Auflastung
Warum Auflastung?
Da inzwischen mein T4 auch nicht mehr die neueste Abgasnorm erfüllt und Kraftfahrzeuge über 2,8t nach Gewicht besteuert werden, bietet sich eine Auflastung an.
Ein Diesel-PKW mit 2,5l Hubraum und Schadstoffklasse E2 kostet in 2002 genau 370,69 EUR
Für einen Kombinationskraftwagen (kein LKW !) mit 2,81t zahlt man nur noch 172,00 EUR.
 
Nachteile einer Auflastung
Über 2,8t zGG ist das Parken auf dem Gehweg nicht erlaubtDer größte Nachteil ist, dass man mit einem Fahrzeug über 2,8t zulässigem Gesamtgewicht nicht mehr auf Gehsteigen (sofern erlaubt) fahren und parken darf. Ich kann das verkraften und wer kann schon von außen sehen, ob ein T4 ein zulässiges Gesamtgewicht unter oder über 2,8t zGG aufweist.
 
Hinzu kommen eventuelle Umbaukosten (0,00 bis ?? EUR), die Gebühren für die Änderungsabnahme (26,00 EUR) und die Eintragung (11,00 EUR) in den Fahrzeugbrief.
 
Was ist für eine Auflastung zu tun?
Es ist nur zu klären, ob das fragliche Fahrzeug ohne Umbauten oder, wenn nötig, mit welchen Umbauten aufgelastet werden kann.
 
Wo gibt es die Freigabe für die Auflastung?
Da ich bei eMail-Anfragen an VW nicht immer zuverlässig bedient wurde, habe ich ein Fax mit Kopie des Fahrzeugscheines an das "Service Call Center" der Volkswagen AG in Köln gesendet. Die Nummer "02 21 / 98 39 21 99" hatte ich bei meiner Anfrage bezüglich der Biodieselfreigabe im Zusammenhang mit meinem Zuheizer-Problem erhalten.
Die Antwort kam per "gelber" Post zwei Tage später mit erfreulichem Ergebnis:
Das Zulässige Gesamtgewicht kann für meinen T4 ohne technische Änderungen erhöht werden!
 
Die Auflastungsbestätigung von VW
 
Ich denke, dass, durch die werkseitig angebrachte Anhängekupplung, die für eine Auflastung notwendigen Federn an Hinterachse und Bremszylinder schon eingebaut sind. Die vorhandenen maximalen Achslasten für Vorderachse (1510kg) und Hinterachse (1330kg) ergeben zusammen ja schon 2840kg. Diese Summe ist aber nicht alleinig auschlaggebend für eine Auflastung ohne technische Änderungen!
 
Wer machte die Änderungsabnahme für die Auflastung?
Jetzt muss nur noch ein Prüfer von der GTÜ (oder KÜS, DEKRA, TÜV) die Angelegenheit abnehmen.
Und er hat es problemlos gemacht!
Fahrzeugschein und Bestätigung von VW genügten. Obwohl ich HU und AU auch gleich machte, gab es keine Ermäßigung für die Änderungsabnahme. Es waren 26,00 EUR zu zahlen. Diese Prüfgebühr ist unterschiedlich, abhängig von Region, Prüfgesellschaft und Aufwand (z.B. nach Umbaumaßnahmen). Es sind bis ca. 50 EUR möglich, vorher vergleichen lohnt sich deshalb!
 
Welche Behörden müssen von der Auflastung informiert werden?
Als nächstes ist die Zulassungsstelle aufzusuchen. Dort wird der Fahrzeugbrief ergänzt und ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt. Dazu müssen Änderungsabnahme, Brief und Schein vorgelegt werden.
Ein kleines Problem bereitete der zuständigen Sachbearbeiterin die alte Schlüsselnummer, die durch eine neue ersetzt werden muß. Nach einem Rückruf beim GTÜ-Sachverständigen wurde die Angelegenheit unbürokratisch erledigt.
Nach Einzahlung von 11,00 EUR bei der Kreiskasse erhielt ich die geänderten Dokumente ausgehändigt. Damit ist die Änderung jetzt wirksam.
Das zuständige Finanzamt wird per EDV-Verfahren automatisch von der Zulassungsstelle informiert und nach vielen Tagen (4 Wochen) bekam ich einen neuen Bescheid von der Kraftfahrzeugsteuerstelle mit einem Scheck als Anhang. Natürlich wird die reduzierte Steuer schon ab dem Tag der Bearbeitung in der Zulassungsstelle berücksichtigt, da sind sie korrekt, die Leute vom FA.
 
Wie lange bringt die Auflastung Steuervorteile?
Das kann heute noch niemand sagen. Dass sich die Steuergesetzgebung zum Nachteil der "Auflaster" verändern kann, damit muss man zumindest rechnen. Ein eventuell mit der Auflastung verbundener Umbau sollte sich jedenfalls schnell rechnen. Wenn sich nichts ändern sollte, wäre ich auch nicht enttäuscht.
 
Und so sollte man es nie machen:
 
Quelle: 
 
T4@t-h-o.de