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> AG Dortmund spricht einen Autofahrer mit 3,1 ng THC im Blut frei
Geschrieben von kleines-Chaos - 30.04.2024 13:55 - 3 Kommentar(e)
Das habe ich eben auf den Google News gefunden, es ist per Urt. v. 11.04.2024, Az. 729 OWi-251 Js 287/24 -27/24 dokumentiert. Das heisst ja vom Amtsgericht. Damit hat die Führerscheinstelle widerum aber nichts zu tun - oder ?
216 mal gelesen - letzter Kommentar von MsTaxi   

> Wo genau ist hier jetzt Parkverbot
Geschrieben von urpes - 29.04.2024 18:40 - 12 Kommentar(e)
Hallo,

ich bin mir schlicht unschlüssig. HIER stehen wenigen Jahren Parkverbotsschilder. Diese stehen dort noch nicht immer.

So lange ich mich zurückerinnern kann (ca. 45 Jahre) parkten rechts in der Bucht immer Autos und dies ist auch immer noch der Fall. Wenn ich vieles, was ich hier gelesen habe, richtig interpretiere, ist in der Bucht Parken immer noch erlaubt. Nicht erlaubt wäre es dann hingegen auf der Fahrbahn bzw. dort wo der (schmale) Fahrradschutzstreifen ist. Sehe ich das so richtig oder ist nun doch auch das Parken in der Bucht verboten?

Ersteres wäre für mich eigentlich das logische Verhalten von normalen Verkehrsteilnehmern, letzteres hingegen würde noch heute laufend missachtet und nicht geahndet.

Danke für Eure diesbezügliche Aufklärung
358 mal gelesen - letzter Kommentar von urpes   

> Bekomme ich meinen Führerschein ohne MPU (wegen CanG §13 FEV) wieder?
Geschrieben von Rheinländer94 - 29.04.2024 14:16 - 10 Kommentar(e)
THC (aktiv): 22ng + THC-COOH (passiv): 216ng

Guten Tag,

hatte mein 1. Fall im Straßenverkehr 2022 mit o.g. Werten.

Führerschein wurde entzogen. Anwalt führte ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Die Richterin hat ihm scheinbar mitgeteilt, dass seine Begründung von nicht wissenschaftlich nachweisbar regelmäßigem Konsum keine Aussichten auf Erfolg hätte.

Das Verfahren liegt seit ca 1 Jahr still.

Nach einem Telefonat mit zuständiger Führerscheinstelle vor wenigen Tagen wurde ich auf das noch offene Verfahren hingewiesen wozu sich mein Anwalt beim Gericht seither nicht mehr gemeldet hat.

Nachdem ich ihn anschließend kontaktiert hatte, ob er mein Mandat weiterführt, wurde mir mitgeteilt, dass er sich meine Akte anschauen würde.

Aufgrund ausgebliebener Rückmeldung habe ich ihm erneut geschrieben worauf eine Info kam, dass es bei Angelegenheiten bzgl §13 FEV zusätzlich mehrere Tage dauern würde bis er dazu kommt sich zu melden.

Ich bin seit 2019 bzgl der Pflege von familiären Angehörigen arbeitslos sowie in Zahlungsrückständen wegen Todesfällen von 2 der 3 zu Pflegenden, weshalb ich es mir aktuell finanziell nicht leisten kann Kosten für einen neuen Anwalt zu tragen.

Ebenso bedürfte dies einem Mandatsenzug womit ich mich noch nicht auskenne bzw mein aktueller Anwalt wie o.g. auch bisher nicht reagiert.

Habt ihr Ideen was ich tun kann?

Herzlichen Dank für eure zeitnahe Rückmeldung.

Grüße
411 mal gelesen - letzter Kommentar von MsTaxi   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 30.04.2024 - 21:23