Schornsteinfeger arbeiten 1

       Gefahr: Unsichere Verkehrswege - insbesondere nicht nach Herstellerangaben eingebaute

                   Trittflächen und Einzeltritte - sind oftmals die Ursache von Unfällen.

Bild 1 TIS

       Über oder innerhalb der Dacheindeckungen für die Bauteile der Verkehrswege und Arbeitsplätze

       Stahl, Chrom-Nickelstahl oder Nichteisenmetalle verwenden.

Verkehrswege

    # Ab mehr als 20° Dachneigung Laufstege, Trittflächen, Einzeltritte, festinstallierte Leitern oder

             Dachleitern (Dachdeckerauflegeleitern unzulässig) vorsehen.

    # Mindestbreite der Laufstege und Trittflächen 25 cm (Bild 2)

    # Abstand zwischen den einzelnen Flächen von Laufstegen nicht mehr als 5 cm.

    # Trittflächen unter Durchsteigöffnungen mindestens 25 x 40 cm .

         # Abstand der Trittflächen (Bild 3) in Abhängigkeit von der Dachneigung. Nach Einbauanleitung des

             Herstellers übereinander anordnen .

      o Trittflächen auf Dächern bis 45 Neigung höchstens 75 cm Abstand,

      o Trittflächen auf Dächern über 45 Neigung höchstens 50 cm Abstand.

      o Einzeltritte bis höchstens 60 Dachneigung höchstens 40 cm Abstand (Bild 3).

         # Rechtwinkliger Abstand zwischen Mitte Sprosse und Dacheindeckung bei fest installierten Leitern

       (Bild1) 8 cm bis 11 cm.

    # Dachleitern so einbauen, dass der rechtwinklige Abstand zwischen Oberkante Sprosse und Oberkante

       Dachfläche mindestens 4 cm beträgt.

    # Dachleitern mit der zweiten Sprosse von oben in Sicherheitsdachhaken einhängen und am Fuß gegen

       seitliches Verschieben sichern.

         # Anlegeleitern als Zugang zu Verkehrswegen auf dem Dach nur dann verwenden, wenn eine standsichere

       Aufstellung gewährleistet und ein seitliches Verrutschen durch konstruktive Einrichtungen an Bauwerk

       oder Leiter ausgeschlossen ist. Übergang nicht mehr als 50 cm.

         # Mindestbreite von Holzlaufstegen 25 cm Die Holzdicke ergibt sich aus der maximalen Stütz - weite

       (Tabelle).

 

Schornsteinfeger arbeiten 2

Bild 2 TIS

Standflächen

    # Standflächen (Bild 4) an der Mündung von Abgasleitungen nicht tiefer als 1,10 m unterhalb der

       Mündung. Mindestgrösse 25x40 cm.

    # Sie müssen folgende waagrechte Abstände aufweisen:.

      o zwischen Abgasanlage und Aussenkante Standfläche: mindestens 40 cm

      o zwischen Innenkante Standfläche und Aussenkante Abgasanlage: höchstens 30 cm

      o zwischen Standfläche und Abgasanlage bei zwischen - liegendem First höchstens 60 cm

      o Innenkante Standfläche und Mitte Zug der Abgasanlage: höchstens 1,0 m

    # Standflächen an Reinigungsöffnungen mindestens 50 x 50 cm. Bewegungsfreiraum mind. 1,8 m3, wobei

       die Unterkante der Reinigungsöffnung sich in einem Bereich von 40 cm bis 1,40 m über der Standfläche

       befinden muss.

Absturzsicherung

    # Einseitigen Geländerholm in 1,10 m Höhe bei seitlichem Abstand von 15. cm zur Fläche vorsehen:

      o an Standflächen und Verkehrswegen auf Dächern mit einer Neigung von mehr als 60

      o an Standflächen und Verkehrswegen bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe

    # Steigleitern an Abgasanlagen mit einer Aufstiegshöhe bis 5,00 m im Mündungsbereich' mit einem

       Ruhebügel ausrüsten. Von mehr als 5,00 m über Dach bis zur Mündung mit einer

       Steigschutzeinrichtung nach DIN 18799-3 ausrüsten, die auch für die Standfläche wirksam sein muss.

    # Steigleitern an Abgasanlagen nach DIN 4133 oder nach DIN 1056 mit Absturzhöhen von mehr als

       10,00 m mit Steigschutzeinrichtungen ausrüsten. Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

       beim Umgang. mit krebserzeugenden Gefahrstoffen und bei Absturzgefahr vorsehen. Holzabmessungen

       für Laufstege unter Dach.

Bild 3 TIS

Anlegeleitern

Gefahr

    # Es kann zu gefährlichen Stürzen kommen, wenn die Leiter einsinkt, wegrutscht oder umfällt.

    # Schadhafte Leitern nicht benutzen,. z. B. angebrochene Holme und Sprossen von Holzleitern, verbogene

       und angeknickte Metalleitern. Angebrochene Holme, Wangen und Sprossen von Holzleitern nicht

       flicken. Holzleitern gegen Witterungs- und Temperatureinflüsse geschützt lagern, keine deckenden

       Anstriche verwenden

    # Richtigen Anlegewinkel einhalten (Bild 1).Er beträgt bei

    # Sprossenanlegeleitern 65 - 75°, Stufenanlegeleitern 6O - 7O°.

    # Leitern nur an sichere Stützpunkte anlehnen. Mindestens 1 m über die Austrittsstelle hinausragen lassen

       (Bild 2). Anlegeleitern gegen Ausgleiten, Umfallen, Umkanten, Abrutschen und Einsinken sichern,. z.B.

       durch Fußverbreiterrungen (Bild 3) dem Untergrund angepasste Leiterfüße, Einhängevorrichtungen,

       Anbinden des Leitkopfes. Leitern im Verkehrsbereich durch Absperrung sichern

Bild 4 TIS02

Steigeisengnge Steigleitern

Gefahr

    # Fehlende Steigschutzeinrichtungen sowie mangelhaft gestaltete Übergänge zu Schalungs- und

       Gerüstkonstruktionen sind oft Ursache schwerer, meist tödlicher Absturzunfälle.

Steigeinrichtungen

    # Beim Errichten von Türmen und Schornsteinen nur Steigeinrichtungen (Steigleitern, Steigeisengänge)

       mit Steigschutz vorsehen (Bild 1) Steigeinrichtungen aus korrosionsgeschütztem Material herstellen. Im

       Mündungsbereich von Schornsteinen nichtrostendes Material verwenden. Ruhebühnen in Abständen

       von höchstens 25,0 m vorsehen (Bild 4). Steigeinrichtungen dem Baufortschritt entsprechend einbauen.

       Beim Einsatz von Gleit- oder Kletterschalungen absturzsichren Übergang zur Steigleiter herstellen.

Bild 5 TIS

Steigschutz

    # Nur geprüften Steigschutz einbauen. Die Führungseinrichtungen sollen ohne horizontale Zugkraft

       funktionieren.

    # Steigschutzschienen über den obersten Standplatz hinausführen.(Bild 2)

    # Beim Benutzen des Steigschutzes Sicherheitsgeschirre (Auffanggurte Form A) verwenden .

    # Gitterrostbühnen

    # Gitterroste unverschiebbar befestigen und regelmäßig kontrollieren.

 

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