sozialreform-info

Einleitung

Diese Seite enthält Informationen zu den aktuellen Sozialversicherungs-System sowie Ideen für Reformen der Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe/-geld sowie der Rente.

Dabei geht es jedoch nicht darum hier bestimmte Werte oder Prozentsätze für Ein- und Auszahlungen anzugeben. Vielmehr wird untersucht, warum die bestehenden Systeme nicht (mehr) funktionieren und welche Faktoren für ein funktionierendes Sozialversicherungssystem berücksichtigt werden müssen.

Ziel ist es, eine Sozialreform zu entwickeln, die sich quasi ‚selbst reguliert’. Dies bedeutet, dass Faktoren, die das Sozialsystem positiv oder negativ beeinflussen, in die Berechnungen mit einfließen.

Wie schon erwähnt geht es hier nicht darum, bestimmte Werte festzulgegen, sondern um funktionierende, sich selbst regulierende Konzepte für das Sozialsystem zu erstellen. Daher wird, um die Beispiele möglichst einfach und verständlich zu halten, meistens mit runden Zahlen gerechnet.

Hinweis: Die Seite wurde 2004 erstellt und konnte leider bisher nicht erweitert bzw. aktualisiert werden.

Themen

Gerechtigkeit

Natürlich sollten Sozialversicherungs-Systeme immer so gerecht wie möglich sein.

Dabei stellt sich jedoch zunächst die Frage, was gerecht ist. Meistens hält man das für gerecht was für ein selbst von Vorteil ist. Im Gegensatz dazu hält man es für ungerecht, wenn man auf etwas, das man bisher immer bekommen hat, in Zukunft verzichten muss.

Sicherlich sind die beiden Beispiele kein Maßstab für Gerechtigkeit.

Es ist wahrscheinlich auch nicht möglich, ein für alle Bürger gleichermaßen gerechtes Sozialsystem zu schaffen. Selbst wenn man es versuchen würde, wäre der Aufwand dafür irgendwann größer (= teurer) als der Nutzen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass man nicht versuchen sollte, das Sozialsystem so gerecht wie möglich zu gestalten, solange der Aufwand dafür noch vertretbar ist.

Versicherungen

Hier wird aufgezeigt, wie Versicherungen funktionieren (oder auch nicht…)

Dabei wird zunächst erläutert, wonach sich die Höhe der Beiträge sowie die Höhe der Auszahlungen richten kann

Einzahlungen (Beiträge)

  1. abhängig vom Verdienst (z. B. Arbeitslosen-, Kranken-, und Rentenversicherung).
  2. abhängig von bisheriger Inanspruchnahme der Versicherung (z. B. KFZ-Versicherung)

Auszahlungen (Inanspruchnahme)

  1. Nach Bedürftigkeit (z. B. bei Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe).
  2. Nach Erreichen eines bestimmten Alters (Rente).
  3. Nach Erreichen einer bestimmten Einzahldauer (z. B. Anwartschaftszeit bei Rente).
  4. Nach Erreichen einer bestimmten Einzahlsumme.

Bisheriges System

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe wird ab 01.01.2005 für erwerbsfähige Sozialhilfe-Empfänger durch das Arbeitslosengeld II ersetzt. Nicht erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 jahre erhalten. Die Sozialhilfe beträgt 345 Euro in den alten und 331 Euro in den neuen Bundesländern. Außerdem werden Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit angemessen übernommen.

Grundsicherung

Dauerhaft Erwerbsunfähige und über 65-Jährige erhalten Grundsicherung nach dem Regelsatz des Bundessozialhilfegesetzes zuzüglich 15 Prozent als Pauschale für einmalige Leistungen. Außerdem werden Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit angemessen, übernommen. Gehbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis erhalten zusätzlich 20% des Regelsatzes.

Sozialgeld

Nicht erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfgemeinschaft (z. B. Kinder) erhalten Sozialgeld. Es orientiert sich an der Höhe des Arbeitslosengeldes II und beträgt für Personen bis 14. Jahre im Westen 207 Euro, im Osten 199 Euro. Personen ab 15. Jahren erhalten im Westen 276 Euro, im Osten 265 Euro.

Arbeitslosengeld II

Wer zwischen 15 und 65 Jahre alt und erwerbsfähig ist, erhält ALG II in Höhe von 345 Euro in den alten und 331 Euro in den neuen Bundesländern Außerdem werden Kosten für Unterkunft und Heizung, soweit angemessen übernommen.

Rente

Informationen zur Rentenhöhe folgen zu einem späternen Zeitpunkt. Ausführliche Informationen zur Rente sind im Internet unter http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/rente/index.cfm zu finden.

Rentenanpassungsformel

Nach dem neuen Nachhaltigkeitsgesetz (vom 01.August 2004) soll zukünftig für die Rentenberechnung die Entwicklung der Lebenserwartung, der Geburten sowie der Erwerbstätigkeit berücksichtigt werden. Grundlage für die Anpassung soll weiterhin die allgemeine Lohnentwicklung sein.

Niveausicherungsklausel

Der Gesetzesbeschluss sieht ein Mindestniveau von 46 Prozent für alle Rentenzugangsjahre bis 2020 vor, sowie von 43 Prozent bis 2030.

Der Beitragssatz soll bis 2020 20 Prozent sowie bis 2030 22 Prozent betragen.

Vorzeitige Altersrente

Die Altersgrenze für die vorzeitige Altersrente oder nach Altersteilzeitarbeit wird zwischen 2006 und 2008 schrittweise von 60 Jahre auf 63 Jahre erhöht.

Schul- und Ausbildungszeiten

Die Ausbildungszeiten in Schule und Hochschule wirken nach einer Übergangsregelung ab 2009 nicht mehr rentensteigernd, werden aber für die Erreichung der Mindestversicherungszeit von 35 Jahren weiterhin berücksichtigt.

Reform-Modell

Die Grundidee dieses Reform-Modells besteht darin, die Höhe der Sozialhilfe (bzw. ALG II) bzw. des Arbeitslosengelds auf ähnlicher Grundlage zu berechnen wie derzeit die Rente.

Dabei würde die „Sozialrente“ die Sozialhilfe bzw. das Arbeitslosengeld ersetzen. Außerdem kann noch die „Kannrente“ eingeführt werden sowie die „Sollrente“ die in etwa der bisherigen Rente entspricht.

Ausgangsbasis für die Berechnung des jeweiligen Rentenanspruchs ist immer die Grund-Rente. Das bedeutet je mehr Beiträge man eingezahlt hat, desto höher liegt der Rentenanspruch über der Grundrente. Wesentlicher Vorteil dabei ist, dass sich jeder Rentenbeitrag bei Arbeitslosigkeit positiv bemerkbar macht.

Grundsätze

 

Grundrente

Entspricht in etwa dem heutigen Sozialhilfe-Satz. Die Grund-Rente wird bezahlt, wenn keinerlei Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden. (nicht identisch mit der jetzt neu eingeführten Grundsicherung!).

 

Wenn Beitragszahlungen erfolgt sind wird immer eine der 3 „Beitrags-Renten“ bezahlt (s. u.), deren Höhe auf jedem Fall über der Grund-Rente liegt (siehe Beispiele). Die Beitrags-Renten setzen sich immer aus der Grundrente sowie einen entsprechenden Aufschlag zusammen. Die Höhe des Aufschlags richtet sich nach den Renten-Beitragszahlungen. Von diesem Aufschlag werden je nach Rentenart (Sozialrente, Kannrente oder Sollrente) 100%, 66% oder 33% ausgezahlt.

Sozialrente

Die Sozialrente ersetzt teilweise die heutige Sozialhilfe bzw. das Arbeitslosengeld II. Sie wird im Falle von Arbeitslosigkeit gezahlt. Die Höhe der Sozialrente entspricht der Grundrente zuzüglich 33% des aktuellen Rentenbetrags (Aufschlag).

Kannrente

Die Kannrente ist entfernt vergleichbar mit der Vorruhestandsregelung. Sie ab einem bestimmten Lebensalter und/oder nach einer bestimmten Anzahl *** hier weiter **ausgezahlt werden. Die Höhe der Kannrente entspricht der Grundrente zuzüglich 66% des aktuellen Rentenbetrags.  oder ab dem 20./30. … „Einzahlungsjahr“ (! Auf Grundrente!)

Sollrente

z.B. ab 65. Lebensjahr der volle Betrag (=100% der Rente (nicht vom bisherigen Lohn!))

Sonderfälle: Erwerbsunfähigkeit

Für Personen die ganz oder teilweise erwerbsunfähig sind, müssen entsprechende Sonderregelungen geschaffen werden, da diese Personen keine Möglichkeit haben, einen Rentenanspruch aufzubauen.

Beispiele:

Ausgangswerte für die folgenden Szenarien ist eine Grundrente von 700 Euro. Es wird davon ausgegangen, dass der Verdienst – und damit auch die Jahresbeiträge – bei allen Personen im Beispiel identisch sind

  1. Herr A hat 45 Jahre Rentenbeiträge gezahlt und geht mit 65 Jahren in Rente. Er erhält die sogenannte Sollrente die in diesem Beispiel 1600 Euro beträgt. Der Aufschlag auf die Grundrente beträgt also 900 Euro.
  2. Herr B hat 30 Jahre Rentenbeiträge gezahlt und wird mit 55 Jahren arbeitslos. Er hat daher einen Rentenanspruch von 1300 Euro bzw. 600 Euro zusätzlich zur Grundrente (45 Jahre = 900 Euro Aufschlag => 30 Jahre = 600 Euro Aufschlag). Da er mit 55 Jahren Anspruch auf eine Kannrente hat bekommt er 1096 Euro (66% von 600 = 396 + 700 Euro Grundrente).
  3. Herr C hat 15 Jahre Rentenbeiträge gezahlt und wird mit 35 Jahren arbeitslos. Er hat daher einen Rentenanspruch von 1000 Euro zusätzlich zur Grundrente (45 Jahre = 900 Euro Aufschlag => 15 Jahre = 300 Euro Aufschlag). Mit 35 Jahren erhält er eine Sozialrente in Höhe von 799 Euro (33% von 300 = 99 + 700 Euro Grundrente).
  4. Herr D ist 25 Jahre und hat noch keine Rentenbeiträge eingezahlt. Er erhält daher die Grundrente in Höhe von 700 Euro.

 

Impressum:: Jörg Siebrands, 21614 Buxtehude, Fichtenweg 1

Weitere Websites von mir: