Moinsen,
ich konsumiere seit vielen Jahren unregelmäßig Cannabis und vorher war die Sachlage irgendwie klar:
Heute konsumiert, nach ca.3 bis 4 Tagen war der 50er cut off test negativ, nach einer Woche der25ng und im Prinzip war man dann safe und konnte problemlos Autofahren.
Dieses rigide Vorgehen war ja dem geschuldet,dass Cannabis rechtlich bis vor kurzem als verbotenes BTM galt und nun der Gesetzgeber eine neue Risikobewertung vorgenommen hat und den Besitz bis zu 25 respektive 50 Gr entkriminalisiert bzw.legalisiert hat.
Im Prinzip ist ja nun Cannabis in manchen Dingen dem Alkohol gleichgestellt,weswegen nun auch in den Behörden ein neuer Umgang damit stattfinden sollte und hier würde ich gerne wissen,ob es schon Erfahrungsberichte von diversen Fahrerlaubnisbehörden gibt?
Folgende Fragen stellen sich mir:
Da ja der Besitz von Cannabis nicht mehr generell strafbar ist und teilweise legal, würde mich interessieren wie die Behörden generell mit dem Besitz umgehen.
Sollte jemand mit (der erlaubten Menge) Cannabis angetroffen werden, z.b.im Rahmen einer Kontrolle, wird dann die FEB trotzdem von der Polizei in Kenntnis gesetzt das hier eine Person Cannabis konsumiert?
Sollte jemand nun einen Joint rauchen, und fährt nach 24std wieder, dann werden vernutlich noch Restbestände aktives THC im Blut sein.
Wenn nun die Polizei jemand kontrolliert, werden dann immer noch die " antiquierten" Urintests eingesetzt oder kommen nun endlich die Speicheltest zum Einsatz,die deutlich besser geeignet sind zeitnahen Konsum festzustellen.
Wenn jemand mit sagen wir mal 2ng erwischt wird, wird dann der alte (von der Rechtsprechung gefundene ) 1ng Grenzwert zugrunde gelegt oder die 3,5ng?
Und wenn die 1ng weiterhin herangezogen werden,welche Begründung gibt es dafür?
Immerhin ist der 1ng ja nicht gesetzlich festgelegt,im entsprechenden Paragrafen steht nur "unter Einfluss von THC" ohne Grenzwertangabe".
Das Urteil aus Dortmund habe ich gelesen und im Prinzip ist die Begründung auch sachlich in Ordnung ( neue Risikobewertung des Gesetzgebers, antizipiertes Gutachten einer Expertengruppe,etc.
Was man auch nicht aus den Augen verlieren sollte,ist dass die "richtige" Grenzwertkomission schon imJahr 2015 oder 16 einen Wert von 3ng vorgeschlagen hat,was der damalige Verkehrsminister komplett ignoriert hat!
Auch hier wurde bereits darüber diskutiert, wenn gleich unter anderen rechtlichen Voraussetzungen
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=115931Wie sieht es eigentlich mit Folgemaßnahmen der FEB aus? Wie man rauslesen kann,soll ja nur noch wiederholte Trunkenheitsfahrten Folgemaßnahmen rechtfertigen, wird das denn nun auch so gehandhabt oder wird immer noch jeder der über 1ng ist wegen angeblichen Abklärungen der Konsumgewohnheiten zum FÄG bzw.MPU geschickt?
Danke