Laserschutzkurs
zum Laserschutzbeauftragten gemäß BGV B2
Termine und Veranstaltungsorte nach Absprache
Kostenlos für unsere Kunden
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Kostenlos für unsere Kunden
Für den Betrieb von Laserseinrichtungen gelten festgelegte gesetzliche Bestimmungen; so ist für Lasereinrichtungen der Klasse 4 (= Tattooentfernungslaser) nach §6 der Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung der zuständigen Berufsgenossenschaft oder dem Gemeindeunfallverband ein Laser-schutzbeauftragter anzugeben und schriftlich zu berufen. Unser Laserschutzseminar bringt Ihnen ausführlich alle Informationen nahe, die ein(e) Laserschutzbeauftragte(r) besitzen muss, damit er seine Aufgabe verant-wortungsvoll ausüben kann. Der Kurs erfüllt die von den Berufsgenossenschaften aufgestellten Anforderungen und Sie erhalten die vorgeschriebene Sachkunde für Laserschutzbeauftragte (entsprechend Anhang 3 - Unfallverhütungsvorschrift). Am Ende unseres Kurses erhalten Sie ein entsprechendes Zertifikat ausgehändigt.
Technisches- / Physikalisches Grundwissen:
Eigenschaften- / Entstehung- / Messbedingungen- / Betriebsarten von Laserstrahlung
Klinischer Einsatz - Laser:
Diagnostik / Photochemische Wirkungen / Grenzwerte
Biologische Auswirkungen der Laserstrahlung:
Wirkung von Laserstrahlung auf biologisches Gewebe
Wechselwirkung von Laserstrahlung / Grenzwertstimmungen / Berechnungen
Moderne Lasertechnik – Funktion und (medizinische) Anwendungen
Übersicht / Aufgaben / Schutzmaßnahmen / Laserschutzfilter
Rechtliche Vorgaben
Gesetze / UVV / DIN (EN) –Normen / VDI-Richtlinien / Vorgaben im Umgang mit medizinischen Geräten
Praktische Unterweisung
Umgang mit dem Lasergerät / Schutzausrüstung / Warnschilder
Anforderungen an Laserschutzbeauftragter
Verantwortung /Verhalten / Aufgaben
Anforderungen an Räumlichkeiten
Beschaffenheit und Vorgaben für Laserarbeitsplätze |