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Zu den Zwangsaussiedlungen erklärte der Minister für gesamtdeutsche Fragen Ernst Lemmer am 6. Oktober 1961

„... Die Massendeportationen und Verwüstungen längs der Zonengrenze sind ein unerhörter Akt der Unmenschlichkeit. ... „
„Ich bin sicher, daß unser ganzes Volk diesseits und jenseits der willkürlichen Trennungslinie mit mir die Empörung darüber teilt, daß jetzt Familien entlang der 1400 km langen Zonengrenze aus ihren vielfach seit Generationen bewohnten Häusern und Höfen depotiert werden.“
„Voller Erregung möchte ich die Frage stellen, ob es denn wirklich in Moskau verborgen bleiben kann, wie es in Wahrheit um ein Regime stehen muß, das durch Perfektionierung von Menschenjagden entlang des Stacheldrahtes und von Sperrmauern seine eigene Bevölkerung daran hindern muß, sich zu Hunderttausenden, ja vielleicht Millionen, auf und davon zu machen, um in anderen Teil ihrer deutschen Heimat ein Leben in Sicherheit und Freiheit führen zu können.“
... „Man muß als Deutscher tiefe Scham darüber empfinden, daß Deutsche sich zur Jagd mit Schußwaffen auf ihre deutschen Brüder erniedrigen lassen und gleichzeitig, wie in einer anderen traurigen Epoche der Geschichte unseres Volkes, in einem unverständlichen Kadavergehorsam dazu hergeben, friedliche und einfache Menschen aus ihren Heimen zu deportieren oder dabei Mitwirken, Häuser und Laubenkolonien für den berüchtigten Hundertmeter-Todesstreifen neiderzureißen“
Bulletin der Bundesregierung 1961 S. 1793
 

Zwangsaussiedlung in der ehemaligen “DDR“

1. Ausgangssituation:
Das SED-System der DDR, errichtet von Stalins Gnaden, hatte nie eine Mehrheit im eigenen Land. Gegen die innere Misere und die hohen Flüchtlingszahlen wollte die SED gnadenlos ihr eigenes Machtmonopol ausbauen. „Grenzsicherung“ und „innere Ordnung“ sollten zum absoluten Gehorsam der Bevölkerung führen.
Man wollte einerseits die internationale Anerkennung des “DDR“-Machtpotentials,
andererseits sollte jeder Informationsaustausch im Land kanalisiert oder ganz verhindert werden. Es folgte die Isolierung bzw. Abgrenzung der eigenen Bevölkerung nach außen. Kritiker, Menschen, die auf diese Machtintrigen und auf den Machtmißbrauch aufmerksam machten, waren störend und nicht zu dulden. Die Grenze war dabei ein willkommenes Mittel, in diesem Bereich unbequeme Menschen ‚auszuschalten‘, zu diskriminieren und sich deren Eigentum als materielle Machtbasis anzueignen.
Die ersonnenen “Maßnahmen“ sollten Präzedenzfälle schaffen und selbst Menschen, die nicht einmal regimekritisch waren, in Angst und Schrecken zu versetzen und zum Schweigen zu bringen.

2. Verfahrensweise:
-Verordnung vom 26.05.52 - ausschließlich zur Grenzsicherung!
-Die Erlässe von “Durchführungsbefehlen“ 1952 - Nr. 38/52  und 1961 - Nr. 35/61 waren Grundlage für die beiden größten Aktionen zur Aussiedlung Personen.  –
-Die Konspirative Vorbereitung sollte die Betroffenen überraschen, alle anderen Menschen einschüchtern.
- Die Überfallartige, gewaltsame Durchführung wurde ohne Rücksicht auf Gesundheit, Alter, Schwangerschaft geschweige denn anderer Situation durchgezogen. Die Betroffenen erhielten nur  Offizielle “Begründung“ : „...Zum eigenen Schutz vor Agenten und Saboteuren aus dem Westen“. Es gab keine Aufklärung, was passieren wird, wohin und wie es weiter gehen soll.
Bis zum Erreichen des neuen Ansiedlungsortes wurden die Betroffenen völlig im Unklaren gelassen!

- Die Internen Begründungen  entlarven das Unrecht und Zynismus:
WÖRTLICHE Zitate:  • “ständ. Verb. mit dem Westen (Schwarzhandel)“ • “Beleidigung der VP“
• “Gerüchtemacherin“ • “Gegner der DDR“ • “Grenzführereiverdächtig“ • “HWG-Mädchen
• “Unzucht usw.“ • “zweifelhafter Lebenswandel“• “Ehem. SS-Unterscharführer“• “Rias-Hörer“
• “kriminelles Element“ • “Verbrechen z. Schutze des Friedens“ (kennzeichnet das geistige Vermögen!!)            • “intimen Verkehr z. VP-Angehörigen“ • “Schieber“ • “Verdacht des Wahrsagens und der Kartenlegerei“
-Grundlage der internen geheimgehaltenen “Begründung“: Denunziation, Verleumdung, gezielt falsche Anschuldigungen, Verteufelung unbequemer Personen (Ketzerei)
- Die Scheinbeschuldigung wurde auf alle unschuldigen Familienmitglieder ausgedehnt
- Die internen “Begründungen“ und die dafür Verantwortlichen wurden streng geheim gehalten!
-Ausschluß jeglichen Rechtsweges:
Mißachtung jeglicher Verfahrensgarantien (weder Widerspruch noch Anhörung wurden akzeptiert, die selbst in der “DDR“ jedem kriminellen Verbrecher zugestanden wurden)! Landesbischof Dr. Mitzenheim (Thüringen) verwies schon damals schriftlich mit konkreten juristischen Fakten auf die Gesetzeswidrigkeit! Offizielle Leugnung der Tatsachen durch Presse und Medien der ehemaligen “DDR“:
Es hat keine Zwangsaussiedlung gegeben ... ! (lt. ADN u. ND)

3. Auswirkungen:
-Interne und nach Bedarf äußere Diffamierung und Diskriminierung der Betroffenen (Schieber, Grenzverletzer, {Wirtschafts-} Saboteure ...)‘
-Zerstörung der Persönlichkeit der Betroffenen, Zerstörung der Existenzbasis der Betroffenen durch fortgesetzte Aussperrung nach vorangegangener Zwangsdeportation aus angestammtem Wohnort und Eigentum
-Abwirtschaftung der Substanz: Durch Diskriminierung der Ausgesiedelten glaubten die Machthaber und ihre Mitläufer speziell in einer Übergangsphase bis zur Enteignung mit dem verbliebenen Eigentum der Zwangsausgesiedelten machen zu können, was sie wollten:
>Preisgabe zum Verfall > Mietverweigerung > Reparaturherausforderung aufgrund schonungslosen Umgangs mit nicht unter Aufsicht stehendem Eigentum z. B. durch zu damaliger Zeit überhöhte Modernisierungsforderungen für Funktionsträger des SED-Regimes. Jeglicher Rechtsbeistand gegen diese Praktiken wurde von den damals selbst um ihre Existenz bangenden Rechtsvertretern ausgeschlagen oder fadenscheinig verweigert  um die ausgesperrten Eigentümer zur Selbstaufgabe des Eigentums zu  nötigen!
- Vorstehende Fakten waren Grundlage für nachfolgende Erpressung zum Vermögensentzug!
- Vermögensentzug durch Nötigung:  Inanspruchnahme des unter den Umständen der Zwangsaussiedlung verbliebenen Eigentums, insbesondere der Geschäfts- und gewerblicher Grundstücke durch Überführung in “Volks-“ oder anderes “Staatliches Eigentum“
- Gewaltsame Zutrittsverwehrung zum Eigentum (auch zur Wohnung bei Nicht-
eigentümern) u. a. durch Einreiseverweigerung, auch wenn noch persönliche Gegenstände nach der überfallartigen Zwangsaussiedlungen dort verblieben waren (Quasi-Aussperrung!),
- Androhung und Durchsetzung der Enteignung nach Bodenreformmethode (§ 3 der VO zur Sicherung von Vermögenswerten) oder nach § 10 des sogenannten Verteidigungsgesetzes oder
durch andere politisch erpresserische Methoden bis hin zur Rentenverweigerung! —
-Die ordnungsgemäße Auflösung des Geschäftes, der Landwirtschaft oder eines anderen ähnlichen Unternehmens (Gaststätte, Handwerksbetrieb usw.) in persönlicher Regie wurde den Zwangsausgesiedelten verwehrt! Es sollten noch im Wohnort verbliebene “Bekannte“ oder Treuhänder damit beauftragt werden.
Im neuen Wohnort der Zwangsausgesiedelten gab es oft Mißstimmungen bei den vom Wohnungsentzug betroffenen Einheimischen
- Schlechte Wohnbedingungen ergaben sich für die Ausgesiedelten durch den generellen akuten Wohnungsmangel!
-Existenzschwierigkeiten im angesiedelten neuen Wohn- und Arbeitsbereich durch Verleumdung (u. a. als Grenzschieber) ohne jegliche finanzielle Unterstützung kamen hinzu.
- “Vergiftung“ des Lebens-Umfeldbereiches durch interne Diskriminierung
und interne rufmörderische Aktionen mit Langzeitwirkung!

Das war mehr als die heute als massiv persönlichkeitszerstörend anerkannte Methode des Mobbings mit Langzeitwirkung!!! – Und es gab die Strafandrohung, über das Erlebte zu sprechen!

Fazit:
> Aus bis dahin unbescholtenen zum Teil angesehenen Persönlichkeiten, wurden ohne eigene Schuld gebrochene Menschen, die sich das Leben nehmen wollten.

Die “DDR“ hinterließ unzählige gebrochene Biographien
>  unter Traumata leidende Opfer der Zwangsaussiedlungen
>  menschlich gebrochene politische Folteropfer aus den Gefängnissen
>  die Toten der Mauer, die nur in die Freiheit wollten und erschossen wurden
>  die leidenden Eltern, Geschwister der Toten an den Grenzen
>  die nicht zu zählende Anzahl von Menschen, deren Lebensplanungen zerstört wurden, weil sie die real existierenden Sozialismuslügen nicht mittragen wollten oder konnten

Die „DDR“ war nicht so mörderisch wie die Hitlerdiktatur.

Aber entschuldigt diese Tatsache auch nur ein einziges Unrecht, daß von dem unvergleichlichen Wirken der Machthaber der “DDR“ im Namen des „Friedens und des Sozialismus“ begangen wurde?  

Diese Schuld kann durch NICHTS und von NIEMANDEN getilgt werden!
 

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