Rechtsbegriffe
Berufung
Die Berufung ist das Rechtsmittel, das eine vollständige Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung eines Gerichts in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht nach sich zieht. Die Berufung wird angewendet, wenn Kläger oder Angeklagter mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sind.
Beweisverwertungsverbote
Beweisverwertungsverbote regeln inwiefern bereits erhobene Beweise im Anklageverfahren gegen den Angeklagten verwertet werden dürfen (bspw. Blutproben, verbotene Vernehmungsmethoden oder nicht ausreichende Zeugenbelehrung und Vernehmungsaufklärung durch Polizei etc.).
Freispruchverteidigung
Je nach Sachlage und Beweismitteln kann die Strategie der Verteidigung unterschiedlich sein. Die Freispruchverteidigung soll den Freispruch des Angeklagten von allen Anklagevorwürfen herbeiführen.
Freispruch
Unter Freispruch wird die Entscheidung des Gerichts verstanden, den Angeklagten von allen Tatvorwürfe freizusprechen. Der Freispruch ist in der Regel das zentrale Anliegen der Verteidigung. Die Kosten des Verfahrens trägt die öffentliche Hand und der Angeklagte kann seine notwendigen Auslagen, wie z.B. das Verteidigerhonorar der Staatskasse gegenüber geltend machen.
Strafmaßverteidigung
Die Strafmaßverteidigung oder auch Strafzumessungsverteidigung ist das Gegenteil zur Freispruchverteidigung. Diese wird in der Regel dann angewendet, wenn die eigentliche Schuld des Angeklagten außer Frage steht und dann ein möglichst geringes Strafmaß erreicht werden soll. Sind Beamte angeklagt, so ist zu beachten, dass eine gerichtlich entschiedene Strafe ein Dienstordnungsverfahren nach sich zieht, das weitreichendere Konsequenzen beinhalten kann.