Schornsteinfeger arbeiten 1
Gefahr: Unsichere Verkehrswege - insbesondere nicht nach Herstellerangaben eingebaute
Über oder innerhalb der Dacheindeckungen für die Bauteile der Verkehrswege und Arbeitsplätze
Stahl, Chrom-Nickelstahl oder Nichteisenmetalle verwenden.
Verkehrswege
# Ab mehr als 20° Dachneigung Laufstege, Trittflächen, Einzeltritte, festinstallierte Leitern oder
Dachleitern (Dachdeckerauflegeleitern unzulässig) vorsehen.
# Mindestbreite der Laufstege und Trittflächen 25 cm (Bild 2)
# Abstand zwischen den einzelnen Flächen von Laufstegen nicht mehr als 5 cm.
# Trittflächen unter Durchsteigöffnungen mindestens 25 x 40 cm .
# Abstand der Trittflächen (Bild 3) in Abhängigkeit von der Dachneigung. Nach Einbauanleitung des
Herstellers übereinander anordnen .
o Trittflächen auf Dächern bis 45 Neigung höchstens 75 cm Abstand,
o Trittflächen auf Dächern über 45 Neigung höchstens 50 cm Abstand.
o Einzeltritte bis höchstens 60 Dachneigung höchstens 40 cm Abstand (Bild 3).
# Rechtwinkliger Abstand zwischen Mitte Sprosse und Dacheindeckung bei fest installierten Leitern
(Bild1) 8 cm bis 11 cm.
# Dachleitern so einbauen, dass der rechtwinklige Abstand zwischen Oberkante Sprosse und Oberkante
Dachfläche mindestens 4 cm beträgt.
# Dachleitern mit der zweiten Sprosse von oben in Sicherheitsdachhaken einhängen und am Fuß gegen
seitliches Verschieben sichern.
# Anlegeleitern als Zugang zu Verkehrswegen auf dem Dach nur dann verwenden, wenn eine standsichere
Aufstellung gewährleistet und ein seitliches Verrutschen durch konstruktive Einrichtungen an Bauwerk
oder Leiter ausgeschlossen ist. Übergang nicht mehr als 50 cm.
# Mindestbreite von Holzlaufstegen 25 cm Die Holzdicke ergibt sich aus der maximalen Stütz - weite
Schornsteinfeger arbeiten 2
Standflächen
# Standflächen (Bild 4) an der Mündung von Abgasleitungen nicht tiefer als 1,10 m unterhalb der
Mündung. Mindestgrösse 25x40 cm.
# Sie müssen folgende waagrechte Abstände aufweisen:.
o zwischen Abgasanlage und Aussenkante Standfläche: mindestens 40 cm
o zwischen Innenkante Standfläche und Aussenkante Abgasanlage: höchstens 30 cm
o zwischen Standfläche und Abgasanlage bei zwischen - liegendem First höchstens 60 cm
o Innenkante Standfläche und Mitte Zug der Abgasanlage: höchstens 1,0 m
# Standflächen an Reinigungsöffnungen mindestens 50 x 50 cm. Bewegungsfreiraum mind. 1,8 m3, wobei
die Unterkante der Reinigungsöffnung sich in einem Bereich von 40 cm bis 1,40 m über der Standfläche
befinden muss.
Absturzsicherung
# Einseitigen Geländerholm in 1,10 m Höhe bei seitlichem Abstand von 15. cm zur Fläche vorsehen:
o an Standflächen und Verkehrswegen auf Dächern mit einer Neigung von mehr als 60
o an Standflächen und Verkehrswegen bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe
# Steigleitern an Abgasanlagen mit einer Aufstiegshöhe bis 5,00 m im Mündungsbereich' mit einem
Ruhebügel ausrüsten. Von mehr als 5,00 m über Dach bis zur Mündung mit einer
Steigschutzeinrichtung nach DIN 18799-3 ausrüsten, die auch für die Standfläche wirksam sein muss.
# Steigleitern an Abgasanlagen nach DIN 4133 oder nach DIN 1056 mit Absturzhöhen von mehr als
10,00 m mit Steigschutzeinrichtungen ausrüsten. Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
beim Umgang. mit krebserzeugenden Gefahrstoffen und bei Absturzgefahr vorsehen. Holzabmessungen
für Laufstege unter Dach.
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