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> Praktische Führerscheinprüfung Pkw
Geschrieben von marihe70 - 01.05.2024 10:49 - 3 Kommentar(e)
Hallo,

mein Sohn macht zur Zeit den Führerschein. Er ist leider bei der praktischen Prüfung durchgefallen. Aber jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Mein Sohn ist bei der praktischen Prüfung nach rechts abgebogen. Da stand auf eine Verkehrsinsel eine ältere Frau, welche wohl die Fahrzeuge vorbeilassen wollte um dann die Straße zu überqueren. Mei Sohn ist also rechts abgebogen und somit auch an der Verkehrsinsel vorbeigefahren. Und das ist nun der Grund des nicht bestehens der Prüfung. Er hätte also die ältere Frau erst die Straße überqueren lassen und dann weiter fahren. Da die Frau aber still stand ist er halt vorbei gefahren. Laut Prüfungsprotokoll war das der einzige Fehler.

Ist das aber ein so schwer wiegender Fehler um die Prüfung nicht zu bestehen?? Der Prüfer hat auch angegeben erst in der Einarbeitung zu sein.

Ich hätte gern mal eure Meinung dazu erfahren.

Vielen Dank.
87 mal gelesen - letzter Kommentar von silenz   

> Stand der Dinge (Fahrerlaubnisbehörde, Grenzwerte, MPU etc.)
Geschrieben von Hermano - 01.05.2024 09:04 - 2 Kommentar(e)
Moinsen,
ich konsumiere seit vielen Jahren unregelmäßig Cannabis und vorher war die Sachlage irgendwie klar:

Heute konsumiert, nach ca.3 bis 4 Tagen war der 50er cut off test negativ, nach einer Woche der25ng und im Prinzip war man dann safe und konnte problemlos Autofahren.

Dieses rigide Vorgehen war ja dem geschuldet,dass Cannabis rechtlich bis vor kurzem als verbotenes BTM galt und nun der Gesetzgeber eine neue Risikobewertung vorgenommen hat und den Besitz bis zu 25 respektive 50 Gr entkriminalisiert bzw.legalisiert hat.

Im Prinzip ist ja nun Cannabis in manchen Dingen dem Alkohol gleichgestellt,weswegen nun auch in den Behörden ein neuer Umgang damit stattfinden sollte und hier würde ich gerne wissen,ob es schon Erfahrungsberichte von diversen Fahrerlaubnisbehörden gibt?

Folgende Fragen stellen sich mir:

Da ja der Besitz von Cannabis nicht mehr generell strafbar ist und teilweise legal, würde mich interessieren wie die Behörden generell mit dem Besitz umgehen.
Sollte jemand mit (der erlaubten Menge) Cannabis angetroffen werden, z.b.im Rahmen einer Kontrolle, wird dann die FEB trotzdem von der Polizei in Kenntnis gesetzt das hier eine Person Cannabis konsumiert?

Sollte jemand nun einen Joint rauchen, und fährt nach 24std wieder, dann werden vernutlich noch Restbestände aktives THC im Blut sein.
Wenn nun die Polizei jemand kontrolliert, werden dann immer noch die " antiquierten" Urintests eingesetzt oder kommen nun endlich die Speicheltest zum Einsatz,die deutlich besser geeignet sind zeitnahen Konsum festzustellen.

Wenn jemand mit sagen wir mal 2ng erwischt wird, wird dann der alte (von der Rechtsprechung gefundene ) 1ng Grenzwert zugrunde gelegt oder die 3,5ng?
Und wenn die 1ng weiterhin herangezogen werden,welche Begründung gibt es dafür?
Immerhin ist der 1ng ja nicht gesetzlich festgelegt,im entsprechenden Paragrafen steht nur "unter Einfluss von THC" ohne Grenzwertangabe".

Das Urteil aus Dortmund habe ich gelesen und im Prinzip ist die Begründung auch sachlich in Ordnung ( neue Risikobewertung des Gesetzgebers, antizipiertes Gutachten einer Expertengruppe,etc.

Was man auch nicht aus den Augen verlieren sollte,ist dass die "richtige" Grenzwertkomission schon imJahr 2015 oder 16 einen Wert von 3ng vorgeschlagen hat,was der damalige Verkehrsminister komplett ignoriert hat!

Auch hier wurde bereits darüber diskutiert, wenn gleich unter anderen rechtlichen Voraussetzungen
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=115931

Wie sieht es eigentlich mit Folgemaßnahmen der FEB aus? Wie man rauslesen kann,soll ja nur noch wiederholte Trunkenheitsfahrten Folgemaßnahmen rechtfertigen, wird das denn nun auch so gehandhabt oder wird immer noch jeder der über 1ng ist wegen angeblichen Abklärungen der Konsumgewohnheiten zum FÄG bzw.MPU geschickt?

Danke

153 mal gelesen - letzter Kommentar von corneliusrufus   

> Cannabis Legalisierung MPU in der vergangenheit
Geschrieben von BUMMER878 - 01.05.2024 00:09 - 2 Kommentar(e)
Hallo Leute, ich bin neu hier in diesem Forum. Ich habe mich extra angemeldet. Da ich eine Frage habe, auf der ich keine Antwort über Google bekomme. Und zwar geht es darum. Person A hat in seiner Vergangenheit eine MPU machen müssen wegen mehreren Verkehrsdelikten, die er begangen hat, ohne einen Führerschein zu besitzen, darunter auch Drogendelikte. Die MPU hat er problemlos bestanden. Seinen Führerschein hat er auch problemlos gemacht. Logischerweise ist er komplett Clean auch schon vor der MPU. Jetzt habe ich gelesen, dass der Nanogrammwert zum Thema Cannabis angehoben werden soll auf 3,5 Nanogramm. Meine Frage wäre wie sieht es aus bei Leuten die in der Vergangenheit eine MPU gemacht haben wegen Cannabis denn bisher ist es ja so, erfährt der Straßenverkehrsamt irgendwie wie auch immer, dass man wieder Cannabis konsumiert hat, heißt es ja, dass Man wieder rückfällig geworden ist egal ob man im Straßenverkehr konsumiert hat oder zum Beispiel im Urlaub. Man ist rückfällig geworden und würde deshalb seinen Führerschein wieder verlieren und wieder eine MPU absolvieren müssen.

Kennt jemand diesbezüglich eine Antwort darauf?
154 mal gelesen - letzter Kommentar von corneliusrufus   

RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 01.05.2024 - 15:57