Recht kurzweilig

Aktuelles aus der Tastatur einer Wirtschaftsjuristin

Arbeitsunfähigkeit, Sport und das Arbeitsrecht

Immer wieder stehen sich vor den Arbeitsgerichten Parteien gegenüber, die über die Frage streiten, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den Kranken schon definitionsgemäß dazu verpflichtet, zu Hause zu bleiben und wenn nicht, wie weit die Freiheiten gehen können. In den letzten Jahren häufen sich die Urteile, die den früheren arbeitgeberfreundlichen Standpunkt bestreiten und sich auf die Prüfung des Einzelfalls berufen. So stellte das Arbeitsgericht Stuttgart klar, dass ein Lagerarbeiter mit gebrochener Schulter zwar nicht arbeitsfähig ist, jedoch durchaus in der Lage sein kann, an einem Marathonlauf teilzunehmen (Az.: 9 Ca 475/06). Auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt stellte sich auf die Seite eines krank gemeldeten Arbeitnehmers und hielt dessen Bewerbungsgespräch für durchführbar (Az.: L 3 R 521/06). Arbeitsrechtler weisen darauf hin, dass die Aussage des behandelnden Arztes zur Belastbarkeit des Patienten entscheidend für die Beurteilung ist, welche Aktivitäten während einer Arbeitsunfähigkeit den Gesundungsverlauf nicht beeinträchtigen – und nur darauf kommt es an. Dabei können die Grenzen weit gesteckt werden.

„Stromdiebstahl“ rechtfertigt keine Kündigung

Ob Waren aus dem Lager, Büromaterial aus dem Vorratsschrank  oder Lebensmittel aus der Küche genommen oder das Handy oder der private Laptop ohne Erlaubnis an der Steckdose des Arbeitgebers geladen werden – Juristen sprechen in all diesen Fällen von unbefugtem Nutzen oder Aneignen fremden Eigentums und damit von Diebstahl. Mit dieser Definition wähnen sich Arbeitgeber im Recht, wenn sie Kündigungen aussprechen, oft genug sogar fristlos. Ganz so eindeutig aber ist die Rechtslage nicht. Während der Diebstahl von Wertgegenständen, oder Waren, die für den Verkauf oder die Verarbeitung gedacht sind, einen relativ zweifelsfreien Kündigungsgrund darstellt, liegt die Sache bei Stromdiebstahl etwas anders. Den Richtern des Landesarbeitsgerichts Köln reichte das Laden eines privaten Rasierapparats nicht, um die Kündigung des Arbeitnehmers als Mittel der Wahl zu akzeptieren. Eine disziplinarische Maßnahme wie eine Abmahnung sei dagegen angemessen (LAG Köln, Az.: Az.: 3 Sa 408/11).

Feueralarm oder Hochwassereinsatz – muss der Arbeitgeber freistellen?

Das Wasser steigt und steigt – der Katastrophenschutzeinsatz ist absehbar. Ein Bauernhof steht in Flammen – die Feuersirene ruft zum Löschen. Ein Reisebus ist verunglückt – Sanitätsdienste werden zur Versorgung der leicht und Unverletzten alarmiert. Alltag bei engagierten Helfern und doch immer wieder Thema, wenn diese Einsätze während der Arbeitszeit anstehen. Da stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber verpflichtet sind, ihre ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter freizustellen.
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LEXIKON: Nichtraucherschutz

Die Verpflichtung von Unternehmen, ihre Mitarbeiter vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens am Arbeitsplatz zu schützen, leitet sich aus § 618 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab. Dort heißt es:

Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.

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Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen ist strittig

Beiträge zur Risiko- und Kapitallebensversicherung sowie zur Unfallversicherung gehören nicht zu den notwendigen Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins. Das ist der Leitsatz, unter dem das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden hat (Az.: 9 K 242/12), dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, Beiträge zur Risiko- und Kapitallebensversicherung sowie zur Unfallversicherung in vollem Umfang zum steuerlichen Abzug zuzulassen.
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Finanzgerichtsverfahren sollen beschleunigt werden

Im Dezember 2011 trat ein Gesetz in Kraft, das den sperrigen aber aussagekräftigen Titel „Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren“ trägt. Seitdem haben Verfahrensbeteiligte die Möglichkeit, die zuständige Behörde zu rügen und für den entstandenen Schaden Wiedergutmachung in Form einer finanziellen Entschädigung zu fordern. Rechtsgrundlage hierfür ist § 198 Gerichtsverfassungsgesetz. Für Entschädigungsklageverfahren, die dem Bereich der Finanzgerichtsbarkeit fallen, ist grundsätzlich der Bundesfinanzhof zuständig.
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Keine Auskunft – keine Benachteiligung

Ein Bewerber hat gegen das Unternehmen, das ihn abgelehnt hat, keinen Anspruch auf die Beantwortung der Frage, ob ein Mitbewerber für die infrage kommende Position eingestellt wurde und aufgrund welcher Kriterien. Eine Verweigerung derartiger Auskünfte genügt nicht, um die Vermutung zu stützen, die Ablehnung stelle eine unzulässige Benachteiligung oder gar Diskriminierung dar. Das machte das Bundesarbeitsgericht deutlich. (Az.: 8 AZR 287/08)

LEXIKON: Die Abfindung

Eine Abfindung ist keine Belohnung für die Aufgabe eines Arbeitsplatzes, auch wenn die gängige Unternehmenspraxis das vermuten lässt. Sie stellt vielmehr eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen – vor allem auch finanziellen – Aufwands zur Suche eines neuen Arbeitgebers dar. Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.

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Nach der Schlägerei folgte die fristlose Kündigung

Streitigkeiten zwischen  Kollegen werden häufig nach der Arbeit ausgetragen. Kommt es dabei zu einer tätlichen Auseinandersetzung auf oder vor dem Betriebsgelände kann das die fristlose Kündigung nach sich ziehen – ohne dass eine vorherige Abmahnung notwendig wird. Das Landesarbeitsgericht in Köln machte in seinem Urteil (Az.: 11 Sa 412/12) deutlich, dass Arbeitgeber Arbeitnehmern gegenüber eine Fürsorgepflicht tragen, also dafür zu sorgen haben, dass sie am Arbeitsplatz oder auf dem unmittelbaren Hin- bzw. Heimweg unversehrt bleiben. Das endet nicht bei reinen Arbeitsschutz- und anderen Sicherheitsmaßnahmen, sondern schließt auch die Konfliktvermeidung ein, die zu körperlicher Gewalt führen. Da eine Schlägerei beziehungsweise deren Folgen Vorbildcharakter haben können, aber auch für ein Angstklima im Betrieb sogen kann, ist sie streng zu ahnden. Das Gericht bezog sich ausdrücklich auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.09.2008, Az.: 2 AZR 1039/06, in dem es hieß:

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Der bebilderte Internetauftritt und das Urheberrecht

Produktfotos von Herstellern oder Händlern für die eigene Website oder den Internetshop „auszuleihen“, ist gängige Praxis – und illegal. Auch übrigens dann, wenn man damit für den Anbieter oder Produzenten Werbung macht. Dass der darüber erfreut ist oder gar seine Fotos zur freien Verfügung ins Netz stellt, ist eine weit verbreitete Annahme, der das Oberlandesgericht Nürnberg nun nicht nur eine Absage erteilt, sondern auch noch eine Rechnung dazu aufgestellt hat. Kurz, es kann teuer werden, gegen das Urheberrecht zu verstoßen.

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LEXIKON: Die Märzklausel

Einmalige Zuwendungen des Arbeitgebers – etwa Gewinnausschüttungen oder Boni -, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März ausgezahlt werden, können dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des vorangegangenen Kalenderjahres zuzurechnen sein, wenn die sogenannte Märzklausel greift. Sie ist in § 23a Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IV geregelt.

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Neuer Vorstoß zur Verkürzung der Aufbewahrungspflichten

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben eine wichtige Maßnahme des Bürokratieabbaus erneut eingebracht. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (17/13082) sollen die bisher zehnjährigen Aufbewahrungsfristen für die Wirtschaft in der Abgabenordnung und im Umsatzsteuergesetz in einem ersten Schritt auf acht Jahre verkürzt werden. Auch die Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch sollen in einem ersten Schritt ebenfalls auf acht Jahre und ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden.

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Betriebsrat: Leiharbeiter zählen

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz richtet sich die Zahl der Mitglieder des Betriebsrats nach der Anzahl der Mitarbeiter, die „in der Regel“ im Betrieb beschäftigt sind. Bei der Ermittlung sind gemäß §9 BetrVG LeiharbeitnehmerInnen grundsätzlich zu berücksichtigen. Dabei werden vorübergehende Schwankungen nicht berücksichtigt. Darauf wies das Bundesarbeitsgericht am 13. März 2013 hin (Az.: 7 ABR 69/11)

Arbeitszeugnis muss abgeholt werden

Das Recht hat zwei Begriffe, die auch dem Laien deutlich vermitteln, wer „im Recht“ ist und wer eine Pflicht auferlegt bekommt. Die „Bringschuld“, welche die Auflage macht, dass etwas auf eigene Kosten und Mühen übermittelt oder geliefert werden muss, und die „Holschuld“, die verdeutlicht, dass das Gewünschte beschafft werden muss. Ein Arbeitszeugnis, das machten die Landesarbeitsrichter in Berlin deutlich, ist mit einer Holschuld verknüpft. Das bedeutet, dass der ausgeschiedene Arbeitnehmer sein Zeugnis nicht etwa übersandt bekommen muss, sondern dass er dieses im Unternehmen abzuholen hat – auf eigene Kosten. Da dies im Einzelfall mit enormem Aufwand verbunden sein und dem Ex-Mitarbeiter dieser unzumutbar sein kann, gilt hier wie so oft die Prüfung des individuellen Sachverhalts, nach der entschieden wird, ob die Holschuld zur Bringschuld werden kann (LAG Berlin, Az.: 10 Ta 31/13).

Vertraglicher Ausschluss einer Kündigungsschutzklage ist unwirksam

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die im Falle einer Kündigung die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ausschließt, ist unwirksam. Auch wenn die Vereinbarung eine Abfindung in Höhe der von den Arbeitsgerichten üblicherweise zugesprochenen drei Monatsgehälter vorsieht, bewertete das Arbeitsgericht Aachen sie als einseitig zugunsten des Arbeitgebers gestaltet (Az.: 6 Ca 3662/12). Damit werde dem Arbeitnehmer das gesetzlich verbriefte Recht entzogen, sich gegen unberechtigte Kündigungen zur Wehr zu setzen. Eine Kündigungsschutzklage hat nicht nur den Zweck, eine Abfindungszahlung zu erreichen, sondern dient der grundsätzlichen Überprüfung des Sachverhalts, der zur Entlassung führte. Das Resultat kann unter Umständen auch zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen mit der Folge, dass der Arbeitsvertrag erfüllt werden muss. Und das bedeutet nicht weniger als die Tatsache, dass der Mitarbeiter weiterbeschäftigt oder bei voller Entlohnung beurlaubt werden muss.

Gebrauchtfahrzeug: Ist die falsche Umweltplakette ein Mangel?

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Käufer eines mit einer gelben Umweltplakette versehenen Gebrauchtfahrzeugs den privaten Verkäufer auf Gewährleistung in Anspruch nehmen kann, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Plakette mangels Einstufung des Fahrzeugs als „schadstoffarm“ nicht erfüllt sind und es deshalb in Umweltzonen nicht benutzt werden kann (Az.: VIII ZR 186/12).

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Betriebsrente für Betriebstreue

Betriebsrenten sind mittlerweile auch in mittelständischen Unternehmen beliebte steuerlich begünstigte Gehaltsbestandteile und stellen im Alter eine erfreuliche Aufstockung der gesetzlichen Rente dar. Doch sie werden in der Regel an Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft, etwa die Betriebszugehörigkeit. Diese Regelungen, so befand das Bundesarbeitsgericht, stellen keine unzulässige Benachteiligung dar. So stellt die Klausel in der Versorgungsordnung, wonach ein Arbeitnehmer mindestens 15 Jahre im Unternehmen gewesen sein muss, um bei Erreichen der Regelaltersgrenze in den Genuss der Betriebsrente zu kommen, keine Diskriminierung aufgrund Alter oder Geschlecht dar (BAG, Az.: 3 AZR 100/11).

Einseitige Vereinbarungen sind unwirksam

Wird im Arbeitsvertrag der Arbeitgeber ermächtigt, einseitig den für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag durch einen anderen zu ersetzen, ist diese Vereinbarung unwirksam. Sie stellt eine unzulässige Beeinträchtigung des Arbeitnehmers dar. Das entschied im Januar 2013 das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Az.: 6 Sa 737/12).

Rauchen ist Privatangelegenheit

Der Weg zur Arbeit und von dort nach Hause – auf direkter Route und ohne unterwegs Besorgungen zu machen, wie nicht oft genug betont werden kann – ist ebenso von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, wie der Gang zur Kantine. Nicht versichert aber ist ein Unfall, der einen ereilt, wenn man sich zur Raucherecke begibt. Das Rauchen ist gemäß Urteil des Sozialgerichts Berlin eine persönliche und damit private Angelegenheit und steht deshalb in keinem sachlichen Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit (Az.: S 68 U 577/12). Bei der Nahrungsaufnahme ist das anders, die kann ein Arbeitnehmer genauso wenig einfach einstellen wie den Toilettengang. Zudem sind gesetzliche Pausen vorgesehen, die der Erholung dienen sollen und einzuhalten sind.

Ohne Rechnung keine Gewährleistung

Bei reinen Handwerkerleistungen bieten es sich für den Auftraggeber an, den Ausführenden der Arbeiten zu bitten, auf eine Rechnung zu verzichten. Allein die Mehrwertsteuer schlägt mit einem Betrag zu Buche, der keinerlei „wert“volle Gegenleistung für den Kunden bedeutet. Zieht man als Unternehmer also ein Drittel bis die Hälfte der Rechnungssumme ab und steckt das Geld an der Steuer vorbei in die Schwarzgeldtasche, freuen sich beide Parteien. Doch diese Freude kann rasch enden, wenn es um Gewährleistungsansprüche oder gar Schadensersatzforderungen geht.

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BFH: Die Einprozent-Regelung ist verfassungskonform

Erneut stand die Einprozent-Regelung auf dem Prüfstand. Und der BFH widersprach auch diesmal Kritikern, die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Heranziehung des Bruttolistenneupreises zur Ermittlung des Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens äußerten. Zur Wahl steht entweder das Führen eines Fahrtenbuchs oder die Regelung, nach der ein Prozent der Anschaffungskosten des Dienstfahrzeugs versteuert werden. Das Argument eines Klägers, der ihm überlassene, drei Jahre alte Wagen könne nicht mehr mit dem einstigen Neupreis, sondern lediglich mit dem Gebrauchtwagenpreis verrechnet werden, wiesen die Richter zurück.

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Falsche Unterschrift unter der Steuererklärung – keine Festsetzung

Der Tag, an dem der Steuerbescheid rechtskräftig wird und damit nicht mehr geändert werden kann, ist meist ein Grund zur Erleichterung, weil das Finanzamt damit keine Änderungen zu Ungunsten des Steuerpflichtigen mehr vornehmen kann. Die sogenannte Festsetzungsverjährungsfrist beginnt in der Regel mit Ablauf des Jahres, in dem man die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wurde, und läuft, wenn keine Gründe für eine Verlängerung gegeben sind, vier Jahre. Wurde keine Steuererklärung abgeben, beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf des dritten Jahres nach dem zu veranlagenden Steuerjahr. Jedoch beginnt die Frist nur dann zu laufen, wenn die Steuererklärung von der richtigen Person unterschrieben wurde.

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Vollstreckung: Formularzwang bei Auftrag an Gerichtsvollzieher

Formlos, praktisch „auf Zuruf“ geht künftig nichts mehr. Seit März benötigen Gerichtsvollzieher für Vollstreckungsaufträge spezielle Formulare. Das sieht das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (ZwVollStrÄndG) vor, das zu Jahresbeginn eingeführt wurde. Für Unternehmen relevant ist, dass vor allem die Regelungen zur Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in der Zivilprozessordnung (ZPO) geändert wurden.

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LEXIKON: Hammerschlags- und Leiterrecht

Grundstücke werden vor allem in Neubaugebieten immer kleiner parzelliert, woraus folgt, dass die Häuser zusammenrücken müssen. Oft genug werden Garagen oder Anbauten auf den Grundstücksgrenzen zu den Nachbarn errichtet. Enge aber schafft Konflikte und so ergeben sich Fragen wie diese: Muss der Nachbar gestatten, dass Besichtigungen oder Reparaturen von Gebäuden von seinem Grundstück aus vorgenommen werden?

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Neuwagen mit Lackschaden ist kein Neuwagen

Selbst, wenn es „nur“ ein Firmenwagen ist, stellt ein neues Auto einen Grund zur Freude dar. Zumindest aber erwartet man für sein Geld (das aufgrund der Versteuerung des geldwerten Vorteils durchaus auch das Geld des Arbeitnehmers ist) ein fabrikneues Fahrzeug ohne Mangel. Selbst wenn der Lackschaden nur geringfügig ist und ohnehin bei der ersten flotten Fahrt die ersten Steinschläge auftreten werden, sind kleine Macken ein Ärgernis, das nun sogar den Bundesgerichtshof beschäftigt hat.

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