HomeDienstleistungenKundenkartePflege & BehinderungKontakt
Seniorenberatung-Ahaus
Pflegestufen

Unten sehen sie die aktuellen Beträge der Pflegekasse aufgelistet.

Menschen mit Demenz erhalten, wenn Sie zu Hause betreut werden,  auch Leistungen, wenn ihnen bisher keine Pflegestufe zugesprochen wurde. Der zur Verfügung stehende Leistungsbetrag ist je nach Krankheitsbild zwischen 100 - 200 € monatlich anzusiedeln.


 

Leistungen der Pflegeversicherungen


Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten müssen Sie         :

  • Pflegeversichert sein
  • Zum leistungsberechtigten Personenkreis gehören


Der Umfang der Leistungen richtet sich nach:

  • Der Stufe der Pflegebedürftigkeit
  • Art der Pflege

Wird die tägl. Pflege von Helfern aus dem Familien- oder Freundeskreis geleistet, zahlt die Pflegeversicherung folgendes monatliches Pflegegeld, das als Unterstützung für die Pflegeperson gedacht ist:

Monatliche Leistungen bei privater Pflege (Pflegegeld)

                                       Aktuell         

Pflegestufe 1                  235 Euro     
Pflegestufe 2                  440 Euro     
Pflegestufe 3                  700 Euro     


 

Kann die Pflege nicht durch Angehörige, Nachbarn, oder Freunde gesichert werden, zahlt die Pflegeversicherung folgende Beträge für professionelle Pflegedienste:

Ambulanter Pflegedienst (Sachleistung)

                                       Aktuell        

Pflegestufe 1                  450 Euro      
Pflegestufe 2                1100 Euro    
Pflegestufe 3                1550 Euro    
Härtefall                        1918 Euro  

Des weiteren haben Sie die Möglichkeit eine Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.



Die Beträge für eine vollstationäre Pflege sehen wie folgt aus:

Stationäre Pflege (Pflegeeinrichtung)

                                        Aktuell         

Pflegestufe 1                  1023 Euro
Pflegestufe 2                  1279 Euro
Pflegestufe 3                  1550 Euro    
Härtefall                          1918 Euro    


 

Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination zwischen Pflegegeld und Sachleistungen. Hierbei bekommt der Pflegedienst sein Geld vorrangig. Wird die Sachleistung von Pflegedienst nicht aufgebraucht, errechnet sich der Anspruch prozentual aus dem Rest und der Eingruppierung des Pflegegeldes.

Sollten sich aktuelle Änderungen der Leistungen ergeben, werden diese in Kürze aktualisiert.

Schwerbehinderungen
HomeDienstleistungenKundenkartePflege & BehinderungKontakt