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Erbrechtstage Gießen 2016

Wissenswertes zum Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht

Der Verein für Erb- und Vermögensnachfolgeplanung e. V. wurde gegründet von im Erbrecht spezialisierten Berufsträgern. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, für jedermann qualifizierte Aufklärung unter Berücksichtigung aller steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen über erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Themen zu betreiben. Den Besuchern der Erbrechtstage werden in allgemein verständlicher Sprache die wichtigsten Vorschriften des Erbrechts erläutert.



Montag, 07.03.2016 - 18:30 Uhr Einlass, 19:00 Uhr Beginn:

Erfolgreich vererben
Testamente, Erbverträge richtig gestalten

Referenten:
RAin Notarin Fachanwältin f. Erbrecht Gabriele Hübner
RA Fachanwalt f. Steuerrecht Erik Spielmann
Grußwort von Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz: 19:15 Uhr

Ein Testament richtig zu gestalten ist eine Kunst, die von vielen Bevölkerungsteilen mithilfe von Internet oder Formularbüchern als beherrscht geglaubt wird. Tatsächlich sieht die Wirklichkeit oft herbe Enttäuschungen für den angeblichen Erben vor, denn nur rund 10 % aller Testamente sind Angriff sicher, der Rest ist leider unwirksam. Auch das in der Bevölkerung so beliebte Berliner Testament hat seine Tücken, nicht zuletzt steuerlich. Es kann zwar privatschriftlich und kostenfrei von jedem Ehepaar errichtet werden, aber die rechtlichen Folgen sind für die Beteiligten weitreichend und werden häufig in ihrer Tragweite verkannt.

Der Vortrag befasst sich deshalb mit Formfragen bei Errichtung und Widerruf des (Ehegatten –) Testaments und gibt mit Muster Formulierungen Anregungen für die Gestaltung und Ausdrucksweise und stellt steuerliche Konsequenzen dar.



Dienstag, 08.03.2016 - 18:30 Uhr Einlass, 19:00 Uhr Beginn:

Der enterbte oder unzureichend bedachte Erbe
Alles zum Pflichtteil

Referenten:
RA Fachanwalt f. Erbrecht Joachim Mohr
RA Fachanwalt f. Steuerrecht Erik Spielmann

Das Pflichtteilsrecht ist das streitprächtigste Thema im Rahmen eines Erbfalls. Der Pflichtteilsanspruch ist die unentziehbare Beteiligung nahe Angehörige am Nachlass eines Verstorbenen. Er entsteht, wenn man enterbt worden ist oder unter Umständen wenn der Erblasser zu Lebzeiten sein Vermögen im wesentlichen verschenkt hat. Pflichtteilsberechtigte fühlen sich dadurch benachteiligt. Potentielle Erblasser sehen sich durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt, über ihr eigenes Vermögen frei zu verfügen. Aus diesen Interessensgegensätzen ergibt sich erheblicher Gestaltungsbedarf und Konfliktpotenzial.

An diesem Abend wird dargestellt, welche Rechtepflichtteilsberechtigte geltend machen können und welche Gestaltungsmöglichkeiten Erblasser zur Vermeidung derselben haben.






Erbrechtstage
Kongreßhalle Gießen

7. u. 8. März 2016
18:30 Uhr Einlass,
19:00 Uhr Beginn

- Eintritt frei -