
Mer kenne des aus Akte X,
doch Mulder rufe hilft da nix,
des kommt durch Strahle aus dem All,
und plötzlisch ist dann Karneval!

(Tusch)

Uff einen Schlach werd’nalle dämlisch,
denn das befiehlt das Datum nämlisch!
Es ist die Zeit der tollen Tage,
so eine Art Idiotenplage,
eine Verschwörung, blöd zu werden,
die jährlich um sich greift auf Erden.
Ei’ wahre Ausgeburt der Hölle,
und Ausgangspunkt davon ist Kölle!

(Tusch)

Denn dort gibt’s nisch nur RTL,
das Fernseh-Einheitsbrei-Kartell,
sondern aach jede Menge Jecken,
die sisch auf Nasen Pappe stecken,
in Teufelssekten sich gruppieren
danach zum Elferrat formieren
und dann muss selbst das dööfste Schwein
dort auf Kommando fröhlisch sein.

(Tusch)

Auf einmal tun in allen Ländern
die Leude sisch ganz schlimm verändern
Sie geh’n sisch hemmungslos besaufe
und fremde Mensche Freibier kaufe
schmeiße sisch Bonbons an die Schädel,
betatsche Jungens und aach Mädel
und tun eim jede, den sie sehen,
ganz fuschtbar uff de Eier gehen!

Sie tun nur noch in Reime spreche
und sind so witzisch, man könnt’ breche,
bewege sisch in Polonäsen,
als trügen sie Gehirnprothesen,
man möschte ihnen – im Vertrauen –
am liebsten in die Fresse hauen!

(Tusch und Konfetti-Kanone)

Doch was soll man dagege mache?
Soll man vielleicht noch drüber lache?
Es hilft kein Schreie und kein Schimpfe,
man kann sisch nich mal gegen impfe,
die Macht der Doofen ist zu staak,
als dass man sisch zu wehr’n vermag!

(kein Tusch)

Am besten ist, man bleibt zu Haus
und sperrt den Wahnsinn aanfach aus.
Man schließt sich ein paar Tage ein
und lässt die Blöden blöde sein!
Der Trick ist, dass man sich verpisst
bis widder Aschermittwoch ist!

Und steht ein Zombie vor der Tür,
mit so ‘nem Pappnasengeschwür,
und sagt statt “Hallo� nur “Helau�,
dann dreh sie um, die dumme Sau,
und tritt ihr kräftisch in den Arsch und ruf dabei:

Narrhalla-Marsch!�

“Vielen Dank …�
(Tusch,Narhalla-Marsch mit schnellem Weglaufen)