Unser Rechtsstreit, oder: Wie dumm kann man eigentlich sein?


Diese Schilderung beruht auf einer wahren Begebenheit, nämlich dem Streit mit Sebastians Nachmieter um 350 Euro. Nachdem er sich entgegen aller Absprachen weigerte, zu zahlen, landete der Fall nach einem halben Jahr beim Gericht, was uns einige "Stilblüten" seinerseits bescherte. Hier ist die ganze Geschichte nachzulesen, inkl. der original-Dokumente, allerdings wurden aus Datenschutz-Gründen Name & email-adresse & Anschrift des Nachmieters geschwärzt.


Es begab sich an einem denkwürdigen Tag im Mai, da Sebastian diese email aus dem elektronischen Postkasten fischte: klick
Noch am selben Tag besichtigten dieser nette junge Mann mitsamt Frau (Anm.: In zerrissenen Jeans, aber das Geld wird für das 3er Cabrio mit Navi-System drauf gegangen sein...) die Wohnung, und waren völlig begeistert. Sie entschlossen sich sofort die Wohnung zu mieten, sofern die Vermieterin einverstanden sei, und waren auch mit dem Kauf der Einbauküche & diverser anderer Gegenstände einverstanden. Folglich bekam der nette junge Herr, als wir von der Vermieterin Bescheid bekamen, er sei der neue Mieter, von Sebastian folgende Mail: klick
Am 27.05. zog Herr Berlin (Anm.: Name geändert) dann auch in die Wohnung ein - jedoch ohne vorher den vereinbarten Betrag zu überweisen. Es folgten viele Ausreden seinerseits und vergebliche Versuche unserseits, Herrn B. telefonisch zu erreichen oder persönlich anzutreffen. Jedoch kam es nach über einer Woche zu einem Treffen, zu dem Herr B. mit der folgenden original zitierten SMS aufforderte: "hallo hr ruffer. teffen uns 16.30 hier. bringen sie einen konkreten termin mit wann ihre sachen alle aus der garage sind und lassen ihre aroganz zu hause mfg" (Anm.: Rechtschreibfehler sind originalgetreu übernommen - dass Herr B. es auch ansonsten nicht so mit der Rechtschreibung hat, wussten wir zu dem Zeitpunkt noch nicht, wird sich aber dem geneigten Leser in den nächsten Schriftwechseln geradezu aufdrängen.)
Hierzu muss man wissen, dass Sebastian Herr B. 5 Tage vor dem eigentlichen Mieten der Wohnung den Einzug (kostenfrei) gewährte, da Herr B. bereits am 01.06. zur Arbeit erscheinen sollte, unter der Voraussetzung, dass er (Sebastian) einige Gegenstände noch in der Garage lagern können, bis sie von der Sperrmüllabfuhr abgeholt würden. Bei diesem Treffen bemängelte Herr B. einen Kratzer im Ceranfeld, der angeblich ein Sprung sei, was wir bis heute trotz Besichtigung nicht feststellen konnten (wobei er sich darin wenig später selbst widerspricht), und bekam daraufhin nach langem Hin und Her 150 € Nachlass auf den Gesamtpreis von 2500 €. Herr B. war nicht in der Lage den Betrag zu begleichen (was wohl auch sein Nicht-Überweisen erklärt), da er angenommen hatte, ihm würde die erste Miete erlassen (Anm.: Das ist nun eher "unüblich", aber dass Herr B. eine sehr merkwürdinge Sicht der Dinge hat, war uns bis zu dem Zeitpunkt nicht bewusst). Deshalb vereinbarte Sebastian mit Herrn B., dass er 2000 € bar anzahlt (was er auch tat), und dass er die restlichen 350 € am 01.07. nach seinem Lohneingang (und bereits über einen Monat nach Einzug) überweisen sollte. Dieses wollte Sebastian schriftlich festhalten, und vereinbarte mit ihm, dass er ihm eine Stunde später den Kaufvertrag (KV) vorbeibringen würde. Jedoch traf er wieder mal niemanden an, und warf den bereits von ihm unterzeichneten KV in zweifacher Ausführung in den Briefkasten von Herrn B., mit der Bitte, einen davon unterschrieben an ihn zurück zu senden, was er jedoch nie tat.
5 Tage nach diesem Treffen (und mehr als 2 Wochen nach Einzug) begegnete er Sebastian bei der Post und fand wieder einen Grund zur Beschwerde: Der Kühlschrank sei nicht in Ordnung, er würde zufrieren. (Anm.: Ja aber dann kühlt er doch offenbar?!) Auch sei die Spülmaschine defekt, sie würde nicht aufhören zu pumpen. Da sowohl der Kühlschrank als auch die Spülmaschine bis zum Auszug einwandfrei funktionierte, erstaunte uns diese Beschwerden des Herrn B. außerordentlich. Dieser Mann muss, sollten all diese Behauptungen wahr sein, nicht nur zwei linke Hände, sondern auch 2 linke Füße haben und noch dazu ein außerordentliches Geschick, elektrischen Geräten über den Jordan zu helfen. Er erhielt von Sebastian den Tipp, das Sieb im Wasserzulauf der Spülmaschine könne verstopft sein, ansonsten wisse er leider auch nicht weiter, da die Maschine wie gesagt bis zum Auszug einwandfrei funktionierte. 3 Tage später kam von ihm jedoch folgende mail: klick,
worauf Sebastian ihm folgende Antwort schickte: klick
Eine Woche später erhielten wir den Termin für die Sperrmüllabholung, den wir sogleich an Herrn B. weiterleiteten: klick
Wiederum 3 Tage danach, am 26.06.03, teilte Herr B. uns mit dass der Sperrmüll abgeholt und die Spülmaschine immer noch defekt sei. Nun will er von uns wissen, ob wir irgendwelche Schwarzarbeiter kennen, die ihm das Teil reparieren können. Kennen wir natürlich nicht, das Problem muss er also allein lösen: klick
Am 01.07. sollte Herr B. dann den Restbetrag überweisen. Das schien ihm irgendwie entfallen zu sein, denn am 04.07. war immer noch kein Geld auf Sebastians Konto eingegangen, was uns zu folgender email veranlasste: klick
Jedoch ist Herr B. ganz anderer Meinung als wir, was die Zahlung des Restbetrags betrifft, was er uns in folgender erstaunlicher mail mitteilt: klick (Anm.: Hier wird auch sogleich sein oben erwähntes Problem mit der Deutschen Rechtschreibung deutlich, jedoch ist er noch nicht auf dem Höhepunkt seiner orthographischen Fehlleistungen angekommen)
Eine solche Mail erfordert eine deutliche Antwort. Kann er haben: klick. Freundlich aber bestimmt lautet die Devise auf unserer Seite.
Unser Herr B. lässt sich von so einer mail erstmal überhaupt nicht beeindrucken und meldet sich nicht. Natürlich landen auch die vereinbarten 350 € nicht auf Sebastians Konto, weshalb Herr B. 5 Tage später von ihm die 1. Mahnung bekommt. Auch mit unserer Geduld ist es irgendwann vorbei, und damit das gute Stück nicht irgendwo im Nirvana der Deutschen Post verschwindet, wird es als Einwurf-Einschreiben verschickt, womit zugleich auch das Zustelldatum belegt wird. klick
Das wiederum scheint ihn doch zu interessieren, denn er lässt uns eine 3-seitige Antwort zukommen, die ganz neue Seiten offenbart. Jedenfalls scheint es nicht nur an großen Beträgen zu hapern, sonder auch an den 2.15 € für ein Einwurfeinschreiben, denn den Brief wirft er persönlich bei uns ein: klick
Unter seiner Erregung über die Mahnung leidet nicht nur die Rechtschreibung, sondern auch die Höflichkeit (*tststs*), und auch die Fähigkeit Gesagtes bzw. Geschriebenes korrekt zu zitieren. Der Gute versucht uns einzuschüchtern, in dem er uns vor die Wahl stellt, die Forderungen gegen ihn fallen zu lassen, oder uns anzuzeigen. Zum Beispiel wegen vorsätzlichen Betruges (Anm.: Gibt es "nicht vorsätzlichen" Betrug? Ich dachte bisher, Betrug setze Vorsatz voraus?!) oder auch versuchten Hausfriedensbruch (Anm.: Auch das müsste er uns näher erläutern...). Nun ahnt er nicht, dass er mit der Einschüchterung bezüglich der Telekomleitungen an den Falschen geraten ist und uns sein hochachtungsvoll unterzeichneter Brief eigentlich gerade zu Lachkrämpfen veranlasst: Teil 1 Teil 2 Teil 3
Wir entschlossen uns nun, auch das Gericht an unserer Heiterkeit teilhaben zu lassen und gingen zum gerichtlichen Mahnverfahren über (Anm.:Der Klageschrift lagen selbstverständlich alle Briefwechsel mit Herrn B. bei. Das Gericht soll ja schließlich auch was zu lachen haben, aber dazu später mehr).Seite 1 Seite 2
Herr B. liefert nun eine Verteidigungsschrift ab, die sich über 4 Seiten erstreckt und in der er sich ständig selbst widerspricht. (Anm.: Besonders gefallen hat uns folgender Satz: (wörtliches Zitat inkl. Rechtschreibfehler:) Durch dieses gewaltsame Auftreten das sich in ca. halbstündigem Treten und klopfen Gegen die Tür äußerte entschieden wir uns diesem nicht nachzugeben." Gab es in der DDR früher keine Kommas? Ich stelle mir nun also vor, wie Herr B. mit seiner Frau in der Wohnung sitzt, während wir vor der Tür stehen, und nach 30 Minuten auf die Uhr schaut und sagt:"Schatz, die klopfen jetzt schon eine halbe Stunde - ich denke wir machen die Tür besser nicht auf." Oder wie?!!) Immerhin schafft er es diesmal, das Abtau-Intervall des Kühlschranks richtig zu zitieren, allerdings ist der Nachlass wegen des Ceranfeldes in seiner Verteidigungsschrift auf einmal auf stattliche 350 € gewachsen. Seite 1 Seite 2 Seite 3 Seite 4
Da wir uns im Gegensatz zu Herrn B. auf das Wesentliche beschränkten, fiel unsere Stellungnahme zu seinem 4-seitigen Versuch, das Gericht mit Halbwahrheiten & Belanglosigkeiten zu beeindrucken, deutlich kürzer aus: klick klick 2
Auch hierzu fällt Herrn B. wieder jede Menge ein, einschließlich eines Kurzreferates über Mobilfunkverträge sowie jede Menge fehlerhaft zitierte oder nicht anwendbare Paragraphen aus dem BGB. (Anm.: Hätte er es doch nur einmal richtig gelesen, dann hätte er sich das Ganze ersparen können. Allerdings hätten wir dann auch nicht so viel zu lachen gehabt - was ja sehr schade gewesen wäre...) Zurecht darf sich der Leser seiner 2. Verteidigungsschrift auch fragen, warum er bereits nach 2 eng beschriebenen Din-A-4 Seiten schreibt (wörtliches Zitat:)"Ich denke es ist an dieser Stelle nicht notwendig weiter ins Detail zu gehen, da ich selbst kein Rechtsexperte bin und die Zeit des Gerichts auch nicht unnötig vergeuden möchte..." um anschließend eine weitere Seite seiner gedanklichen Ergüsse zu präsentieren.
Als besonderen Leckerbissen am Schluss weist er darauf hin, dass das Gericht doch bitte möglichst schnell (natürlich zu seinem Gunsten) entscheiden soll, da er ja immer die Nahrung für seine 2-jährige Tochter im Kühlschrank im Keller ausbewahren muss, weil der andere ja defekt sei. (Anm.: Also bisher hat er nur beklagt, der Kühlschrank friere zu - folglich muss es da drin ja eigentlich kalt sein. Aber gesetzt den Fall, das gute Stück sei nun endgültig hinüber, so muss unser Herr B. entweder für einen Marathon trainieren oder ein ernsthaftes Problem mit der Einrichtung der Wohnung haben, denn wie sonst erklärt man, dass Herr B. 5 Monate nach Einzug immer noch für jedes Fischbrötchen in den Keller läuft, statt sich den neuen Kühlschrank oben in der DG-Wohnung hinzustellen?) Seite 1 Seite 2 Seite 3 Seite 4
Inzwischen hatten wir einen Termin für eine Gerichtsverhandlung im Januar bekommen. Da wir ja keine Unmenschen sind, und Herrn B. die Gelegenheit geben wollten, die Sache noch vorher zu beenden (natürlich nicht ganz uneigennützig), schickten wir ihm eine letzte Zahlungsaufforderung, die er in gewohnter Manier ignorierte: klick
Voller Vorfreude erwarteten wir also das Highlight unseres Streites mit Herrn B. Gesagt sei, dass sich die Kosten für das Gerichtsverfahren inzwischen auf 114,14 € beliefen, Herr B. war also nicht weit von den ursprünglich geforderten 500 Euro entfernt. Bestens vorbereitet, dank eines Jurastudenten in unserem Freundeskreis, erschienen wir am 26.01.04 zur Verhandlung. Herr B. dagegen befand es nicht für nötig, persönlich zu erscheinen, und erheiterte die Richterin und den der Verhandlung beiwohnenden Rechtspfleger außerordentlich mit der folgenden Entschuldigung: klick
Zu dem Zeitpunkt wussten wir jedoch noch nicht, was für eine tolle "Entschuldigung" Herr B. geschrieben hatte, (die natürlich entgegen seiner Vermutung nicht genügt, um der Verhandlung fernzubleiben), und warteten gespannt auf sein Erscheinen. Nach einer Viertelstunde entschied die Richterin aufgrund der Aktenlage für uns und damit gegen Herrn B., und stellte ein Versäumnisurteil aus, gegen das er innerhalb von 3 Wochen Widerspruch einlegen konnte.
Da das Urteil vorläufig vollstreckbar war, forderten wir Herrn B. nun auf, die Zahlung des Gesamtbetrags, der sich inzwischen auf 484,31 € belief, in die Wege zu leiten: klick (Anm.: Nicht dass wir nicht davon ausgegangen wären, dass ihm wieder etwas einfällt, weshalb er glaubt nicht zahlen zu müssen, aber die Höflichkeit gebietet es wenigstens mal nachzufragen ;-) )
Und tatsächlich, quasi postwendend erreichte und eine email seinerseits, in der er uns mitteilt, das Urteil sei nicht endgültig, und er wolle es zunächst rechtsanwaltlich prüfen lassen. klick (Anm.: Wir sind erstaunt: Einen Anwalt will er fragen! Jetzt schon? Gerade wo es lustig wurde...) Desweiteren schreibt er, sein Arbeitgeber würde uns für den Verdienstausfall, der bei einer 2. Verhandlung entstehen würde, heranziehen. Das hörte sich für uns etwas abenteuerlich an, und wir beschlossen, mal beim Arbeitgeber nachzufragen. Doch dazu später. Herr B. scheint jedenfalls das Urteil nicht genau gelesen zu haben, und wir machen ihn darauf aufmerksam, dass das Urteil bereits vollstreckbar ist und wir nun einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen werden, das Geld einzutreiben. Herr B. ist sich vermutlich nicht ganz darüber im Klaren, was ein Gerichtsvollzieher macht, und dass ER die Kosten dafür trägt, denn er schreibt: (wörtliches Zitat:)"...wenn Sie sich sicher wären im Recht zu sein, hätten Sie auch die Geduld noch bis zum 16.02.04 zu warten. Auch der Gerichtsvollzieher wird von mir nichts anderes hören, so das also nur unnötig zusätzliche Kosten entstehen..." (Am 16.02. endete die Einspruchsfrist für das Versäumnisurteil). (Anm.: Na da wird der Gerichtsvollzieher aber beeindruckt sein...)klick
In der Zwischenzeit erkundigte Sebastian sich telefonisch beim Chef von Herrn B., wie er denn die Forderung nach dem eventuellen Verdienstausfall seines Mitarbeiters zu verstehen hätte. Eine berechtigte Frage, fanden wir, denn gesetzlich ist geregelt, dass Ersatz für Verdienstausfälle nur für Zeugen in Anspruch genommen werden kann. Erstaunlicherweise wusste der Chef gar nichts von Gerichtsverhandlungen und schon gar nicht von Forderungen, die er stellen würde, wenn es zu einer Verhandlung käme, dabei schrieb Herr B. doch ausdrücklich, er hätte mit seinem Chef gesprochen. (Da es sich um eine sehr kleine Firma mit nur einem Chef handelt, war auch jegliche Verwechslung ausgeschlossen.) Jedenfalls ist Herr B. gar nicht begeistert von unserer Nachfrage, wie er uns am Abend per email mitteilt, nicht ohne wieder gewisse Tatsachen zu verdrehen: klick In dieser mail schreibt er unter anderem auch: "Wenn das Gericht die Schuld entgültig befindet, brauchen Sie keinen Gerichtsvollzieher. Aber ich denke die können recht von unrecht unterscheiden." (Anm.: Richtig, dieser Meinung sind wir auch. Aber ob wir da vom gleichen Ergebnis ausgehen?!) Und: "Sie brauchen auch Ihr Geld nicht mit irgentwelchen Einschreiben zu verpulvern..." Damit bezieht er sich wohl darauf, dass wir sämtliche Zahlungsaufforderungen per Einschreiben verschickt haben. Aber er hat wohl nicht begriffen, dass ER die gesamten Kosten trägt, wenn wir vor Gericht Recht bekommen, was mit dem Versäumnisurteil ja bereits einmal geschehen ist.
2 Tage später legt er also tatsächlich Widerspruch gegen das Versäumnisurteil ein. Auf 3 Seiten schreibt er 1,5 Zeilen zur Begründung, warum die Klage abzuweisen sei und weitere 8,5 zum eigentlichen Fall. Auf den restlichen 2 Seiten versucht uns noch einen Diebstahl unterzuschieben, und fasst nochmals in 8 Zeilen zusammen, dass das Gericht die Klage abzuweisen und ihm bitte rechtzeitig Bescheid geben solle, falls sein persönliches Erscheinen noch einmal gefordert sein sollte. (Anm.: Zu gern hätte ich das Gesicht der Richterin beim Lesen dieses Briefes gesehen. Aber sie ist ja schon einiges gewohnt, was Herrn B. betrifft, also wird sie das auch nicht mehr schockieren...) Seite 1 Seite 2 Seite 3
Das Gericht schickt uns eine Mitteilung, ein erneuter Verhandlungstermin sei nicht nötig, man könne nach Aktenlage entscheiden und übersendet uns anbei das Pamphlet des Herrn B., zu dem wir die Möglichkeit bekommen, Stellung zu nehmen. Kurz und bündig ist unsere Stellungnahme, wäre ja noch schöner, wenn wir auf einmal einen Badezimmerspiegel gemopst und dann an ihn verkauft haben sollen. Seite 3
Nachdem wir diese Stellungnahme am 18.02. abgeschickt hatten, warteten wir gespannt, dass die Frist (bis 15.03.)verstrich. Am 26.03.04 erhielten wir das endgültige Urteil des Gerichts, das, zur Enttäuschung von Herrn B., uns Recht gibt. Noch am selben Tag sendeten wir ihm folgende Mail: klick, jedoch haben wir bisher keine Antwort erhalten.

Ob Herr B. zahlt, und ob er dafür sein 3er Cabrio verpfänden muss - DEMNÄCHST HIER!

Endlich geht es weiter! Es gibt Neues im Falle des Herrn B.! Auch wenn es mit Sicherheit noch einen 3. Teil geben wird, denn das letzte Wort ist noch nicht gesprochen - lest nach was im letzten halben Jahr passiert ist :-)
Hier geht's zum Teil 2

Sie haben oft nicht verstanden, was Herr B. uns sagen wollte? Macht nichts, wir auch nicht. Aber seine schönsten Wortschöpfungen und Formulierungen kann man hier nachlesen :-)