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Aufgrund langjähriger Erfahrung aus der Wirtschaft - insbesondere Mittelstand - liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Dort vertrete ich Ihre Interessen bei der Erstellung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, in Arbeitsgerichtsprozessen, bei Versetzungen, Abmahnungen, Betriebsvereinbarungen, Betriebsratsanhörungen, sowie allen sonstigen Fragestellungen.

Ich setze mich dafür ein, Streitigkeiten vorzubeugen und durch Verhandlungen kostenaufwändige und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden. Müssen die Interessen der Mandanten allerdings gerichtlich gewahrt werden, weil eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, geschieht dies konsequent und ohne unnötige Zurückhaltung oder Verzögerung.

Daneben berate und unterstütze ich Sie gern bei der Ausarbeitung, Beurteilung und Aushandlung von Verträgen (z.B.  Einkaufs-, Liefer- und Vertriebsverträge, Qualitätssicherungs-, Entwicklungs- und Kooperationsverträge auf allen Gebieten, und andere Rahmenverträge, Sponsoring uvm).

Neben den oben genannten speziellen Bereichen bin ich im gesamten Zivil- und Vertragsrecht tätig (Miet-, Werkvertrag, Familienrecht, Baurecht etc.). Auch Patientenverfügungen, sowie das Erbrecht bilden Teile meiner Tätigkeit.

  • Absolventin des Fachanwaltslehrgangs Arbeitsrecht der Deutschen Anwalt Akademie Frühjahr 2012

 








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