Die neuen komplizierten Richtlinien für  
         Führerscheinbewerber

Führerscheinbewerber Klasse A und B ( Leichtkrafträder und PKW bis 8 Sitze, max. 3 500 kg ) benötigen
einmalig einen Sehtest vom Optiker, TÜV, Betriebsarzt, Arzt für Verkehrswesen oder Augenarzt.

 Führerscheinbewerber der Klasse C ( Fahrzeuge über 3 500 kg ) bzw. C 1 ( bis max. 7 500 kg ) und CE
( mit schwerem Anhänger ) benötigen einen Sehtest wie bei Klasse A und B, zudem ein ärztliches Zeugnis,
das der Hausarzt ausstellen kann, aber auch der Betriebsarzt oder der Arzt für Verkehrswesen.

Führerscheinbewerber der Klasse D, D 1, DE und D 1E benötigen ein augenärztliches Attest, das aber unter
bestimmten Bedingungen ( wir erfüllen diese Bedingungen ) auch vom Betriebsarzt ausgestellt werden kann
Außerdem ist eine Bescheinigung eines Betriebsarztes oder eines Arztes für Verkehrswesen ( den es zur
Zeit noch nicht gibt ) erforderlich mit einem Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an Belastbarkeit,
Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit mittels eines anerkannten Testverfahrens.

 LKW-Fahrer benötigen ab dem 50. Lebensjahr eine ärztliche Bescheinigung und einen Sehtest durch
Augenarzt bzw. Betriebsarzt. Eine Wiederholung ist alle 5 Jahre erforderlich, ohne diese Bescheinigung
wird der Führerschein ungültig.

Busfahrer benötigen ab dem 50. Lebensjahr ; Taxifahrer ( Fahrer mit Personenbeförderungsschein ) ab
dem 60. Lebensjahr 5-jährlich eine Bescheinigung vom Umfang wie bei den Führerscheinbewerbern
der Klasse D.

Bus- und Taxifahrer müssen sich jetzt alle 5 Jahre untersuchen lassen ( früher alle 3 Jahre ).
Erforderlich sind die Untersuchungen AG, AA. Unabhängig von den Untersuchungsintervallen sind ab dem 50.
Lebensjahr bei den Busfahrern und ab dem 60. Lebensjahr bei den Taxifahrern die unten genannten
Untersuchungen erforderlich.

 

Führerscheinklasse Erstuntersuchung

Führerscheinerwerb

Untersuchung

ab 50.

Lebensjahr

Kontrolle

alle 5

Jahre

Untersuchung

ab 60.

Lebensjahr

Kontrolle

alle 5

Jahre

Klasse A ST -- -- -- --
Klasse B ST -- -- -- --
Klasse C ST, ÄB ST, ÄB ST, ÄB ST, ÄB ST, ÄB
Klasse D AA, AG, ET AA, AG, ET AA,AG, ET AA, AG, ET AA, AG, ET
Personenbef. AA, AG, ET -- -- AA, AG, ET AA, AG, ET

Erklärung der Abkürzungen:

Abkürzungen Text Kosten bei uns
ST Sehtest 12 DM
ÄB ärztliche Bescheinigung 50 DM
AG arbeitsmed. Gutachten 60 DM
ET Eignungstest 130 DM
     
AA+AG+ET   200 DM
AG+AA   80 DM

Leider können die Kosten dieser Untersuchungen nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
Sie sind vom Führerscheinbewerber zu tragen.
Leider sind wir seit dem Frühjahr 2001 umsatzsteuerpflichtig, so dass sich der Betrag um 
16% erhöht !!!

© M. Sondermann Wenden 2001