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Honorar - Sachverständigenbüro in DresdenDas Sachverständigenhonorar:Für Aufträge als Gerichtsgutachter werde ich nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) honoriert. Für Beleihungswertermittlungen werden individuelle Verträge mit den beauftragenden Banken abgeschlossen. Privatgutachter
Bis August 2009 galt, dass das Honorar für eine Verkehrswertermittlung
sich an der Verordnung über die Honorare für Architekten und
Ingenieure gem. § 34 HOAI (Verordnung über die Honorare für
Leistungen der Architekten und der Ingenieure) orientieren muss. Die Honorartabelle
für Verkehrswertgutachten ist aber mit der Verabschiedung der neuen
Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure
(HOAI) vom 17.08.2009 nun nicht mehr in der HOAI enthalten.
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